3. Kapitel |
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In dem sehr umfangreichen Schrifttum der Kriegs- und Domänenkammer Minden im Staatsarchiv Münster finden sich genaue Berechnungen und Voranschläge über Einnahmen und Ausgaben der aufgehobenen Klöster und Abteien. So können wir uns an Hand der vorgenannten Akten über die Verbindlichkeiten von Blankenrode zum Kloster Dalheim zur Zeit vor der Säkularisation ein ziemlich genaues Bild machen.
Wie in der Zeit des Mittelalters waren noch Ende des 18. Jahrhunderts die Leistungen für eine Herrschaft, ein Kloster, eine Kirche usw. nicht in Geld, sondern in Naturalien, besonders in Getreide, zu begleichen. Zur Ablieferung des Zehntgetreides wurden vielfach an zentralgelegenen Stellen sog. Zehntscheuern von den Grundherren erbaut.
Das Augustinerkloster Dalheim hatte zur Aufnahme des Zehnt- oder Heuergetreides zwei grosse Zehntscheuern erbaut, nämlich in Dalheim selbst und in Meerhof, dem grössten eigengehörigen Dorfe. Zur letzteren Zehntscheuer mussten jedenfalls die Heuerpflichtigen von Meerhof, Oesdorf und dem Twister Bezirk abliefern, während nach Dalheim die Abgabepflichtigen von Husen, Atteln, Helmern und Blankenrode zu fahren hatten. In der Meerhofer Feldflur betrug nach Aufstellung des Domänenrentmeisters Herzog vom 24.1.1838 die Zahl der Zehntpflichtigen 103 und in Oesdorf 83.
Im Dreissigjährigen Krieg wurde die Zehntscheuer in Meerhof zerstört, die Prior Georg Gocklenius (1653 - 1659) wieder aufbaute. Auch dieser Bau zerfiel. Der bedeutendste der Dalheimer Prioren Prälat Berthold Schonlau aus Paderborn (1708 - 1752) liess die verfallene Zehntscheuer in Meerhof wieder aufbauen, In meiner Heimatstadt Paderborn erbaute der tatkräftige Prior Schonlau nach den Plänen des bedeutendsten Barockbaumeisters Johann Conrad Schlaun aus Nörde, des Erbauers des Schlosses in Münster i.W. und anderer Bauten, den Dalheimer Hof, jetzt Erzbischöfliches Palais am Kamp. (Vergl. Dr. Segin in der Westfälischen Zeitschrift, Bd. 91/1935, Seite 181 und Heimatborn - Paderborn, Nr. 7/Jahrgang 1936 und zwar als Massivbau in Stein, wie dieses die Inschrift des gut erhaltenen Baues neben der Kirche noch heute angibt. Auch die St. Annenkapelle in Meerhof liess Prior Schonlau errichten, die im Jahre 1792 abbrannte; auf Kosten der Gemeinde Meerhof ist dann die nachfolgende Kirche erbaut, die dem jetzigen Neubau
weichen musste.
Auch bei der Kanonie Dalheim bildeten die von den zollpflichtigen Landbesitzern abzuliefernden Heuergefälle eine Haupteinnahme. Für das Dorf Blankenrode kamen zwei Arten von Verpflichtungen in Frage: die Leistungen der Zehnt- und Heuerleute und die Leistungen der Erb-Zinsleute bei welch letzteren das Kloster ein domininium directum (direktes Eigentumsrecht) besass. Vergl. Westfälische Zeitschrift Bd.67 S.70 über Meerhof u. Oesdorf Die Einnahme des Klosters Dalheim aus dem Getreidezehnten wird von der Preussischen Aufhebungskommission auf 1482 Taler veranschlagt. Neben der Getreideheuer wird noch eine Schreibheuer aufgeführt und berechnet, also eine Schreibgebühr seitens des Besitzers bei Übernahme des heuerpflichtigen Landes. Durch den Hildesheimischen Fürstbischöflichen Leutnant und beeidigten Geometer Heinrich Friedrich Deichmann hatte das Kloster Dalheim 1789 -1791 eine Vermessung aller Ländereien und Waldungen vornehmen lassen; bei der Vermessung waren die Ländereien durch vereidigte Taxatoren abgeschätzt und das Ergebnis dieser Vermessung und Abschätzung war gleichzeitig von den heuerpflichtigen Bauern anerkannt. Der Flächenraum der Zehntländereien des Klosters wird auf 7656 Morgen 19 3/24 Quadratruten angegeben.
Zur leichteren und übersichtlicheren Verwaltung des Zehnten waren in der Klosterzeit 7 Bezirke gebildet:
- der Husen-Attelner Zehntbezirk ist gross ca. 856 Morgen
- der Helmener Zehntbezirk ist gross ca. 854 Morgen
- der kleine Meerhofer Zehntbezirk ist gross ca. 1115 Morgen
- der grosse Meerhofer Zehntbezirk ist gross ca. 3136 Morgen
- der Blankenroder Zehntbezirk ist gross ca. 391 Morgen
- der Oesdorfer Zehntbezirk ist gross ca. 816 Morgen
- der Twister (bei Oesdorf) Zehntbezirk ist gross ca. 335 Morgen
In jedem Bezirke wohnten zwei geschworene Zehntsammler. Seit dem Jahre 1720 sind aber die Zehnten meistbietend gegen Geldzahlung von dem Kloster verpachtet; es zeigt sich hierin schon ein gewisser Übergang von der Natural- zur Geldwirtschaft. Von jedem Morgen Wintergetreide war die Abgabe in der Regel 1 Scheffel Roggen und beim Sommergetreide ein Scheffel Hafer. Von dem Brachlande brauchte kein Getreidezehnt abgeliefert zu werden, wie auch bei Misswachs die Heuerabgabe in Wegfall kam. Die Getreideabgabe wurde später nach Heuermorgen berechnet. Dieser Heuermorgen nahm auf die Bodenklasse das Zehntlandes Rücksicht, sodass ein Unterschied zwischen dem durch den Geometor festgestellten Flächenmass und dem Heuermorgen besteht. Auf diesen Unterschied werden wir in einem späteren Abschnitt noch zu sprechen kommen. S.S. 65 f. Immerhin war die Abgabe von einem Scheffel pro Heuermorgen nicht unbeträchtlich, da der Körnerertrag für den Morgen besserer Klasse durchschnittlich auf 5 Scheffel Roggen und 6 Scheffel Hafer veranschlagt wird. Auch hierin zeigt sich der damalige Tiefstand der landwirtschaftlichen Erzeugung. Es kam auch vor, dass kurzsichtige Kolonen ihr Land weniger gut bestellten, um weniger Zehnten abliefern zu brauchen.
Von dem Blankenroder Zehnten heisst es im Aktenstück XIV Nr.27 der Kriegs- und Domänenkämmer:
Der Blankenroder Bezirk ist unter den 7 Dalheimer Zehntbezirken mit 391 Morgen 171 7/24 Quadratruten der zweitkleinste. Hiervon waren Ackerland 2.Klasse 231 Mortgen 45 Ruten. Hiervon wird gerechnet:
- Brache mit 57,147 Morgen, mit Körnerertrag pro Morgen
- Roggen mit 43,64 Morgen, mit Körnerertrag 5 Scheffel á 1 Tlr.
- Gerste mit 86,13 Morgen, mit Körnerertrag 5 Scheffel á 18 Sgr.
- Hafer mit 43,64 Morgen, mit Körnerertrag 6 Scheffel á 10 Sgr.
Als Ackerland 3. Klasse werden gerechnet 160 Morgen 126 7/24 Quadratruten. Hierbei wird der Ertrag an Roggen auf 4 Scheffel, beim Hafer auf 5 Scheffel pro Morgen veranschlagt. Der Gesamtertrag des Blankenroder Zehntlandes an Getreide und Stroh wird, in Geld umgerechnet, auf 1380 Tlr. veranschlagt. - An zins- und heuerpflichtigen Kolonen als Inhaber der dem Kloster Dalheim zehnpflichtigen Ländereien werden 44 verschiedene Besitzer im Jahre 1802 aufgeführt, die jedoch nur zum Teil in Blankenrode, zum grossen Teil in Meerhof und 0esdorf wohnten. Es ist im Interesse der Familienforschung zu bedauern, dass bei den sonst so genauen Aufzeichnung der Kriegs- und Domänenkammer die zins- und heuerpflichtigen Kolonen in Jahre 1802/03 nur zum geringen Teil mit den Wohnort aufgeführt sind.
Indessen nachte der Gemeindebeamte Förster Bernard Lohoff an 27.6.1837 folgende "Aufstellung der zehntpflichtigen Grundstücksbesitzer" in Bereich der Gemeinde Blankenrode unter Angabe der Hausnamen und Hausnummern, deren Aufzählung besonders die Einwohner von Blankenrode interessieren dürfte.
Nr. | Name | Ort | Haus |
---|---|---|---|
1 | Amtmann Werner Kleinschmidt | Blankenrode | Nr. 4 |
2 | Bernard von Rüden genannt Mertens | Blankenrode | Nr. 5 |
3 | Bernard Lohoff | Blankenrode | Nr. 6 |
4 | Bernard Jordan genannt Müllers | Blankenrode | Nr. 7 |
5 | Johann Thiele genannt Marigenlieses | Blankenrode | Nr. 8 |
6 | Johann Förster genannt Fernands | Blankenrode | Nr. 9 |
7 | Lorenz Voss genannt Hüttenhaus | Blankenrode | Nr. 10 |
8 | Lorenz Dreier genannt Schneefellers | Blankenrode | Nr. 15 |
9 | Christine Wilhelmi genannt Hoffmeisters | Blankenrode | Nr. 18 |
10 | Ww. Anton Werner genannt Stippeltüns | Blankenrode | Nr. 19 |
11 | Bernard Horn genannt Horns | Blankenrode | Nr. 23 |
12 | Christian Thon - Auf der Glashütte | Blankenrode | Nr. --- |
13 | Auf der Glashütte | Blankenrode | Nr. --- |
14 | Sebastian Förster genannt Bäckers | Oesdorf | Nr. 6 |
15 | Bernard von Rüden genannt Jäspers | Oesdorf | Nr. 15 |
16 | Bernard Breidenbach genannt Vosses | Oesdorf | Nr. 16 |
17 | Meinolf Fuest genannt Müllenhenkes | Oesdorf | Nr. 24 |
18 | Johann Siren genannt Humpert | Oesdorf | Nr. 28 |
19 | Konrad Grothaus genannt Pulvers | Oesdorf | Nr. 27 |
20 | Anton Schäfer genannt Hamilekens | Oesdorf | Nr. 40 |
21 | Johann Jost von Rüden genannt Bangelüwes | Oesdorf | Nr. 48 |
22 | Martin Röttecken genannt Blocks | Oesdorf | Nr. 60 |
23 | Martin Breidenbach genannt Meilfes | Oesdorf | Nr. 57 |
24 | Johann Breidenbach genannt Krögers | Oesdorf | Nr. 68 |
25 | August Witgen genannt Altenrichter | Meerhof | Nr. 45 |
26 | Johann von Rüden genannt Richs | Meerhof | Nr. 58 |
27 | Johann Nölle genannt Humbergers | Meerhof | Nr. 110 |
28 | Ludwig Dreps genannt Jägers | Meerhof | Nr. 38 |
29 | Johann Köster genannt Hemmes | Meerhof | Nr. 61 |
30 | Emmanuel Wichers genannt Kleinjost | Meerhof | Nr. 35 |
31 | Bernard Nolte genannt Noltens | Meerhof | Nr. 24 |
Eine besondere kurze Erwähnung sei hier noch der "Kamphafer"-Abgabe gewidmet. Die weitaus meisten Bauern kennen den Ausdruck nicht mehr. Bei Abfassung meiner Familiengeschichte habe ich mehrere gefragt, ohne eine klare eindeutige Antwort zu bokommen; ich hielt deshalb Kamphafer für eine Abgabe von einem besser gedüngten Stücke Haferland.
Wie schnell sind doch Bezeichnungen vergessen, die noch vor 70-80 Jahren in landwirtschaftlichen Kreisen allgemein bekannt waren! — Die richtige Deutung ist: Kamphafer ist die Heuerabgabe von einer Weide. Wenn ein bisher als Acker benutztes heuerpflichtiges Grundstück zum Kamp genommen werden sollte, wurde die Heuerabgabe in eine feste jährliche Haferabgabe vom Gutsherrn umgewandelt; daher der Name "Kamphafer".
Eine zweite Art noch mehr abhängiger Kolonen hatte Kloster Dalheim in den sog. Erbzinsleuten, die ihre Ländereien ganz oder zum Teil in Meierstatt oder Erbpacht besassen. Diese Meier mussten neben dem Zehnten an Roggen, Hafer oder Gerste vom Heuermorgen auch noch von jeder Ernte die zehnte Garbe abliefern. Die Einnahme an Heuer- oder Zehntgetreide wurde bei der Klosteraufhebung nach 6jährigen Durchschnitt auf 125 Malter und 4 Scheffel Roggen, 20 Malter Gerste, 243 Malter 2 Scheffel Hafer und 17 Malter 3 Scheffel Rauhfutter veranschlagt und in Gold auf 1624 Tlr. 18 Sgr. abgeschätzt.
Der Ertrag der zehnten Garbe wurde, in Geld umgerechnet, auf 1305 Tlr. abgeschätzt. Ausserdem hatten Erbzinsleute für Ausstellung des Meier- oder Lehnsbriefes pro Morgen 9 Sgr. zu zahlen; die Bemeierung erfolgte auf Lebenszeit.
Während in Meerhof und Oesdorf die grosse Mehrzahl, wenn nicht alle Besitzer, ihr Eigentum von Kloster in Meierstatt besassen Siehe Westfälische Zeitschrift Bd. 67 Seite 80 ff. was mit der Art der Erwerbung dieser Ortschaften von der Abtei Bredelar im Jahre 1518 zusammenhängt, waren in Blankenrode nur drei Erbzinsleute nämlich
- Martin von Rüden mit 21 Morgen 2 Gart
- Lorenz Kienz mit 28 Morgen 3 Gart
- Ferdinand Thielen
Mein Ururgrossvater mütterlicherseits. Allerdings wird im Jahre 1840 bei der Schichtungsverhandlung meines Grossvaters (S.S. 60) behauptet, dass beim Fernandshofe keine meierstättischen Grundstücke seien mit 16 Morgen
Von weiteren Verpflichtungen dieser drei Blankenroder Kolonen zu Hand-und Spanndiensten, zur Lieferung von Hühnern und Eiern ist in den Akten der Kriegs- und Domänenkammer nichts zu finden.
Bei den Hand- und Spanndienstpflichtigen Erbmeiern wird unterschieden zwischen Vollspännern, Halbspännern, Kötten und Einlingern oder Heuerlingen, deren jährliche Leistungen genau fixiert sind, und zwar war die Dienstleistung mit der betreffenden Stelle verbunden, war also eine mit dem Grund und Boden verbundene Dienstbarkeit. Die meisten Kolonen oder Erbzinsleute waren hand- und spanndienstpflichtig. In Meerhof betrug die Zahl der Dienstpflichtigen 157 und in Oesdorf 82. In Meerhof gab es 4 Vollspänner (im Jahre 1802 waren dieses: Joh.B.Urhahne, Alb. von Rüden, Augustin Urhahne und Friedrich Hansmeyer), 18 Halbspänner, 109 Kötter und 26 Einleger. — In Oesdorf waren 5 Halbspänner, 1802: Anton von Rüden, Joh. Wüllner, Joh. von Rüden (genannt Heuser) Joh. von Rüden und Martin Rölicken. 71 Kötter und 6 Einlieger.
Der Vollspänner hatte jährlich 10 Tage Spanndienst mit dem Pfluge und 1 Tag Handdienst zu leisten, der Halbspänner, der bis 55 Morgen besass, 5 Tage mit den Pfluge und 1 Tag Handdienst, der Kötter, der unter 25 Morgen besass, 4 Mäh- und 7 Handdiensttage, der Einlieger 7 Handdiensttage. Auf die Dienstpflichtigen in Meerhof und Oesdorf entfielen jährlich 150 Pflugdiensttage, 732 Mähtage und 1503 Handdiensttage.
Aus Helmern leisteten 7 Einwohner Dienst mit den Pfluge, die übrigen waren zu Mäh- und Handdiensten verpflichtet. Die Gesamtzahl der jährlichen Dienste aus den genannten 3 Dörfern betrug 164 Spanndienste, 732 Mähdienste und 1563 Handdienste, welche bei der Klosteraufhebung mit 220 Tlr. 4 Gr. 6 Pfg. bewertet wurden.
Jeder Pflichtige bekam während seiner Dienstleistung vom Kloster eine genau geregelte Beköstigung. Diese betrug z.B. für einen Tag Pflugdienst 2 Micken Brot. Micke leitet sich ab von den lateinischen Wort Mica = kleines Brot. Vom alten Cistercienserkloster Bredelar führt nach Padberg ein "Mickenpatt" das ist der Pfad für die Padberger Armen, die an bestimmten Tagen von Kloster sich ihre Micken holten. Die unverständige und geschichtlich nicht geschulte Nachwelt hat daraus einen "Mückenpatt" gemacht. Auch bei vielen alten Klöstern finden wir einen Mickenpatt. a ½ Pfg., 1 Hast Speck zu 6 Lot (am Fasttag 1 Hering), ferner des Mittags 1 Micke Brot mit Erbsen als Zugemüse und 3 Mass leichten Bieres. Rechnet man, dass 1½ Pfund Brot damals 9 Pfennig kosteten, 6 Lot Speck einen Groschen, und 3 Mass Bier 9 Pfennig, so hatte die Kost für einen Tag Pflugdienst einen Wert von 3 Gr. 6 Pfg. — In ähnlicher Weise war die Beköstigung für die Hand- und Mähdiensttage genau geregelt.
Die Dienstpflichtigen zu Meerhof hatten ferner jährlich dem Kloster Dalheim zu liefern 292 Hähne bzw. Hühner und 5820 Eier. Auf die Pflichtigen zu 0esdorf entfiel eine jährliche Lieferung von 160 Hähnen bzw. Hühnern und 3200 Eier. Diese Naturallieferungen wurden bei der Klosteraufhebung 1802/03 mit 73 Tlr. abgeschätzt. Hierbei muss der ausserordentlich hohe Geldpreis damaliger Zeit und der niedrige Preis der Naturalien berücksichtigt werden.
Den hohen Geld- und niedrigen Naturalwert beleuchtet schon allein die Bewertung der Klosterkühe, wo für jede Kuh 2 Tlr. und für jedes Schaf 9 Mariengroschen angesetzt sind. Allerdings stand die landwirtschaftliche Tierzucht nicht auf heutiger Höhe. Zudem werden die Dienstpflichtigen nicht gerade die besten Hühner und Hähne nach Dalheim gebracht haben. Ein geflügeltes Wort über Zehntabgaben lautete damals:
dürr wie ein Zehnthuhn,
sauer wie Zehntwein und
faul wie ein Zehntapfel
Für die Einkünfte des Kloster Dalheim in der Dorfgemarkung Blankenrode war auch von einiger Bedeutung die den Gutsherrn zustehende und von ihm in Anspruch genommene Hudegerechtsame. Im Mittelalter und später bis etwa zu Anfang des 19. Jahrhunderts wurde Stallfütterung des Viehes wenig durchgeführt. Das Vieh musste sich den grössten Teil des Jahres seine Nahrung auf den Gemeindeweiden oder in Wäldern suchen. Daher für unsere Vorfahren die Bedeutung der Gemeindeweide der Markgenossenschaft bei den Wäldern. Wenn allerdings Eis und Schnee den Austrieb unmöglich machte, trat Stallfütterung, meist mit Stroh, als Notbehelf ein.
In südlichen Teile des alten Hochstiftes Paderborn mit seinen vielfach kahlen Bergabhängen blühte ehedem die Schafzucht. Durch die Dreifelderwirtschaft blieb ein Teil des Ackerlandes als Brache liegen und konnte somit der Schafzucht dienen. Kloster Dalheim unterhielt bis zu fünf Schafherden, jede zu 400 Stück gerechnet.
Später wurde den Dörfern Meerhof und Oesdorf gegen einen jährlichen Kanon von 12 Rtlr. gestattet, eigene Schafherden zu halten, und zwar wurden für die Herde von Meerhof 700 und für die von Oesdorf 350 Schafe gerechnet. An die Dörfer Meerhof und Oesdorf wurden Schaftriften von der Klosterkammer für 96 Tlr. verpachtet. So wurden die abgeernteten und brachliegenden Äcker zum Nutzen des Klosters von den Schafen abgeweidet.
Wegen dieser Weidegerechtsame ist es in Blankenrode und anderswo besonders nach der Klosteraufhebung zwischen Domäne Dalheim und den Besitzern der weidepflichtigen Ländereien zu heftigen Auseinandersetzungen gekommen.
Am 12.12.1816 beantragte der Domänen-Erheber Müller in Dalheim auf einem vorgedruckten Formular auf sämtliche Ländereien, welche Johannes Förster zu Blankenrode in der Feldflur des Dorfes Blankenrode besitzt, die hypothekarische Eintragung einer Hudeberechtigung für das ehemalige Kloster Dalheim, welchem "das ausschliessliche Recht der Schafhude dermassen zustehe, dass solche, wenn die Ländereien nicht besäet und die Felder abgeerntet, das ganze Jahr hindurch auf den Wiesen und Kämpen, jedoch nur von Martini bis Maitag, mit einer unbestimmten Anzahl von Schafen frei und ungehindert ausgeübt werden darf, desgleichen auf den Getreidestoppeln und unbesäten Ländern das ganze Jahr hindurch mit einer unbestimmten Anzahl von Schweinen und Rindvieh".
Als Zeugen für diesen seit unvordenklichen Zeiten bestehenden Besitzstand werden benannt Johann Discher und Johann Obertiel, beide aus Husen, und Anton Lütting aus Atteln.
Gegen diese unbestimmte Hudegerechtsame wurde vom Besitzer des Fernandshofes wie von den andern Eigentümern in Blankenrode und den benachbarten Dörfern energisch Widerspruch erhoben; insbesondere wurde die Schweinehude als unbegründet abgelehnt und die Schafhude nur mit einer Trift Schafen und auf den in der sog. Aspern-Mark gelegenen Grundstücken am 7.12.1824 von Johann Förster als hergebracht anerkannt.
Am 15. Juli 1842 wurde die Schafhude der Domäne Dalheim mit 2 Herden, jede zu 400 Stück bei Anlegung des Hypothekenbuches von dem nachfolgenden Besitzer des Fernandshofes, meinem Grossvater Ludwig von Rüden, anerkannt.
Von 27 Grundstücken vor der Verkuppelung waren 20 als hudepflichtig anerkannt. Durch den Separations-Rezess vom 26.8.1870, woduch die Verkoppelung der Ländereien in den Gemeinden Blankenrode, Meerhof und Oesdorf nach 20-jähriger Dauer zu Ende geführt wurde, wurde die Hudeberechtigung der Domäne Dalheim gelöscht und in Land abgefunden. So wurde durch die Löschung der Hudeberechtigung eine Erinnerung an vergangene Jahrhunderte zu Grabe getragen. S. u. S. 71
Noch einer anderen nicht mehr bestehenden Einrichtung sei am Schluss dieses Abschnittes kurz gedacht. Kloster Dalheim besetzte neben den Schullehrer- und Küsterstellen in Oesdorf und Meerhof die Pfarrstelle in Oesdorf mit einen Augustinerpater des eigenen Konvents; letzter Konventuale war Pfarrer Adami. Sodann wurden vier Primissariate oder Frühmeßstellen von Dalheim besorgt, in denen an Sonn- und Feiertagen ein Pater den Gottesdienst abhielt. Es waren dieses die Primissariate in Meerhof (1802 Primisaar Lektor Engelhardt), Holtheim (P. Joseph Linnenberg), Husen (P.Adamus Hillenkamp) und Henglarn (P. Tilli und Wigge abwechselnd).
Für die Seelsorgsstellen in Oesdorf und Meerhof musste von einigen Verpflichteten der sog. Messhafer in Lichtenauer Gemäss geliefert werden. Nach Ausweis der Akten des Paderborner Generalvikariates wohnten die meisten dieser Ablieferungspflichtigen in Meerhof und Oesdorf. In Blankenrode war nur Werner Kleinschmidt vom Kondokterhofe, allerdings für beide Seelsorgsstellen, pflichtig. Nach dem Gesetze vom 27.4.1872 über Ablösung kirchlicher Lasten wurde mit Hilfe der staatlichen Rentenbank die in Geld umgerechnete Verpflichtung zum 25-fachen Betrage abgelöst. Für die Kaplanei in Meerhof wurden die Ablösungsrezesse vom 2.-4.11.1882 und für die Pastorat in Oesdorf am 25.4.1884 getätigt. Die beiden Seelsorgsstellen erhielten das Ablösekapital in bar oder in Rheinisch-Westfälischen Rentenbriefen.