
Band 2
ENTWICKLUNG UND DARSTELLUNG
der Rüdener Aussenverhältnise; d.i. die Rüdener Feld- und Waldmark mit den zugehörigen Dörfern und Höfen, sowie aller dahin schlagenden Verhältnisse
Kapitel 2
B. Geschichte der Rüdener Zehnten und der Lehnsverhältnisse
I. Allgemeine Nachrichten
Die Geschichte der Rüdener Zehnten wollen wir umso weniger von der der dortigen Lehen trennen, da alle Zehnten Lehen waren. Die Anzahl der zu Rüden und den Stadtdörfern und Höfen gehörigen Lehen ist nicht unbedeutend. Obgleich sie ursprünglich von verschiedenen Lehnskurien relevierten, so wurden sie doch schon unter Kölnischer Regierung sämtlich Landesherrliche Lehen; als solche übernahm sie die hessische und dann die preußische Regierung Seit der Zeit hat die Gesetzgebung in Bezug auf die unverändert gebliebenen Lehensverhältnisse des Herzogtums Westfalens Abänderungen getroffen, wie überhaupt unter den deutschen Staaten Preußen den ersten Schritt zur Auflösung der Lehnsverhältnisse getan hat durch ein Edikt vom 5. Januar 1717. Die Art der Allodifikation der Lehen im Herzogtum Westfalen gibt die B. v. 28. Nov. 1839 (H.S. 1840 S.5) an. Von der Anwendung derselben werden wir Beispiele genug anführen. Über die Lehnserneuerung beim letzten Regierungswechsel siehe R.O. v. 22. April 1842 (Justiz Ministerium Blatt 1842 S. 195). Die früheren Lehnsherren der Rüdener Lehen aber waren:
- Kurköln
Zu den ursprünglich kurkölnischen Lehen gehörten namentlich alle Burglehen, d.h. diejenigen Lehen, welche der Rüdener Ritterschaft für ihre Burgmannsdienste zu Rüden verliehen worden waren. Außerdem waren auch viele Lehen an andere Bürger gegeben; - die Grafen von Arnsberg
Der Ursprung dieser Lehen, die schon frühzeitig der kölnischen Kirche anheim fielen, geht bis in die Zeiten des bei der Gründung der Stadt zwischen dem Erzbischof und dem Grafen von ArnsbergUnter den Arnsberger Vasallen zu Rüden sind ganz besonders die reichbegüterten Ritter von Rüden zu bemerken, die von den Grafen zu Effeln, Drewer, bei Geseke, bei Rüden (80 Morgen Landes), zu Hadverdinghausen Besitzungen zu Lehn trugen. S. Seibertz Urk.-b. II S. 113, 284 geschlossenen Vertrages zurück;
- die Dynasten von Rüdenberg
Diese hatten als Lehnsherren eine uralte, bedeutende Lehnskammer in Rüden, unter einem eigenen Lehnsrichter. Erst beim Erlöschen der Familie ging die Lehnshand an Köln über, welches schon eigentlicher Oberlehnsherr war. Bei allen neuen Belehnungen der kölnischen Kirche werden diese Lehen in sämtlichen Lehnsbriefen, als "Rodenbergische Lehngüter" bezeichnet; - die Dynasten von Büern
Ebenfalls uralte Lehen, die später an das Jesuitenkollegium in Büern, das der letzte des Stammes gründete, übergingen und dann an die Fürstlich-Paderbornische Regierung (unter dem Namen Büersche Lehnkammer) und zuletzt an die Preußische. Ungeachtet dessen trugen die Edlen von Büern selbst Rüdener Burglehen zu Lehn; - die Herrn von Padberg vom Neuen Hause.
Über den Ursprung ihrer Rüdener Lehnskurie steht nichts fest. Vielleicht dürfte man aus dem Umstande, dass, nach der Rüdener Gründungsurkunde von 1200, unter anderen neben Gerhard von Rüden, Theodorich von Padberg1217 finden wir einen Gottschalk und seinen Sohn Johann von Padberg in Rüden, wo sie mit dem Erzbischof Engelbert von Köln einen Lehnsvertrag wegen des Schlosses Padberg abschlossen. Die von diesen gestellten Bürgern sollten sich, bei nicht gehaltenem Vertrag, in Rüden (Ruden) stellen usw. Siehe die Urkunde bei Seibertz I S. 191 als Vasall des Grafen von Arnsberg, dem Erzbischof als Geißel gegeben wird, schließen, dass Theodorich Arnsbergische Güter zu Rüden zu Lehn trug, und solche wieder an Aftervasallen verlieh, woraus dann, namentlich nach dem Aufhören der Arnsbergischen Grafen, allmählich durch neue Erwerbung und Lehnsauftragungen die Padbergische Lehnskurie unter Kölner Oberlehnschaft entstanden sein wird.
Die ältesten vorliegenden Padberger Lehnbriefe sind von Johann, erst aus dem Ende des 16. Jahrhunderts, als dieser Zweig der alten Familie schon im Erlöschen war. Die Lehen fielen, ebenso wie die Rüdenbergischen dem Erzstift Köln anheim. Schon 1590 tritt Erzbischof Ernst als Oberlehnsherr der heimgefallenen Neuenhaus-Padbergischen Güter auf.
Diese Padbergische Afterlehen wurden im Laufe der Zeiten durch Vererbungen, Teilungen, Verkäufe so sehr zersplittert, dass man jetzt das ursprüngliche Verhältnis selten erkennen kann, und dass man schon im Anfange des 17. Jahrhunderts die meisten der Padberger Lehen zu Rüden zu den verdunkelten rechnete;
- die Ritter von Bruerdinghausen,
von denen Brandis sagt:dieses Geschlecht hat treffliche uralte Lehne, inmassen die Kirche zu Beliche ab Ihnen, wie auch viele in Rüden treffliche Lehnstücke unterhaben
- das Benediktinerkloster Abdinghof in Paderborn
Diese Lehngüter waren in Knevelinghausen. Zunächst liegt die Vermutung, dass diese Güter zu denen gehörten, die schon Bischof Meinwerk nach Zersplitterung der Grafschaft Haholds im Treveresgau erworben. In der Stiftungsurkunde Meinwerks über den Abdinghof von 1031 werden wenigstens Güter genannt, die zweifelsohne in der Nähe Rüdens lagen.
Übrigens werden in einem alten Verzeichnis Knevelinghausen, Meeste und Miste als zu den Gütern des Klosters Bödeken gehörig genannt, worüber sich aber außerdem gar keine Notiz mehr findet. Eine zweite Möglichkeit ist es daher, dass, etwa bei der 1109 geschehenen Umwandlung dieses Kanonessenstifts in ein Mannskloster regulärer Cononicer, die besagten Güter an den Abdinghoff Bessen Paderbornische Geschichte I. S. 89 Seibertz Gauverfassung S. 42 folg. kamen.
Die Geschichte der einzelnen Rüdener Lehen hat aber ihre eigentümliche Schwierigkeit, weil die Lehen im Laufe der Jahrhunderte in so verschiedenen Besitz übergingen und in sehr viele kleinere Teilchen zerfielen, so dass es schon vor mehr als 100 Jahren unmöglich war, dasjenige anzugeben, was ursprünglich zu einem einzigen Lehen gehört hatte. Deshalb wurde schon damals eine Anzahl von Lehen in den Amtlichen Lehnspapieren als verdunkelte Lehen aufgeführt. Wer vermöchte diese jetzt noch in klares Licht zu stellen!
Bei der so großen Zersplitterung der Rüdener Lehen darf man in der folgenden, für die Flur- und Familiengeschichte Rüdens so überaus wichtigen, nur auf echten amtlichen Lehnspapieren begründeten Abhandlung nicht eine genaue Scheidung aller Lehnen nach Lehnskurien, Lehnsträgern Örtlichkeiten, Zeiten der Verleihung, als leitenden Einteilungsgründen, verlangen und erwarten. Jedoch wollen wir uns bestreben, durch Angabe dieser Rücksichten die Darstellung möglichst klar und übersichtlich zu machen.
II. Übersicht und Geschichte der einzelnen Lehen.
C. Die Lehen bei Rüden selbst
1. Der Zehnte zu Rüden
Lehnskurie: Erzstift Köln. - Vasall: deutsche Ordenskommende Mülheim
Aus allen erhaltenen Lehnsbriefen über den Zehnten zu Rüden geht hervor, dass derselbe ein Lehen des Erzstifts Köln war. Auffallend ist daher die ganz vereinzelt stehende Nachricht (in der übrigens der Rüdener Zehnte überhaupt zum ersten Mal vorkommt) in dem Güterverzeichnis des Grafen Ludwig von Arnsberg (1281-1313) bei Seibertz (Urk. II S. 110 Nr. 70), dass nämlich die Ritter Hermann von Plettenberg die Hälfte des Rüdener Zehnten, als Dienstmann des Grafen innehabe.
Später war allerdings die Familie von Plettenberg im Besitz des Rüdener Zehnten, aber erst durch eine spätere Erbschaft. Jene Hälfte des Zehnten, als Arnsberg'sches Lehen, mochte also schon gleich bei der Gründung der Stadt mit in die zwischen Ludwigs Großvater Gottfried und dem Erzbischof Adolf geschehene Teilung der Rüdener Güter mit begriffen zu sein. Hierüber liegen übrigens so wenig nähere Nachrichten vor, als darüber, ob die später vorkommende Teilung des Zehnten in den Anteil der von Wreden und von Holdinghausen auf dieser ursprünglichen beruht.
Im Besitz von Mülheim machten beide Teile ein ganzes aus. Vorher hatten den einen Teil die von Ense, dann die von Plettenberg und dann die von Holdinghausen besessen. Wem vor den von Wreden der andere Teil gehört, geht aus den vorliegenden Quellen nicht hervor. Dass es die Kettler, genannt Schlinckworm, die Erben der von Veschen, gewesen, dürfte man vielleicht daraus schließen, dass die von Wreden die Ersteren beerbt haben in den Rüdener Gütern.
Über den Anderen Anteil haben wir genauere Nachrichten. Die von Ense sind die zuerst genannten Besitzer. Wichard von Ense, Amtmann zu Werl 1530, hinterließ eine einzige Tochter, welche den Theodor von Plettenberg zu Berge heiratete und ihn zu Erben der bedeutenden ensischen Güter machte sowohl zu Werl, als auch zu Rüden, und namentlich des sog. großen Zehnten in Rüden. Brandis erzählt dies ausdrücklich: "heres factus est omnium bonorum Ensen inter cetera decimae majoris in Ruthen si agro vulgo der grossen Zehnde."
Dieser Diedrich von Plettenberg erscheint als Inhaber des Zehnten in einem Brief des Erzbischofs Hermann vom 24. Oktober 1544, worin letzterer gestattet, dass ersterer den zu Lehn empfangenen Zehnten zu Rüden verschreiben und verpfänden dürfe, wenn derselbe binnen 8 Jahren eingelöst würde usw.
Die Erben Diedrich von Plettenberg aber waren die von Holdinghausen. Es war im Jahr 1581, als diesen Zehnten der Landkomtur zu Mülheim, Revelink von der Reck, von den Vormündern der Brüder Joh. Friedr., Joh. Georg und Diedrich von Holdinghausen nebst zwei Höfen zu Altenrüden erwarb. Die genannten Brüder bestätigten diesen Kauf nach erlangter Großjährigkeit im Jahre 1604 (die Kaufbriefe befinden sich im Mülheimer Archiv).
Vorher schon aber hatte derselbe Landkomtur 1581 von Conrad Wrede, vor dem Richter zu Arnsberg, dessen Anteil am Zehnten zu Rüden erworben (die Urk. Vom 13. März 1581 im Mülheimer Archiv Nr. 161). Von nun an trugen dieses kölnische Lehen die Landkomture von Mülheim. Der Zehnte umfasste den Feld- und Blutzehnten. Der Betrag belief sich 1591 nebst dem Einkommen einiger Länderei auf etwa 12 Malter Hartkorn und 15 Malter Hafer (Mühlheimer Archiv Nr. 141, Resp. I) und wurde 1804 zu 197 Fl. 20 Kr. gerichtlich taxiert.
Im Jahre 1602 wurde eine gerichtliche Zehntrolle über den Rüdener Zehnten aufgestellt und Richter Michael Rhamm und sämtliche Gerichtsscheffen, zu welchen alle Pflichtigen des großen Zehnten vor der Stadt Rüden und Dorfschaft Altenrüden auf dem Weinkeller 1671 wurden Arnsberger Bürger unten auf das Weinhaus eingeladen; 1688 wurde das Soester Magistratsrecht in das niederste Weinhaus verlegt. Diese Ausdrücke sind im Arnsberger Wochenblatte 1845 Nr. 32 zur Sprache gebracht. Unser Weinkeller in Rüden gehört auch dazu. Ich denke, es wird der unterste Teil der resp. Rathäuser gemeint und die Bezeichnung wirklich von Wein genommen sein. Die Städte hatten ja meist den Bier- und Wein-Zapfen, und die Ratskeller mochten nicht nur zum Trinken, sondern auch zum deliberieren benutzt werden. Dass sich beides gut zusammenschickt, konnten die Stadtväter von den alten Germanen lernen. Vergleiche unten §.121.b. in der Stadt Rüden als gewöhnlichen Gerichtsstand eingeladen worden sind.
Von den uns vorliegenden Lehnsbriefen für die Landkommende Mülheim ist der älteste vom 31. Juli 1606, der jüngste vom 12. Februar 1790.
- 1606, 31. Juli
belehnt Erzbischof Ernst, nach bestätigtem Verkauf des Hans Friedrich, Hans Jorg, und Diedrich, Gebrüder von Hollinghausen, resp. Domherrn und Inhaber des Hauses Berge, den Jorg von Hanxleben, Landkomturen der Ballei Westfalen, Komturen zu Mülheim mit dem Zehnten um Rüden und dessen blutigen Zehnten, wie den selben die von Ense, die von Plettenberg und danach die von Hollinghausen zu Lehn getragen haben.
- 1611, 8. März
Erzbischof Ernst belehnt den Komtur Rab Diedr. Ovelacker zu Mülheim
- 1614, 22. September
Erzbischof Ferdinand belehnt denselben.
- 1633, 9. Mai
Erzbischof Ferdinand belehnt den Komtur Rab Luther Schelder
- 1651, 4. Dezember
Erzbischof Max Heinrich belehnt den Komtur Ernst Schelder
- 1667, 6. Juli
Beschwerde des 1663 von Max Heinrich beliehenen Landkomtur Joh. Minold von Westrem, dass die Rüdener Zehntpflichtigen ihre Schuldigkeit nicht tun.
- 1672, 20, Januar
Erzbischof Max Heinrich belehnt den Komtur Franz Wilhelm von Fürstenberg
- 1692, 7. Oktober
Erzbischof Joseph Clemens belehnt den Komtur Wilhelm von Plettenberg
- 1712, 29. Mai
Prälaten und Kapitulare belehnen den Komtur Georg Lewin von Nagel
- 1724, 16. August
Clemens August belehnt den Komtur Franz Gaudenz von Westrem
- 1734, 24. Mai
Derselbe belehnt den Komtur Franz Wilhelm Bernd von Westrem
- 1742, 26. Juni
Derselbe belehnt Franz Mauriz von Mengersen
- 1762, 28. Mai
Erzbischof Max Friedrich belehnt denselben - (1763 konnte keine Spezifikation des Lehnzehnten mehr beigebracht werden).
- 1785, 11. August
Erzbischof Max Franz belehnt denselben
- 1790, 12. Februar
Derselbe belehnt den C. Franz Menzel, Reichsgrafen von Kaunitz-Rittberg, den letzten Komtur der 1809 aufgehobenen Kommende Mülheim.
Im Jahre 1825 wurde das Lehen als heimgefallen angesehen, weil das "dominium utile" mit dem "dominio directo" konsolidiert sei, das heißt, die preußische Regierung war sowohl Lehnsherr, als Lehnsträger, da Mülheim eine Domäne geworden.
2. Der Meestzehnte vor Rüden
Lehnsherren: Die Dynasten von Rüdenberg (später: Erzstift Köln)
Lehnsträger: Die Herren von Beringhausen, und später von Krevet
Verdunkeltes Lehen
Über den Beringhäuser Besitz liegen folgende Nachrichten vor:
- 1541
belehnt Erzbischof Hermann den Jasper Schungell für sich und Ludwig von Berningthaussen mit einem Rodenberger Lehen, nämlich mit einer jährlichen Rente von 4 Malter und 4 Metzen Hartkorn aus dem Zehnten zu Miste und Meeste. Nach des ersteren Tode wurde 1549 für Henneke Schüngel, Jaspers Sohn, Henneke Schüngel, dessen Oheim zu Mitbehuf, Ludwig von B. beliehen.
Wichtiger ist folgende Nachricht:
1450 auf Freitag nach h. Bernhardi Tag verkaufen Arnoldus, Probst zu Meschede und Henrich, Gebrüder zu Beringhausen, 7 Malter Hartkorn aus dem Zehnten zu Meste - Mesete - an Gert van Kalle, welcher diese Rente bei der Gründung der Vicarie B.M. Virginis ac SS, trium Regum in Rüden schenkte, wie aus der Fundationsurkunde von 1454 hervorgeht.
Nach einer anderen Pergamenturkunde von 1459 (ipsa die Margarete virginis) verkaufen
Arnoldus van Bernighusen provest tho Meschede und Hinrich van Bernighusen und Roelleke van Bernighusen (gebrodere) 18 Mütte Hartkorn halb Roggen und halb Gerste aus ihrem Teil des Zehnten (uit unsen delen der teynden) to Meeste und to Myste dem Gerte van Kalle borger to Ruden.
In der Urkunde heißt es am Ende:
Und wante dan dusse beyden teynden leengut sint Hinrikes van dem Rodenberge seligen Goswins sones und Hinrich nicht mundis is und Bernd von Büren dessen Vormund ist, so habe dieser seine Einwilligung gegeben usw.
Weitere Auskunft über dieses Lehen geben folgende Lehnbriefe:
- 1548, 20. November
Erzbischof Adolf bekennt, da die Lehnware der Rüdenberger Lehngüter, so früher die von Rüdenberg von seinen Vorfahren und dem Erzstift zu Lehn empfangen und getragen und Andere zu Afterlehen angesetzt, wiederum dem Erzstift anheim gefallen, so habe er, als genannter Rüdenberger Lehngüter Oberlehnherr, den Wilhelm Krevet aus besonderer Gnade, und um ihm zu seinen Rechten geneigt zu sein, so er dazu zu haben vermeint, mit solchen Lehngütern, als nämlich dem Zehnten, der gelegen ist vor Rüden, der Meestzehnte genannt, mit allem seinem Zubehör und Schlachtermütte, item dem halben Zehnten zu Miste und den Zehnten vor Rüden genannt die Meste samt dem schmalen Zehnten "als die in die Husen plach zu fallen, genannt die Feste", belehnt habe und belehne, inmassen etwan Rolde von Berninckhausen und seine Nachfolger die von denen von Rüdenberg zu Lehen empfangen und getragen usw. An demselben Tage reversiert Wilhelm Krevet, wie oben, beliehen zu sein.
- 1561, 12. August
belehnt Joh. Gebhard den Joh. Krevet, und an demselben Tage reversiert des Wilhelm Sohn, Johann Krevet, von Erzbischof Joh. Gebhard, wie oben, beliehen zu sein.
- 1575, 27. Dezember
Erzbischof Salentin belehnt denselben.
- 1590, 17. Februar
Erzbischof Ernst belehnt den Wilhelm Krevet zum Mitbehuf seines Bruders Röttger.
- 1614, 9. Oktober
Erzbischof Ferdinand belehnt den Bernhard Sylvester von Hörde zu Störmede als konstituierten Bevollmächtigten Alharden von Hörde und Rabe Westfalen, Vormund etwa Wilhelmen Krevet nachgelassene Söhne, Diedrich Wilhelm, Johann Hermann, Friedrich Bernhard Kilmar und Otto Wilhelm und zu Behuf derselben.
- 1651, 13. Juli
Bernhard Raban v. Imbsen bittet nach Absterben Dietrich Wilhelm, des uralten adeligen Geschlechts der Krevet letzten Waffenträgers und Vasallen, um Belehnung in Mitbehuf seines Bruders, als des gedachten Krevets Schwester Kinder
- 1651, 22. November
Der Richter Anton Bergh zu Rüden berichtet an den Kurfürsten, das er den von dem verstorbenen Geschlechte v. Krevet und vom Erzstift zu Lehn getragenen Zehnten vor Rüden, der Mester Zehnten genannt, mit dem halben Zehnten zu Meste in Verbot und Zuschlag gelegt habe. Der Kurfürst befiehlt, die Gefälle einzusammeln, alle Intraden aufzuzeichnen, da der Zehnte heimgefallen sei.
- 1652, 20. Februar
Die Witwe v. Harthausen, Maria geb. Krevet, bittet nach dem erfolgten Ableben ihres Bruder Diedrich Wilhelm, welcher außer ihr noch die Kinder ihrer Schwester, die von Imbsen-Bremken hinterlassen habe, um Belehnung usw. Der Kurfürst aber schlägt das Gesuch ab, weil es ein Mannlehen sei und erklärt dasselbe, weil Wilhelm Krevet ohne Mannserben verstorben, dem Erzstift heimgefallen.
Über die ferneren Schicksale dieses Lehns existiert nichts. Ob vielleicht später die v. Schorlemer dieselben erhalten haben, lässt sich wohl kaum aus dem Umstande schließen, dass diese schon 1561 auf die Rodenberger Güter Ansprüche machten, 1651 um Belehnung baten und auch wirklich damals mit Rodenberg'schen Gütern beliehen worden sind. Welche Güter es gewesen, lässt sich nicht mehr ausmitteln.
Vielleicht sind die obigen Lehnstücke mit dem Gute Körtlinghausen Körtlinghausen erscheint zuerst 1430 als "Haus und Hof zu Cortzelenhusen", war also wohl bloß ein Bauerngut. Von der von v. Steinen (XIV, s. h .v.) erwähnten Familie von Kortinghaus wissen wir nichts. Das Rittergut Körtlinghausen entstand erst, als die v. Hanxleben die von den v. Lürwald erworbenen Nachbargüter zu Kötenburg, Bohnenburg, Kallenhardt und Bigginkhausen in ein Ganzes vereinten. (siehe Geschichte von Warstein. S. 23., Wigands Archiv B. I. S. 86) Wigand von Hanxleben (1573-1589) verheiratete mit der Erbtochter Gertrud von Schorlemer die andere Hälfte von Körtlinghausen. Das Kallenhardter Gut behielten aber die v. Schorlemer. Auch Franz Otto v. Weichs heiratete 1665 die Anna Elisabeth Ursula von Schorlemer. - Rab Gaudenz von Weichs erwarb 1686 den halben Zehnten zu Kallenhardt und 1702 die Rodenbergischen Güter und Zehnten. Durch diese Tatsachen klärt sich dies im texte besprochene Verhältnis vielleicht auf. vereinigt worden. Wenigstens muss noch jetzt der Besitzer desselben den beiden Vicarien trium Regum in Rüden aus dem zu Körtlinghausen gehörenden Rodenberger oder Rüdener Zehnten jährlich 38 Scheffel Roggen und 38 Scheffel Gerste entrichten.
Nach dem Heberegister dieser Vikarien wurde 1718 dem Hause Körtlinghausen die alleinige Naturalaushebung des Meester Zehnten übergeben, mit der Bedingung, an beide Vikarien das angegebene Kornquantum zu liefern. Außerdem muss Körtlinghausen, laut Erkenntnis vom 18. April 1845, noch 18 Scheffel Roggen und ebenso viel Gerste an die besagten Vikarien liefern. Dies ist die in der kurz vorher zitierten Urk. Von 1459 bemerkte Abgabe von 18 Mütte Hartkorn (Mütte = 2 Rüdener Scheffel). Beide Abgaben zusammen bilden die §.38 angegebene Last des Zehnten von 56 Scheffel Roggen und 56 Scheffel Gerste.
3. Der halbe Zehnte zu Miste
Rüdenberger Lehen
Derselbe teilte durchaus die Schicksale des vorigen Lehens, wie aus der Geschichte desselben hervorgeht.
4. Die (andere) Hälfte des Zehnten zu Miste
Lehnsherr: Dynasten von Rüdenberg (Erzstift)
Ferner: Die Wartpfenninge (Hauszins) zu Rüden
Lehnsherr: Dynasten von Rüdenberg, Erzstift Köln
Lehnsträger von beiden: v. Döbber, v. Gaugreven, v. Schenk zu Schweinsberg, v. Fürstenberg.
Die Ritter von Döbber, Burgmänner in Rüden, besaßen wegen ihres Burglehns zu Rüden eine freie Stätte in der Stadt Belecke, upp der Arcken genannt; die Wartpfennige in Rüden und das Borgholz zwischen Belecke und Warstein, als kölnisches Lehen.
- 1414
wurde Godfried Döbber mit den genannten Gütern und mit Einkünften aus den Mühlen zu Schneverdinghausen und Hadwerdinghausen beliehen.
- 1421
wird Friedrich von Dobber beliehen mit dem Hause in Belecke, den Wartpfenningen und dem Borgholz. Der letzte des Stammes scheint Volpert Dobber van der Lydt Burgmann to Ruden (1478-1515) gewesen zu sein. Vergleiche die Geschichte von Warstein S. 27-29 und Seibertz Urk.-b. I S. 640. Dieser Volpert heißt in den Urkunden von 1541 ff. Urahnherr des Joh. Gogreve und des Godhart Gogreve, Sohnes des Johann Gogreve. Johann Gogreve zu Godelsheim nämlich wird 1541 von Erzbischof Hermann und 1548 von Adolf mit dem halben Zehnten zu Miste und dem Wartgelde zu Rüden beliehen, wie solchen sein Ahnherr Volbert Dobber von denen von Rodenberge zu Lehen getragen hat. Godhart Gogreve wird beliehen am 12. August 1561 vom Erzbischof Joh. Gebhard mit dem halben Zehnten zu Misten und dem Wardgelde in unser Stadt Ruden, als er dazu berechtigt zu sein vermeint, desgleichen das auch sein Urahnherr Volbert Dobber als Rodenberger Lehngüter von den von Rodenberge zu Lehen empfangen.
- 1513, 3. Januar
wird derselbe von Erzbischof Salentin und 1590, 29. März von Erzbischof Ernst mit allen Grafschafter Gütern zu Brunskappel, Siedlinghausen usw. beliehen.
- 1508, 25. Januar
Erzbischof Ernst belehnt, wie die Gebrüder Jobst Diedr. Und Caspar Bernd Gaugreben zu Siedlinghausen und Godelsheim den halben zehnten vor dem Dorfe Miste zu Lehn getragen und mit Konsens dem Bernd Heinrich Schenck zum Scharfenberge und Schweinsburg übertragen haben, den letzteren mit demselben.
- 1614, 8. November
Erzbischof Ernst belehnt des Jost Diedrich Gogreve mit dem halben Zehnten zu Miste und dem Wartgelde zu Rüden, wie seinen Vater Godhart Gogreve.
- 1615, 6. September
Erzbischof Ferdinand belehnt den Bernd Heinrich Schencken zu Scharfenberge mit dem ihm von den Gebrüder Gogreve überlassenen halben Zehnten.
- 1650, 20. April
Erzbischof Ferdinand belehnt den Friedrich von Fürstenberg zu Bilstein und seine männlichen der römisch-katholischen Religion zugetanen Leibeserben und in Abgang deren den Diedrich Kaspar, Wilhelm, Ferdinand, Franz Wilhelm, Johann Adolf, alle Gebrüder von FürstenbergDer Vater derselben war: Friedrich von Fürstenberg zu Bilstein und Waldenburg (1576-1647), für sich und deren Nachkommen für die von deren Voreltern mit dem Erzstift in viele Wege geleisteten nützlichen und wohlersprossenen Dienste usw., auch wegen geschehenen Nachlasses eines von ihrem Vater wohlverdienten namhaften Salarii, mit dem bereits vor Jahren auf Bernhard Henrich Schenks v. Schweinsberg ohne Leibeserben erfolgten Absterben heimgefallenen Lehen, nämlich dem Schloss Scharfenberge, auch mit dem halben Zehnten vor Miste, aus besonderer Gnade. Seine minderjährigen Kinder, namentlich Ferdinand und Max Heinrich wurden 1665 und 1672 beliehen.
- 1666
wurden, auf Anstehen des Freiherr v. WeichsSollten die v. Weichs zu Körtlinghausen etwa das Lehn 3) besessen haben? Das würde die unter 2) am Ende ausgesprochene Vermutung bestätigen. und v. Fürstenberg, alle mit lehnrührigen Zehnten zu Miste behafteten Grundstücke aufgezeichnet. Der Pflichtigen waren 49, worunter 21 Rüdener Bürger, welche einzelne Parzellen besaßen.
- Im Jahr 1692 wurde Friedrichs (†1662) Sohn Ferdinand (geb. 1661); 1719 und 1724 Ferdinands Sohn, Christian Franz Dietrich (geb. 1689 †1755) mit seinen Geschwistern; 1756, 1762, 1785 des Christian Franz Dietrich Sohn, Clemens Lothar, Westfälischer adeliger Rat und Erbdroste mit seinen Geschwistern mit dem halben Zehnten beliehen.
- 1805
erhielt derselbe einen Muthschein
- 1808, 31. Mai
wurde Friedrich Leopold, Sohn des Clemens Lothar beliehen und erhielt 1821 Muthscheine
- 1837, 2. Januar
Der Vormund des Freiherrn Egon von Fürstenberg bittet um Belehnung
- 1841, 8. Juli
wird dieses Gesuch bei König Friedrich Wilhelm IV. erneuert
- 1843, 9. April
wurde auf Allodifikation angetragen. Der Zehnte wurde damals nicht in natura gefordert und daher waren die Grundstücke unbekannt geworden. Auch war der Wert des Zehnten wegen der den Dezimatoren obliegenden Kirchenbaulast sehr gering. Der Kapitalwert ist etwa 700 Thlr. Die Allodifikation-Urkunde des Lehnhofes (K. Oberlandesgericht zu Arnsberg) ist vom 10. Juni 1844
5. Die Rodenberger Güter und Zehnten vor Rüden
Lehnskurie: Erzstift Köln
Vasall: v. Ascheburg und v. Droste
Kurrentes Lehen
"Rodenberger Güter und Zehnten vor Rüden" wird in den Lehnsbriefen ein Lehen genannt, das nach Absterben der Edlen von Rüdenberg zunächst der ausgestorbenen Familie v. Fürstenberg zu Hörde, wegen ihrer Verwandtschaft mit den Rüdenbergern, verliehen wurde. Johann v. Fürstenberg musste zuvor den Beweis bringen, dass er rechter Erbe der Rüdenberger Lehngüter sei. Vorliegenden Verhandlungen Es geht daraus hervor, dass auch die v. Schorlemer Ansprüche auf die Rodenberger Güter machten; worauf diese sich gründeten und welchen Erfolg sie hatten, ist nicht ersichtlich. Siehe übrigens oben Lehen 2). nach war das Verwandtschaftsverhältnis dieses:
- Goswin v. Rüdenberg (oder Rodenberg) war mit Sophia v. Neheim vermählt. Beider Sohn war Heinrich von Rüdenberg, der letzte des alten Stammes, welcher erschossen wurde und ohne Leibeserben verstarb. Seine Mutter Sophia ging nach Goswins Tode eine zweite Ehe ein mit Adolph von Fürstenberg, dem sie gebar:
- Johann von Fürstenberg, Vater des 1540 beliehenen Johann v. Fürstenberg, ferner den Adolf von Fürstenberg, und Sophia, Stiftsjungfrau zu Geseke ("die alle gewesen uterini fratres ac soror ermelten Heinrichen von Rodenberg."). Adolf scheint deutscher Ordensritter gewesen zu sein, (einer von Deuzen hern)
Als Sophie und Adolf nacheinander verstarben, blieb der Sophie von Neheim Sohn, Johann von Fürstenberg, der Alte, Erbe aller Rodenberger Güter. Er heiratete die Bilandt von Appelerbeck, und erzielte mit ihr Johann von Fürstenberg, der seine Eltern beerbte. Dieser Johann v. Fürstenberg zu Hörde nun wurde 1540, Dienstag nach Galli, vom Erzbischof Hermann beliehen mit den Rodenberger Gütern aus besonderer Gnade, da derselbe zwar Erbe deren v. R. zu sein vermeine, aber, ob er der R. Lehngüter rechter Erbe oder Lehnsträger sei, nicht ausfindig gemacht sei.
Ähnlicher Brief vom 20. November 1547
1547, Freitag nach Christtag. Hermann Prange, weltlicher Richter zu Rüden, bekennet, auf Befehl des Landdrosten Bernhard v. Nassau, den mit den Rüdenbergern Gütern, "deren Erbe er erkannt sei", beliehenen Johann von Fürstenbergh tho Hoirde "up denn friggen Hoff thom Rudenberge binnen der Stadtt Ruden gelegenn" geführt und ihn in alle Rüdenberger Güter "bynnen undt buthenn der Stadt Ruden gelegenn" rechtliche Weise eingesetzt zu haben.
- 1549, 14. April
Erzbischof Adolph belehnt den Joh. von Fürstenberg.
- 1561, 18. September
Erzbischof Joh. Gebhard belehnt denselben, nachdem er den glaubhaften Beweis gebracht, dass er rechter Erbe der R. Güter sei.
- 1573
Erzbischof Salentin belehnt denselben. - Nach seinem Tode baten 1597, 1601, 1605, die Vormünder seiner Kinder, und 1598, 26. Januar unter diesen sein Sohn Hinrich von Fürstenberg um Belehnung. Elisabeth v. Fürstenberg, eheliche Tochter des Friedr. v. Fürstenberg, Sohnes des Johann v. Fürstenberg, war die Mutter des Johann Wilhelm von Merkenheim, wie eine Bescheinigung von Bürgermeister, Tochter und Rat der Freiheit Hörde d. d. 6. September 1600 besagt. Aus zwei Schreiben vom 10. Januar 1617 und 18. Juni 1823 geht hervor, dass Johann v. Fürstenberg noch zwei Töchter hatte: Elisabeth, Ehegattin des Philipp Henrich v. Schaffhausen, die schon 1623 bei den Kriegszügen in Ungarn mit Hinterlassung von 4 Kindern verstorben war, und Margaretha, Wittib Rorkerken.
- Im Jahre 1647, 26. Januar
nun wurde besagter Joh. Wilhelm v. Merkenheim mit den Rüdenbergischen Gütern und Zehnten nebst Zubehör von Erzbischof Ferdinand beliehen. Dasselbe geschah 1651. Der Hauptmann Joh. Wilh. v. Merkenheim starb am 21. Mai 1660 zu Rüden.
- 1663
Die Witwe Anna Maria v. Loen bat um Belehnung.
- 1664
wurden die Vormünder des Friedr. Wilh. v. Merkenheim beliehen.
- 1667, 28. Oktober
Die Witwe Joh. Wilh. v. Merkenheim geb. Loen, sowie Johann v. Loen und Degenhard Gruber, Vormünder der minderjährigen Friedr. Wilh. und Albert v. Merkenheim, sowie der Catharina Maria v. Merkenheim, Ehefrau Benedikt Wiltoms, Anna Margarethe, Ehefrau Georg Krusens, und R. geistlichen Standes, verkaufen teilungshalber und zur Befriedigung der Gläubiger die Rodenberger Zehnten, mit Einwilligung des Lehnsherren, an Karl Othmar Philipp v. Grothaus zu Scharfenberg, Droste zu Kappenberg und dessen Ehefrau Anna Dorothea geb. von und zu Weix für 3500 Thlr.
- 1675
baten die Eheleute L. Othmar Phil. von Grothaus und Theodora Clara v. Schilder um Belehnung, die sie 1679 erhielten, mit den Rüdenberger Gütern und Zehnten.
- 1691
wurde die Witwe Grothaus geb. von Schilder beliehen. Dieselbe verkauft 1692, 13. März den Eheleuten Raab Gaudenz von Weichs und Anna Sophie Elisabeth geb. von Westholt, die Rüdenberger Güter und Zehnten für 2000 Thlr., da sie kinderlos sei
- 1702
erfolgte der Konsens, da die Ankäufer beliehen wurden. Dasselbe geschah auch 1707.
- 1724
wurde Franz Otto v. Weichs,
- 1764
dessen Sohn Klemens August von Weichs, und
- 1783, 1785, 1808 (von Großherzog Ludwig), dessen Bruder Joseph v. Weichs, alle Oberjägermeister zu Körtlinghausen, beliehen.
- 1820, 19. Dezember
König Fr. Wilh. III. belehnt die Marianna, Freifrau von Ascheberg, geb. v. Weichs, und Theresia, Freifrau v. Droste zu Senden, geb. v. Weichs mit den Rodenberg'schen Gütern und Zehnten. Beide aber waren Töchter des 1751 gestorbenen Clemens August v. Weichs und der Clara v. Plettenberg. Erstere hatte 10, letztere 4 Kinder.
- Diese Freifrauen haben das Gut Körtlinghausen nebst gedachtem Zehnten am 9. Mai 1830 an den Reichsfreiherrn Friedrich Leopold v. Fürstenberg zu Adolfsburg verkauft, welcher es seinem Sohne Johann Friedrich (†1846) übertragen hat.
Der wahre Wert des besagten Lehns ist zu 20700 Thlr. berechnet, mit einem jährlichen Ertrage von 828 Thlr. Der Fruchtzehnte haftet auf 1171 ¼ Morgen Land in der Rüdener Feldmark, der Blutzehnte von Hornvieh, Fohlen, Schweinen, Lämmern auf Fahlenhof bei Rüden; es lastet darauf eine Abgabe an 2 Vicarien zu Rüden Vergl., was oben Sub Nr. 2. Und 4. Anmerk** gesagt ist ad 56 Scheffel Roggen und 56 Scheffel Gerste, und einige andere Fruchtabgaben.
Das Pachtquantum des Zehnten betrug zuletzt 155 Scheffel Roggen, 45 Scheffel Gerste, 400 Scheffel Hafer, zum Wert von 403 Thlr. 13 Silbergroschen. Die genannten Freifrauen bitten 1832 um Allodifikation. Durch C.D. v. 29. Januar 1839 wird dieselbe genehmigt, gegen Erlegung der offerierten Bezeigungssumme und Vorbehalt der Verpflichtung zur Unterhaltung der Kirche und geistlichen Gebäude in dem bisherigen Umfange (Rüden). Die Verpflichtung bezieht sich auf das Schiff der Pfarrkirche in Rüden.
Der Zweck Karls des Großen bei der Einführung des Zehnten war zum Nutzen der Kirche gewesen, und das einzige Erinnerungszeichen daran bei dem Rüdener Zehnten ist die Verpflichtung zum Kirchenbau übrig geblieben. Was Sommer in seiner Darstellung der Rechtsverhältnisse der Bauerngüter im 3. Kapitel des 5. Buches S. 144 über den Zehnten sagt, ist auch die Geschichte des Rüdener Zehnten. Die Zehnten wurden nämlich bei ihrer Einführung in 4 Teile verteilt:
- Ein Viertel erhielt der Bischof,
- ein Viertel der betreffende Pfarrer;
- das dritte war für die Armen und Reisenden und
- das letzte für Bau und Unterhaltung der Kirche.
Die Kriege machten es den Bischöfen zur Notwendigkeit, den Lehnsleuten statt des Goldes Zehnten anzuweisen. Diese behielten den einmal besessenen Gold auch nach geleisteten Diensten im Besitz; andere griffen gewalttätig zu. Die Kirche versuchte vergebens, die Veräußerungen der Zehnten zu verhindern. Zwar hat die Kirche viele Zehnten wieder zu erwerben gewusst, auch zum Teil behalten, allein diese waren nun nur gewöhnliche Privatrechte.
Im Herzogtum Westfalen wurden Zehnten von Laien, Fiskus, Adel, Kirchen, Klöstern usw. besessen. Es war aber den Kirchenzehnten wenigstens so viel von ihrer ursprünglichen Bestimmung geblieben, dass der Decimator bei Kirchenbauten, wenn der Kirchenfonds nicht ausreichte, die Kosten bestreiten musste. Gemäß einer besonderen Verordnung musste aber die Geistlichkeit der Kirche, wenn ihre Einkünfte die Kompetenz überstiegen, einen Teil der Kirche das Kirchspiel dagegen den Thurm bauen. Man vergleiche hierzu des Verfassers Geschichte von Warstein S. 48 Die Anwendung des hier im Allgemeinen Gesagten auf die Rüdener Geschichte ergibt sich aus derselben von selbst.
6. Der Wasserzehnte zu Rüden
Lehnskurie: Erzstift Köln. (scheint aber, nach den dürftigen uns vorliegenden Nachrichten, mit zu den vorigen Rüdenberger Lehen gehört zu haben.)
Lehnsträger: v. Fürstenberg zu Hörde
Verdunkeltes Lehen
- 1598, 26
Jan. Hinrich von Fürstenberg bittet nach Ableben seines Vaters Johann und seines Bruders um Belehnung mit dem Wasserzehnten im Hochgericht Rüden
- 1618, 23. Dezember
Erzbischof Ferdinand bewilligt, dass der Wasserzehnte, ein Lehen des Erzstiftes, aus welchem dem Landdrosten Jobst v. Landsberg 600 Thlr., haftend wegen Friedrich v. Fürstenberg zu Hörde selig, assigniert und aufgetragen seien, mit 600 Thlr. wieder abgelöst werden können usw.
- 1619, 5. April
berichtet J. v. Landsberg, dass Johann v. Fürstenberg den großen Wasserzehnten zu Rüden besessen und bei seinem Ableben 3 Söhne hinterlassen habe, nämlich Friedrich, Johann und Heinrich, welcher blind gewesen. Dem ersteren seien gegen eine Abfindung sämtliche Güter übergeben, welche aber "dubio modo" nicht erfolgt sei, weshalb die Ansprüche "pro rata" den beiden Brüdern verblieben. Friedr. v. Fürstenberg würde ohne Zweifel das Lehen vermutlich empfangen haben, da die beiden Brüder solches auf ihn, als den ältesten, haben stehen lassen. Derselbe habe 6 Töchter, von denen die älteste den von Nortkerken, die andere einen guten Soldaten zur Ehe genommen habe, eine andere an Philipp Henrich v. Schaffhausen verheiratet sei, welcher bis auf diese Zeit das Lehen innegehabt und die fallenden Pensionen erhoben habe. Deshalb habe Heinrich v. Fürstenberg, der Blinde, gegen die Schwestern einen Prozess wegen der Feudal- und Allodialgüter erhoben. Der Johann von Fürstenberg sei in Liefland verstorben und habe minderjährige Erben hinterlassen, denen für ihre versprochene aber nicht erfolgte Abfindung alle Güter verhypothesiert sein und bleiben. Joh. v. Fürstenberg, der Jüngere, habe um Investitur gebeten, welche auch gegeben sei.
- 1651, 5. November
Joh. Wilh. von Merkenheim bittet um Belehnung mit dem Wasserzehnten und entschuldigt sich, dass er wegen der auf der Grenze zwischen Gr. Durchl. und Brandenburg entstandenen Kriegsunruhe und wegen des kontinuierlichen Regenwetter entstandenen großen Wasser-Überflutung verhindert gewesen.
(§.41.)7.-9. Das Tönies-Clas Lehen zu Hemmerde, das Weidemanns Lehen zu Rüden und das Anna Simons-Lehen daselbst.
Lehnskurie: Padberg (Erzstift)
Vasall: Hermann Friedr. Vasbach, 1726
Verdunkeltes Lehen "Feuda promiscua"
Ein großes Lehen, welches ursprünglich aus dreien bestehend, durch Erbschaft in eine Hand kam und so zu einem Ganzen vereinigt wurde. Als solches erscheint es nacheinander im Besitz der v. Loen, der Wickede, der Vasbach, worauf das ganze Lehen heimfiel. Jedoch erfolgte die Belehnung mit jedem Teile besonders. Das Lehen war übrigens in viele Teile zersplittert, die sich 1672 noch angeben ließen, deren Besitz seitdem aber vielfach gewechselt haben mag. Die drei Teile des Lehns sind aber folgende:
a.) Das sog. Claes-Lehen.
- 1571, Dienstag nach Bartolem,
belieh Friedr. von Padberg den Thoniß Claß, Bürger zu Rüden, mit einer Hufe Landes vor Rüden gelegen nebst Zubehör, wie es früher Johann v. Hörne zu Lehn von seinem Vater getragen.
- 1590, 21. März
Erzbischof Ernst als Oberlehnherr der heimgefallenen Neuenhaus-Padbergischen Güter belehnt den Anton v. Loen, als Vormund der hinterlassenen Kinder des Anton Clas, Henrith und Christoph Clas. Ohne Zweifel hatte Anton v. Loen erbliche Ansprüche auf das Lehen. Dies findet seine Erklärung darin, dass Anton v. Loen eine Erbtochter von Heinrich Weidemann zur Ehe hatte. Letztere musste aber gleichzeitig mit der Familie Claes beliehen worden sein, denn schon 1559 wurde mit dem Claes-Lehen zuerst Töniß Hoicker zu Mitbehuf Margarete und Beaten Weidemanns, als Mutter und Tochter belehnt, "welches Lehen an Toniß v. Loen, Hunold v. Loen und Kaspar Kleinsorgen, welche Heinrichen Weidemanns Töchter zur Ehe gehabt, auf Toniß von Loen, Schwiegervater des Henrich Wickede überging" (Notiz in den Akten). Es war auch wirklich Anton v. Loen nicht nur für die Minorennen Claes, sondern auch für sich beliehen. (Die v. Hörne, Claes, Hoicker, Weidemann waren offenbar miteinander verwandt)
- 1590, 21. März
Erzbischof Ernst belehnt Anton v. Loen in Mitbehuf Niclas Rhammen und Hinioldus v. Loen resp. Richter zu Rüden und Limburg zusamt auch etwa weiland Henrichen Weidemanns nachgelassene Erben mit 16 M. Seddinges, zehntfreien Landes usw.
- 1682
wurde Henrich Wickede, des Anton v. Loen Schwiegersohn, und 1674 und 1692 Johann Diedrich Wickede beliehen.
- 1764
wurde Caducitätsklage angestellt. Als das Töniß-Clas Lehen 1672 von Joh. Diedr. empfangen wurde, bestand es aus 1 Hufe Landes um Hemmerde gelegen, 40 Morgen, wovon die Erben Peter Röings die Hälfte, die Erben Kleinsorgen ein Viertel und Diedrich von der Beck ein Viertel besaß. Diese Familien waren die Erben der Wickede und verwandt.
b.) Das Anna Simons-Lehen
Die Anna Simon, von der das Lehngut benannt wird, war eine Schwester des Anton Loen, der ihr rechter Erbe genannt wird. Die Anna war also wohl kinderlos und das Lehen mochte herrühren von einem Ehegemahl namens Simons, worüber aber nichts existiert. Schon 1571 wurde, unter demselben Datum, wie bei dem vorigen Lehen von Friedr. v. Padberg belehnt der Tonniß v. Lohn, Bürger zu Rüden, zu Behuf Annen Simons, ihr Bruder und rechter Erbe, und der Jost Schneidler und Rolle Michels mit 16 Morgen zehntfreien Gutes vor Rüden, auf der Hudinger 8 M., 4 M. auf den Sandkörben und 4 M. bei dem Bredenbusche.- 1590, 21. März
belieh denselben Erzbischof Ernst mit diesen inzwischen heimgefallenen Gütern des neuen Hauses Padberg.
- 1614
wurde noch derselbe beliehen, aber 1652 schon Henrich Wickede, 1674 dessen Sohn Johann Wickede und 1692 Johann Diedrich Wickede.
- 1704, 27. Januar
Fiskalanwalt stellt gegen die "praedentores" der 16. M. die Caducitätsklage an.
Das Anna Simons-Lehen bestand aus 16 Morgen, die 1672 verteilt erscheinen unter die Familien Wickede, Kokelen, Windhausen, Kellerhoff (dann Kösters), v. Loen, Röings, Tutell, Wolff, Dicker, Kötter, Hönen, Schreiber, Berg, Laer, Lipper, Dreß.
c.) Das Weidemanns-Lehen
Das Weidemanns Gut hieß auch Bartscherer's Gut. Über dasselbe haben wir Nachrichten, die höher hinaufgehen, als die vorliegenden Lehnbriefe. Nach Seibertz Urk. (I. S. 614, 615) wurde schon 1421 Joh. Barbintonsor de Ruden (auch Joh. Bartscherer opidanus in Ruden) mit Gütern vor Rüden beliehen, die einst Menken Wulffartz besessen hatte. Derselbe Joh. wurde 1426 beliehen. Menekuns Wulffartz also war der früheste Besitzer der sicher noch weit ins 14. Jahrhundert hineinreicht, da 1417 Brunstege Kale mit Gütern beliehen wurde, die ehemals Meneken Wulffartz, und nach diesem schon des Brunsteins Vater, Gobelinus Kale, besessen hatte.
Friedrich von Padberg belieh 1571 an demselben Tage, wie bei den beiden vorhergehenden Lehen, den Heinrich Weidemann, Bürgermeister zu Rüden, mit 16 M. zehntfreien Landes vor der Stadt Rüden, gelegen in den Bocken, im Elvespoete, in dem Bullenfelde und den Melderwege und 2 Echtwerken im Rüder Felde, geheißen das Bartscherer's Gut, auch Weidemanns Gut, wovon die Tutoren Polschers die Widdergedde haben, in Maßen diese Länder etwa Joh. Aggen selig zu Lehn getragen und denen Simons Erben verkauft und aufgetragen haben.
Die Lehnspapiere sind zwar unvollständig, jedoch sind die weiteren Schicksale dieses und der beiden vorhergehenden Lehen aus dem in den besagten Papieren mitgeteilten Verwandtschaftsverhältnissen klar. Den Heinrich Weidemann müssen wir als den ersten BesitzerIn einer Notiz heißt es ausdrücklich: Das Weidemanns Lehn rührt von Heinrich Weidemann her, welcher mit seinen 3 Töchter 1560 und 1554 belehnt ist. ansehen. Seine Tochter war die Gemahlin des Anton v. Loen, des Bruders der Anna Simons; Anton v. L. Tochter Maria aber war mit Heinrich Wickede verehelicht, der auch wie sein Sohn Johann Diedrich mit dem Weidemannsgute beliehen wurde. Als auch dessen Sohn Diedrich Anton Wickede 1714 verstorben, fiel das Lehen heim, und es wurde 1726 Hermann Diedrich Vasbach von neuem beliehen. Das Weidemann-Lehen bestand aus 16 Morgen, die unter folgende Besitzer 1672 verteilt erscheinen: Schlaun, Schandell, Röingh, v. Loen, Kleinsorgen, Hönen, Wickede, von der Beck, Schurfeld, Bitter, Hutzier, Lipper, Schreiber. Die Angaben über die Bestandteile der 1672 von Joh. Dietr. Wickede empfangenen Lehen (Tonniß, Clas, Weidemanns und Anna Simons) sind aus einem gutachtlichen Bericht von 1728.
- Im Jahre 1726, 21. Februar
nun belieh Erzbischof Clemens August den Hermann Dietrich Vasbach als vorgeschlagenen Lehnsträger sämtlicher Mitlehnserben Tonnißen, Claes, Weidemanns und Annen Simons mit 1 Hufe Landes um Hemmerde gelegen, in Holz, Feld und allem Zubehör, wie solche von dem Neuhaus Padberg herrühren.
- 1764, 9. November
Henrich Wilh. Vasbach, Sohn des 1750 verstorbenen Bürgermeisters H. D. Vasbach, der noch eine Tochter hinterlassen, bittet für sich um neue Belehnung. In demselben Jahre war die Caducitätsklage angestellt. Neuere Nachrichten liegen nicht vor.
(§.42.)10.-13. Noch einige verdunkelte Lehen zu Rüden
A. Eine Hufe Ackerlandes zu Rüden.
Kölnisches Lehen
Vasall: Fristh- 1483
wird der Bürger Herholt Freisth zu Rüden damit beliehen, wie schon Stomart die Freisthe, des Herholt's Vater solches empfangen hatte.
- 1511
wird damit der Bürger zu Rüden Gert Fristh beliehen, wie Harbeult, die Fristh des Gerits Vater solches zu Lehen getragen.
B. 77 Morgen Landes vor Rüden
Kölnisches Lehen, das 1484
der Jäger Jörgen Ibeygherd (?) erhielt, wie es vor ihm Gert Baitstherd getragen.C. Eine Hufe Landes vor Rüden.
- 1485, auf St. Francisci-Tag, bekennt Erzbischof Hermann, dass sein Jägermeister Jorge Jeger und sein Richter zu Rüden, Johann Ruberg, über diese Hufe Landes gestritten, die vormals Joh. Bartscherer und danach sein Bruder Gedert, Bürger zu Rüden, gehabt, sich aber vertragen hätten, so dass dem Jägermeister die Hufe verblieben und er vom Erzbischof damit beliehen sei.
D. 7 Morgen Landes vor Rüden
Rüdenberger Lehnskammer- 1541 belehnt Erzbischof Hermann als Oberlehnsherr der Rodenberger Güter den Johann Meschmerker, Bürger zu Rüden mit 7 M. Landes auf dem Milde, wo der Effeler Weg durchgeht, samt einem Echtwerk in Rüder Mark, die dessen Vater Joachim Meschmerker vom Rodenberge zu Lehen getragen.
- 1549 wird derselbe beliehen, 1561 aber Göries Kobrade (Joh. Meschmerker wird darin seines Vaters Schwester Sohn genannt), 1572 und 1590 Gories minderjähriges Kind (in dessen Namen der Engelh. Schmale) und 1614 Stephan Bungener, Ehemann des früher unmündigen Kindes. Statt des Stephans schwachsinnigen Sohnes Johann Bungener wurde 1682 dessen Kurator beliehen.
(§.43.)14. Das Wulff'sche Burglehen in Rüden
Kölnisches Lehen, verdunkelt.
Dies Lehen, welches wir nach den früheren Lehnsträgern, der alten, berühmten Familie von Wolff genannt v. Lüdinghausen in der Überschrift benannt haben, wird in den Lehnspapieren nur mit unter den Voswinkler Lehen dieser Familie aufgeführt, ohne dass es irgend näher bezeichnet würde. Besondere Nachrichten darüber finden sich gar nicht. Über die Bestandteile konnten die späteren Lehnsträger selbst durchaus keine Nachricht geben. Die Geschichte des Lehens aber, die für die Familiengeschichte wichtig, zerfällt in mehrere Zeitabschnitte.
a. Der männliche Stamm der Wölffe- 1412 belehnt Erzbischof Dietrich den Henrich de Woulff mit den Lehen, die er von ihm und dem Stifte 'Hawende js.'
- 1482 belehnt Erzbischof Hermann Henrich den Wolff mit einem Burglehen zu Neheim, geltend 10 Mark aus dem Hofe zu Wicke, mit einem Burglehen zu Rüden, mit dem Schloss zu Uffeln, mit dem Hofe zu Voswinkel, mit 3 Mark Goldes aus dem Salzpütz zu Werl usw. Derselbe wurde noch 1510 und 1514 beliehen; 1572 aber der Vormund dessen Sohnes und 1514 seine Witwe Elisabeth von Knoblauch.
- 1596 und 1614 wurde Johann Wulff, K. Kammergerichtsassessor für sich und seine Brüder beliehen.
- 1621 endlich wurde Friedrich Wulff zu Füchten und 1648 dessen minderjähriger Sohn beliehen.
Als mit diesem der Mannesstamm ausgestorben, war zwischen den nunmehr 'ex nova gratia' Beliehenen, den entfernten Zweigen der Wölffe und den weiblichen Abkömmlingen fast beständig Streit. Was die ersteren betrifft, so ward 1649 der Obrist-Kämmerer, Geh. Rat Wilhelm de Bavaria, Freiherr von Höllinghofen, Fürstl. Stifts Stablo Coadjutor, Graf zu Loigel usw. für sich und seine Vettern Ferdinand, Wilhelm und Ernst v. Biller (seiner Schwester Söhne) und deren männlichen Leibeserben, nachdem das Lehn durch das 1649 erfolgte Absterben deren von Wolff heimgefallen, aus besonderer Gnade beliehen.
Der Kurfürst Ferdinand befahl 1650, dass der neu belehnte Wilh. von Höllinghofen bei seinen Wulf-Füchten'schen Lehen gegen Jeden gehandhabt werden solle. 1654 erfolgte die Belehnung desselben durch den Erzbischof Max Heinrich. Zur Erläuterung dieses Punktes bemerken wir noch, dass zu Neheim Wilhelm Freseken ein Arnsbergisches Burglehen besaß. Nach dessen Toden wurden die von Fürstenberg damit beliehen, Johann, Georg, Ludolf, dessen Vetter 1572 Philipp Wolff war.
Durch Cordula Freseken aber war unter andern Gütern auch Hollinghoven an die Linie der v. Fürstenberg gekommen, die sich davon benannte; durch Heirat kam Hollinghoven an die von Fürstenberg zu Fürstenberg, nach deren Aussterben, dies von Kurfürst Ernst gekaufte Gut in den Besitz des Wilhelm von Bavaria, Baron in Höllinghofen, überging, dessen Schwesterkinder, die Barone von Byle, es darauf besaßen. (Vergl. Fürstenb. Monument. Paderborn in stemm. Baron Fürstenb. P. 259) So mochte freilich der Wilh. von Höllingh. Ansprüche auf die Wolff'sche Erbschaft zu haben glauben.
Entfernte Zweige der Wölffe.
1657 belehnt Erzbischof Max Heinrich den Fromholt v. Lüdinghausen gen. Wolff, K. Polnischen Leibgarde-Oberster und Kämmerer, für sich und seinen Bruder Friedr. Joh., Polnischen Kämmerer, und seiner verstorbenen Brüder Georgs, Johanns, Wilhelms, Söhne.
b. Die weiblichen Abkömmlinge.
Zunächst durch Leo Theodora (†1679) Schwester Friedrichs, des letzten Wolff, Gattin des Arnold Christian v. der Horst, und durch Anna Helena, ebenfalls eine Schwester, vermählt mit Heinrich Engelbert von Heggen (†1677) entstand eine Teilung der Familie.
- Im Jahre 1658 wurden beide genannten Ehegatten zugleich beliehen, und 1673 die Witwe Anna Helene v. Heggen.
- 1678 und 1685 wurde wieder Arnold Christ. v. d. Horst beliehen.
- 1689 erhielt Arnold Friedrich von der Horst Belehnung.
- Dieser resutierte 1696 das Lehn (Behufs Abfindung seines Bruders und seiner Schwester; das Lehn schlug er zu 1000 Thlr. an, behielt sich aber das Allodialgut Füchten vor) an Caspar Dietrich v. Droste, seinen Vetter.
Durch des Heinrich Engelhart v. Heggen Enkelin nämlich, Tochter des Caspar von Heggen, Agnes, vermählt mit Philipp v. Droste, war das Lehen auf letztere Familie gekommen, und Caspar Diedrich zu Amecke und Johann Engelbert von Droste zu Erwitte waren Söhne aus dieser Ehe.
- Caspar Dietrich wurde schon 1696 beliehen;
- 1720 und 1724 sein Sohn Ernst Dietrich Anton Freiherr v. Droste zu Füchten (†1731).
- Der Sohn desselben, Friedrich Wilhelm von Droste erhielt 1744 die Belehnung und starb 1754.
Seine Witwe wurde 1764 namens Ihrer Tochter Sophia und Clara beliehen, Friedr. Wilhelms Schwester, Maria Magdalena Antonette von Droste war an Max Anton von Böselager verheiratet, des Johann Engelbert von Droste zu Erwitte Urenkelin aber, die Franciska Katharina v. Droste, Schwester des kinderlosen Engelbert Wilhelm von Droste (†1792) an Friedrich von Hörde. Deshalb waren die letzten Besitzer der 1836 allodisierten Wolff'schen Lehen die v. Böselager und von Hörde.
c. Die aus diesen Verhältnissen entstandenen Streitigkeiten.
Als Friedrich von Wolff ohne männliche Erben verstorben war, baten 1650 um Belehnung:
- Anna Helene und Leo Theodora v. Wulff und Engelbert Heinrich von Heyen; ferner
- Johann Konrad Friedrich Wolff und dessen Gebrüder, als nächste Agnaten; endlich auch
- Eva Ariana von Kniphausen, Witwe Wilhelm Wulff von Lüdinghausen, für ihre beiden Söhne Wilhelm und Fromholt v. L. und
- andere Wolff'sche Mitbeteiligte.
Zwischen diesen Personen entspann sich (1650-1657) ein Prozess untereinander und wider den Frhr. von Hollinghoven und dessen Vettern v. Billen, als neue Lehnsträger wegen Wiederräumung der Wulff'schen Lehen. Der Ausgang konstiert nicht.
Ein zweiter Prozess entstand (1657-58) zwischen Arnold Christian von der Horst und Engelbert Heinrich von Heggen wider von Höllinghofen, Jost Johann vonElberfeld namens seiner Ehefrau Anna Maria von Lüdingh., genannt Wulff, als einer Erbtochter des Hauses Füchten, ferner wider Fromhold und dessen in Polen vorhandenen Mitbeteiligten usw.
1771 Ausbruch des Konkurses Füchten. - Im Jahre 1774 Prozess des Engelbert v. Droste zu Erwitte wider Sophia und Klara von Droste, Töchter des Fr. Wilhelm, wider die Kinder der Freiherren v. Böselager, bes. v. Asseberg und Grafen von Plettenberg Lehnhausen wegen der Erbschaft des 1774 verstorbenen Domdechanten zu Münster, Kaspar Ferdinand v. Droste. - Die Clara von Droste, Stiftsdame zu Freudenberg, und Sophie, Erbdrostin zu Vischering, verzichteten 1780 auf die Lehnsfolge. Ernst Dietr. Anton, belehnt 1720, hatte außer einem Sohne, Friedr. Wilhelm und den beiden Domkapitularen zu Münster, mehrere Töchter, von denen Maria Magdalena an Böselager, die andere an Ascheberg und die dritte an Grafen von Plettenberg vermählt war. Der Kläger verlangte Investitur, weil der Mannesstamm der Frhr. Von Droste zu Amecke und Füchten mit dem Domdechant erloschen sei usw.
d. Die letzten Belehnungen
1803 bat Friedr. von Hörde zu Schwartzenraben um Erteilung des Mutscheines, obgleich der Prozess zwischen seinem Oheim, Engelbert v. Droste zu Erwitte und dem Frhr. v. Böselager "et cons". Noch nicht entschieden sei (weil die Akten verunglückt waren). Der Fürst Placidus von Fuld, Bruder des Kaspar Dietrich v. Dr., der zum Ankauf von Füchten das Geld beigeschossen, habe 1695 bestimmt, dass dasselbe, nach Aussterben des männlichen Nachkommen des Kasp. Dietr. An Engelberts zu Erwitte männliche Nachkommen "et vice versa" fallen sollte; er sei jetzt der nächste Agnat.
1825 wurden bei immer noch unentschiedener Sache, von v. Hörde und v. Böselager Anträge gemacht wegen der Belehnung. Über die Pertinenzen des Lehns konnten beide keine Auskunft geben, welches verdunkelt zu sein schien; besondere Nachrichten über das Burglehn zu Rüden finden sich gar nicht. Jedoch wurde 1828 Frhr. v. Böselager beliehen, derselbe trug 1835 auf Allodifikation an, die auch 1836 erfolgte.
(§.44.)15. Die Orth-ab-Hagen, Grote-, Schlaun-Loen-Bismark'schen Lehngüter
Diese verdunkelten Lehngüter bestanden besonders in dem Zehnten zu Menzel, Nettelstedde und Heringhausen, dem Zehnten zu Hemer, dem Hofe zu Miste und dem Burglehen zu Rüden. Lehnskurie Rüdenberg (Rodenberg, oder wie es einmal in einem Lehnsbriefe von 1561 heißt, Romberge). Der Zehnte zu Menzel, Nettelstedde und Heringhausen bestand aus zwei Hälften, von denen die eine der Familie von Loen gehörte, die andere aber von Bernhard von Hagen dem Göddert Lilien von Werl abgekauft wurde, und in die Orth ab Hagen'sche Erbschaft überging. Die von Loen'sche Hälfte kam später an die Familie Drosemeier, Erben der v. Loen, die 1711 beliehen wurde. In dem ältesten Lehnsbriefe von 1561 wurde daher mit jenen Zehnten zugleich Joh. v. Loen und die Erben des Bernhard v. Hagen beliehen. Das nähere ergibt der Text.
Die hier gemeinten Lehngüter machten einen von verschiedenen Besitzern herrührenden Güterkomplex aus, der zuerst im Besitz des berühmten Bernhard ab Hagen vereinigt, unter dessen Erben wieder vielfach geteilt wurde. Aus den Lehnsbriefen werden diese Verhältnisse klar. Notwendig ist hier die Familiengeschichte der Besitzer zur Erläuterung mitzuteilen:
Die Familie ab Hagen, Grote und Schlaun haben ihren Ursprung in der Stadt Geseke. Die v. Loen waren von jeher in Rüden ansässig. Wenn auch, wie wir gleich sehen werden, die v. Loen durch Heirat in die Familie Orth ab Hagen hineinkamen, so hatten die v. Loen doch schon früher Anteil an diesen Lehngütern, dessen Ursprung aber dunkel ist. Worin die Lehnstücke bestanden, ergeben die Lehnbriefe. Zur Aufhellung der verwickelten Lehnsverhältnisse und überhaupt wegen der merkwürdig weiten Verzweigung der Familie von Hagen geben wir hier vollständigere Familiennachrichten. Wir haben dabei den Zweck im Auge, zu zeigen, wie weit in früheren Zeiten die Verbindung der angeseheneren Familien in den Städten gingen und wie groß deren Einfluss auf das städtische Wesen werden musste.
Gerade bei dieser Familie aber können wir vielleicht manchem noch lebenden Deszendenten dadurch einen Gefallen tun, dass wir die für die Nachkommenschaft gestifteten vielen und bedeutenden Familienstiftungen angeben, wozu sie berechtigt sind. Der Stammvater ist Cort ab Hagen, mit seinem Weibe Eleke. Deren Kinder sind: Bernhard ab Hagen, Dr. jur., Priester Kanonikus, Probst zu h. Andreas, Bilien oder Sibylla ab Hagen. Deren Sohn Conrad Orth ab Hagen, Dr. jur., Dechant zu St. Georg und Kunibert, ist Stifter der 1594 errichteten großen Stiftung für 12 Studenten und anderen Personen. Liborius Orth und Bilien ab Hagen sind die Stammeltern der Familie Orth ab Hagen.
Die Sibylla ab Hagen ist auch Stamm-Mutter anderer weit verzweigter Familien, durch die Verbindung der alten Familie Pape. Nach einem uns vorliegenden Stammbaume war die Sibylla in erster Ehe vermählt mit Rabanus Plagmann, dessen Tochter Gertr. Plagmann die Frau des Theod. Pape gen. Aufm Bötel in Werl, des Vaters der Beda Pape, presb. Canon. Colon., war, der 1577 in Köln die Beda Pape'sche Stiftung für zwei Studenten, mit etwa 70 Thlr., errichtete. Aber nach einer alten uns ebenfalls vorliegenden "Sustentatio et declaratio" war Sibylla ab Hagen selbst in erster Ehe mit dem Werler Konsul Theod. Pape vermählt, dessen Sohn Theod. Pape, ebenfalls Konsul in Werl, die Sibylla Greve zur Frau hatte, der erst der Vater des Beda Pape, des Joh. Pape (Gem. Cath. Bock) und der Maria Pape (Gem. Alardus Buck) ist.
Von des Johannes Töchtern war Cathar. an Wilh. Steinfurt in Arnsberg (von dem durch zwei Töchter die Familien Wenner, Bockskopf, Leporin stammen), die andere, Anna Pape, an Joh. Lilien (von dem die jetzigen Freiherren von Lilien zu Werl, und auch die Kleinsorgen deszendieren) verheiratet. Alard., Gemahl der Maria Pape, hatte zwei Kinder: Georg Buck (vermählt mit Cath. Prissung, wovon die Buck'schen Deszendenten: Brandts, Homburg, Buse) und die Cath. Buck, die Gemahlin des Henning von Loen, von dem in weiblicher Linie die Borcatti herkommen. Die Lehnbriefe ergeben folgendes:
- 1548 wird beliehen Joh. v. Loen zum Behuf der anderen v. Loen und des Kanzlers Bernhard ab Hagen.
- 1549 beliehen wird Bernh. V. Hagen, Bilien v. Hagen und beider Erben mit dem halben Zehnten zu Menzel, Nettelstedde, Heringhausen, dazu den gebührenden Anteil an der anderen Hälfte des Zehntens, den die v. Loen zu Lehn tragen, und der Kanzler von Goddarken Lilien zu Werl an sich gekauft, item mit dem halben Zehnten zu Hemmer, item mit dem Hofe zu Miste und dem Burglehen zu Rüden, herkommend von denen v. d. Möllen, maßen gedachtes Lehnstück von dem von Rodenberg zu Afterlehn empfangen und dem Stift wiederum eröffnet, und der Kanzler die Lehnstücke an sich gekauft und zu Lehen empfangen hatte.
- 1561 wird Johann Schluyn (Schlaim) mit den Gütern beliehen, die Bernh. V. Hagen von Göddert Lilien, Bürger zu Werl, gekauft hatte, ferner mit dem Zehnten zu Hedemar und mit dem halben zu Schneverdinghausen. Zugleich wurde auch Joh. v. Loen beliehen.
- 1590 wird Johann Kramer und Joh. v. Loen der Jüngere beliehen. Den Zehnten zu Schneverdinghausen hatte Bernhard dem Johann Kramer allein übertragen, mit den anderen Gütern aber wurde er zu Behuf der Kinder der Maria und Catharina Orth beliehen; diese Letztere wurde 1614 beliehen. In demselben Jahre erhielt auch Hunold von Loen Belehnung mit dem halben Zehnten zu Menzel usw.
- 1616 bittet Paul Vesmar um Belehnung, und 1635 Heinrich Grote, endlich 1636 die Vormünder der Kinder des Hunold v. Loen.
- 1652 wird Wilh. Henr. V. Loen beliehen, wie Joh. v. L. beliehen, wie Joh. v. L. der Ältere und der Jüngere und in demselben Jahre Henning Mann, wie Conrad und Joh. Schlaun, dessen Groß- resp. Vater (mit allen Gütern des Bernhard wie oben, und mit dem Anteil (d. i. ein Anteil) der Zehnten zu Nettlenstadt usw., den die v. Loen haben; zu Behuf der Kinder der Catharina Orth allein aber mit dem Zehnten zu Schneverdinghausen).
- 1653 verkauft Gertrud Roderts v. Esbecke und ihre Mutter Elisabeth Roderts dem Melchior Hasenellen ihren Anteil an dem Zehnten zu Menzel und Nettlenstadt, nämlich ¼ ab der Grooten von Geseke Anteil aus Hunold v. Loen Zehnten, ¼ ab dem neunten Teil des v. Loen Zehnten usw. wie solche Andreas Roderts, Bürgermeister von Lippstadt, von diesen an sich ererbt.
- 1664 bat Melchior Hasenellen um Belehnung
- 1664 wurde Otto Severin v. Cuiler für sich und Ulrich Tapperth und Henrich Eckberth Erpp Broinkhausen beliehen. Um diese Zeit waren die Groten'schen und Bismark'schen Erben in einem Rechtsstreit; beide baten 1676 um Belehnung.
- 1678 bittet der Richter Andreas Stemmel um Konsens, einige der Lehnstücke wieder zu kaufen, an denen seine Ehefrau beteiligt sei, und die, als sein Schwiegervater Melchior Hasenellen, seinen damaligen Schwiegersohn entleibt, konfisziert und dem Jägermeister von Weichs überlassen waren.
- 1689 und 1698 bat Ramb Gaudenz von Weichs um Belehnung der dem Rittmeister Hasenel wegen grober Exzesse konfiszierten Lehnstücke.
Was den gegen 1667 schwebenden Rechtsstreit betrifft, so stellte 1682 Simon Dietr. Tilhem eine Vollmacht aus für sich und seine Mitinteressenten Ursula Margar. v. Bismark, Witwe Abbres, Marg. Kath. v. Bismark, Witwe Erb. Brockhausen; ebenso 1683 Joh. Phil. Schlaun, Bürgermeister zu Rüden mit Konsens der Groten'schen u. Bismark'schen Erben Jobst Christian v. Grothen zur Talle, Simon Dietr. Tilhem, Christoph Brandis Priester. Die Erbquoten werden also angegeben:
- Hof zu Miste gehört
- 1/2 Schlaun
- 1/2 Grote-Bismark. Erben
- Burglehn zu Rüden
- 1/2 Bismark,
- 1/2 Grothen
- Zehnten zu Hemmerde
- 1/3 Bismark
- 2/3 Grothen
- Halber Zehnten von Menzel, item 1/9 von der anderen Hälfte; davon
- 2/3 Grothen
- 1/3 Bismark
- und 6. Ebenso der Zehnten zu Nettelstadt und Heringhausen usw.
- 1683 Joh. Phil. Schlaun nach seines Vaters Henrich Schlaun Tode beliehen.
- 1689 wurde Mutschein erteilt.
- 1692 wurden die Kinder Schlaun und Wilh. Henrich v. Loen beliehen und zwar zu Händen ihres Vormundes Wern. Joachim Wickede, mit dem Menzeler Zehnten und auch mit dem Hofe zu Miste und Burglehen zu Rüden, von denen von der Möhlen herrührend und vom Kanzler von Hagen angekauft, und mit Gütern zu Geseke.
- 1711 bittet Achat Wilhelm Drosemeyer, der Rechte Licent., zu Rüden, um Belehnung für seinen Sohn Adam Wilhelm Anton, nach dem Tode seines Schwiegervaters Wilh. Heinrich v. Loen.
- 1724 bitten die Witwe Juliane Maria Sibilla Drosemeyer, geb. v. Loen, nach Absterben ihres Vaters, des Obristwachtmeisters Wilhelm Henrich v. Loen (†1711) für ihren Sohn Carl Franz Drosemeyer in Behuf ihrer Lehnsinteressenten, Franz Otto v. Weichs und Johann Adam Bockshopff
Vergleiche Seibertz Westfälische Beiträge I. S. 81 ff. der Rechte Licent., um Belehnung mit dem halben Zehnten zu Menzel, Nettelstadt, Heringhausen. - Wegen derselben Güter hatte schon 1717 Philipp Gottfried Frhr. v. Spiegel um Belehnung gebeten, in welchem Jahre auch Bernhard Adrian Wolf beliehen wurde.
- 1728 Franz Otto v. Weichs bittet um Belehnung mit dem Menzeler Zehnten
- 1762 wurde dem Clem. Aug. v. Weichs und der Berta Bockshoff Mutschein erteilt.
- Die letzte Nachricht ist von 1785, 17. August, da der Obristjägermeister Frhr. v. Weichs, Erbe v. Soest und Engelhart, "uxoris nomine" Antonette Bockshoff um Belehnung bittet.
(§.45.)Wir lassen hier gleich ein in derselben eben besprochenen Familie vererbtes und mehrfach zersplittertes Lehen folgen, welches aber zu den an das Erzstift heimgefallenen Padbergischen Lehngütern gehört. Es ist das sogenannte:
16. Pails- oder Paulus-Gut vor Rüden
Verdunkeltes Lehen.
Das Gut hatte seinen Namen von einem früheren Besitzer Johann Paill. Darauf erscheint es unter zwei Besitzer verteilt und zwar 1. die Familie Orth ab Hagen und Erben, und 2. die Familie Kremer gen. Hartmann.
Was die Nummer 1. betrifft, so wurde- 1560
von Johann von Padberg, nach dem Tode des Bernhard v. Hagen, der mit den Gütern vor Rüden gelegen, so Johann Paill von dem hause Padberg zu Lehn getragen, belehnt gewesen, der Conrad ab Hagen Dr. jur. kurfürstlicher Priester, Canon. Dechant zu St. Georg in Köln, väterlicher Erbe und Nachfolger mit berührten Gütern beliehen.
- 1570
wurde derselbe von Dietr. Von Padberg beliehen.
- Das Gut kam hierauf an den Gemahl der Maria Orth, den Bürgermeister Joh. Schlaun, dessen Erben es 1608 an deren zweiten Mann, Bürgermeister Dr. Conrad Koch cedirte, der auch 1614 noch beliehen wurde. Als er 1631 verstorben, heiratete seine Witwe den Caspar v. Loen, dessen Stiefsohn Joh. Gottfried v. Loen 1652 Belehnung erhielt.
- Nachdem auch dieser 1673 verstorben, wurden 1675 die Vormünder seines 12-jährigen Sohnes Franz Dietrich v. Loen beliehen. In demselben Namen und auch für sich erhielt 1692 Johann v. Loen, Kaspars Sohn, die Belehnung.
- Die Witwe des 1703 gestorbenen Bürgermeisters Joh. v. Loen bat 1704 um Belehnung (Anna Joh. v. der Wieck.)
- Franz Dietr. v. Loen hatte nur drei Töchter hinterlassen (†1703), deren eine Anna Catharina Eva an Caspar Ferdinand von Oer vermählt war, der 1724 um Belehnung des Pailshofes bat, wozu er auch in Behuf seines Schwagers admittiert wurde.
- Im Jahre 1746 wurde wegen versäumter Belehnung die Caducitätsklage angestellt. Dem Verklagten von Oer wurde aufgegeben, ein Verzeichnis der Lehnspertinenzen beizubringen, widrigenfalls das Lehen eingezogen werden sollte. Über den Ausgang des Streits und überhaupt über das Lehen existiert weiter nichts.
Über die ebenfalls beliehene Familie Hartmann und deren Verhältnis zu dem Gut existiert noch weniger. Da schon 1571 Joh. Greve mit diesem Gut beliehen war, aber erst 1614 Joh. Hartmann, dessen Vater des Joh. Greve Schwester zur Frau hatte, die Belehnung erhielt, so ist klar, dass die Hartmann als Erbe der Greven in Besitz kamen, und dass daher die vorliegenden Briefe von 1586 (worin Joh. Hartmann, Bürger zu Rüden, um Belehnung bittet) und von 1587 (worin Christoph Hartmann um Belehnung bittet der von Padbergischen im Rüden'schen Felde gelegenen Länder, welche ihm in einer Auseinandersetzung mit seinem Schwager Johann Bernd Bayer der Name ist nicht recht zu lesen
Vielleicht Hayen; da Christoph eine Greven zur Frau hatte, so ließe sich folgern, dass das ganze Pailsgut, durch zwei Töchter Greven, von dieser zum Teil an die v. Hayen, zum Teil an die Hartmann kam. zu Gesyke zugefallen sei) sich wohl auf ein anderes Gut, als das in Frage stehende bezogen.
- Im Jahre 1590 wurde auch Johann Kramer nur als Bevollmächtigter des Johann Schlaun mit dem Pailsgute, das Bernhard v. Hagen von dem heimgefallenen neuen Haus Padberg zu Lehn getragen, durch Erzbischof Ernst beliehen.
- Wie gesagt wurde 1571 Johann Greve und seine rechten Manneserben von Friedrich v. Padberg mit dem Hofe zu Olinckhausen und dem Pailsgute vor Rüden beliehen. Dasselbe geschah 1590 von Erzbischof Ernst.
- 1612 bittet Johann Hartmann um Belehnung mit dem Pailsgute, das sein 1611 gestorbener Vater, der Bürgermeister Christoph Hartmann, zu Lehn getragen.
- 1614 wurde Joh. Hartmann, dessen Mutter Bruder Johann Greve gewesen, für sich und seinen Bruder beliehen.
- 1652 Joh. Hartmann, des vorigen Sohn;
- 1692 Conrad Hartmann, Sohn des Joh. Hartmann, beliehen.
- Schon 1721 bittet Everhard Henrich Colneri um neue Belehnung, da der letzte Hartmann ohne männliche Erben verstorben, dessen Tochter Mann Christoph Volant 1692 "ex nova" belehnt, aber vor ca. einem Jahre ohne männliche Leibeserben verblichen sei.
- ber noch in demselben Jahre (1721, 22. November) wurde dekretiert, dass der Joh. Ludwig Graf Demeur v. Argenteau dem heimgefallenen sog. Paulus-Gut vor der Stadt Rüden und die Höfe zu Oelinghausen, so Conrad Hartmann gehabt, zu Lehen erhalten solle.
- Der Richter Kaspar Wilhelm Berg berichtete 1722 an die Lehnkammer über die Hartmann'schen Lehen zu Rüden:
Nach einer von Anton Rensemanns, dessen Frau eine Deszendentin von den Hartmanns sei, erhaltenen Rolle, hatten die heimgefallenen Lehen in 32 M. Landes bestanden, die aber längst dismembriert seinen, deren "detentores" alle verstorben oder verdorben. Die Witwe Conrad Hartmann habe nur noch ein Driggerd, ½ M. Landes unter sich und die Halbscheid eines veralteten schlechten Hauses usw.
(§.46.)17. Lehen zu Schneverdinghausen
Zwischen Alten-Rüden und der Möhne; das an die untere Kirche zehntpflichtige Schneringer Feld, enthält 291 Morgen in 133 Parzellen. und zwar
- der Zehnte zu Schneverdinghausen, Rüdenbergisches Lehen.
Derselbe bestand aus zwei Hälften:- Der Anteil der Familie, welche die beiden vorigen Lehen besaß, nämlich Orth ab Hagen, über welche Hälfte wir auf die Nr. 15. gegebene Auseinandersetzung verweisen. Es wurden übrigens auch besondere Lehnbriefe hierüber erteilt. So wurde 1561 Johann Schlayn mit dem halben Zehnten zu Schneverdinghausen bei der Stadt Rüden, wie Bernhard von Hagen beliehen. 1573 wird Johann Kramer gen. Hartmann zu Behuf Catharina Orth und ihrer Kinder, mit obiger Halbscheid, sowie Bernhard v. Hagen denselben an sich gekauft, beliehen.
Die andere Hälfte des Zehnten diente zur Unterhaltung der armen Leute im Hospital zu Rüden.
- 1541
belehnte Erzbischof Hermann den Martin Rüberg als Vormund und zu Behuf des Regenten des Hospitals St. Pantaleon binnen Rüden mit dem ganzen und alleinigen Zehnten zu Schneverdinghausen in dem Kirchspiel Altenrüden gelegen mit aller seiner Gerechtigkeit und Zubehörungen, in Holz, Feld, Wasser, Weiden, in Maßen desselben Hospitals Vormünder Johann Berneckel denselben Zehnten von Heinrich v. Rodenberg zu Lehn getragen.
- 1561
bitten Bürgermeister und Rat zu Rüden um Belehnung mit demselben Zehnten genannt Schneverdings Zehnten, zur Unterhaltung der armen Leute im Hospital.
Hieraus folgt, dass Bernhard v. Hagen zwischen 1541 und 1561 die Hälfte des Zehnten vom Hospital muss erworben haben. Weiter liegt Nichts vor über dieses Lehen, als die spätere Notiz, dass die Hälfte des zehnten der Niederkirche oder dem zeitigen "Sacellano" zu Rüden zustand. Diese wurde nämlich dem "Sacellan" von Dr. Wilhelm Steinfurt und Anna Hönen, geborene Höffen, Eheleuten, zur Gründung der Sonntagsmesse in der Mutter-Gottes-Kapelle an der Johanniskirche 1686 vermacht. Jetzt aber stehen ? des Schneverdinger Zehnten dem "Sacellan" zu Rüden zu; das andere Drittel aber dem Hause Körtlinghausen. Vergl. §.70, 3. Es ist also in der Geschichte dieses Zehnten auf jeden Fall noch eine Lücke auszufüllen. Wir bemerken noch, dass die Höner zur Verwandtschaft Hagen gehören.
- 1541
- 12 Morgen Land zu Schneverdinghausen
Hierüber finde ich nur, dass 1441 Heinrich Baten, des sel. Heneken Baten Sohn, vom Erzbischof Hermann beliehen ist. In einer späteren Notiz werden diese 12 Morgen Landes unter den verdunkelten Lehen, Kölnische Lehnskurie, und Martin Rüberg als Vasall angeführt.
- 12 Morgen zehntfreien Landes vor Rüden,Verdunkeltes Lehen, Lehnskurie: Padberg (Erzstift), Vasall: Kösterhoff
- 1563
belehnen Philipp und Friedrich, Brüder von dem alten Hause Padberg, den Joh. Prang, Bürger zu Rüden in Manstatt mit 12 Morgen zehntfreien Landes in Sieuerdings Felde vor der Stadt Rüden, wie es Hermann Prangh, sein Vater, Richter zu Rüden, innegehabt;
- 1590
belehnt Erzbischof Ernst denselben als Oberlehnsherr der Neuen-Haus Padbergischen Lehngüter mit den 12 Morgen im Schneverdings Felde usw.
- 1600
bittet Gerh. Kosterhoff um Belehnung nach Ableben seines Schwiegervaters, Johann Prange, die er namentlich 1614 erhielt. Seine Frau war Anna Prange.
- 1652
wurde Kaspar Kösterhoff beliehen. Nachdem dieser 1677 gestorben, bat sein Sohn 1678 Degenard Kösterhof um Belehnung.
- 1563
- Der Anteil der Familie, welche die beiden vorigen Lehen besaß, nämlich Orth ab Hagen, über welche Hälfte wir auf die Nr. 15. gegebene Auseinandersetzung verweisen. Es wurden übrigens auch besondere Lehnbriefe hierüber erteilt. So wurde 1561 Johann Schlayn mit dem halben Zehnten zu Schneverdinghausen bei der Stadt Rüden, wie Bernhard von Hagen beliehen. 1573 wird Johann Kramer gen. Hartmann zu Behuf Catharina Orth und ihrer Kinder, mit obiger Halbscheid, sowie Bernhard v. Hagen denselben an sich gekauft, beliehen.
- 1571, Dienstag nach Bartolem,
18. Das Brunwerdinghauser Lehen zu Rüden Brunwardinghausen extra muros de Rüden, vor dem Ostertor, wo die Wiesen sind, welche der Graf v. Buchholz gekauft hat.
Das, was die uralte Familie von Brunwardinghausen von ihrem ursprünglich so sehr bedeutenden Stammgute noch selbst besaß - das meiste war an die Stadt Rüden übergegangen - war kölnisches Lehen. Nach dem Erlöschen der Stammfamilie, verpachteten ihre Lehnfolger die v. Uphoff, die Parzellen des Lehens geraume Zeit hindurch an Rüdener Bürger, bis sie es 1808 ganz allodifizierten und dann stückweise meistbietend verkauften.
D. Die Meester und Mister Lehngüter
Wir lassen jetzt einige Lehen folgen, deren Darstellung zum Teil deshalb schwierig ist, weil die Güter in Meeste und Miste selbst in den Lehnsbriefen vielfach miteinander verwechselt zu sein scheinen. Offenbar und klar ist es übrigens, dass die Meester Güter später zwischen Rüden und Miste geteilt sind, obgleich der eigentliche Grund und Boden von Miste zur Rüdener Gemarkung gehörte, wie die örtlichen Bezeichnungen: Meesterberg, Meesterbruch, Meesterdick, Meesterschlag usw., die alte Stelle zwischen Rüden und Miste bedeuten.
19. Zunächst betrachten wir ein Besitztum, bestehend aus einem Hofe zu Miste und aus einem halben Hofe zu Miste, das, ein kölnisches Lehen, ursprünglich der Ritterfamilie von Hemer, die Kargen genannt, gehörte. Von ihnen nämlich vererbte dies Besitztum an die von Grafschaft; durch zwei Grafschafter Erbtöchter kam ein teil an die v. Schaden und ein Teil an die v. Schorlemer. Den ersten Teil kauften die v. Loen, und er teilte die Schicksale der übrigen v. Loen'schen Güter; der zweite ging auf die v. Gaugreben über, bei denen er verblieb.
Ursprünglich scheint freilich eine Dreiteilung stattgefunden zu haben. Denn von den Töchtern Godert's v. Grafschaft war eine an Reineck von Brenken, die andere an Tönnis von Schade und die dritte (Katharina) an Kaspar von Schorlemer verheiratet. Und zwar noch 1541 wurde vom Erzbischof Hermann Reineck von Bremken mit dem Hof und Gut Meeste samt Afterlehen und Zubehör und den Lehnen, so er mit seiner Hausfrau, Goddarz v. Grafschaft Tochter, ererbt, als des Erzstiftes Eigentum belehnt. Worin aber diese Erbschaft bestanden, ist nicht nachzuweisen, und geschieht derselben auch nicht ferner Erwähnung; vielmehr sind nach den Lehnbriefen nur zwei Teile des ursprünglichen Gutes zu unterscheiden, nämlich
- der größere Anteil, den die Familie von Lohe erhielt, und welcher in den Lehnsurkunden "der Hof zu Miste" genannt wird,
- und der Abspliss, den die von Gaugreben besaß, und "der halbe Hof zu Miste" genannt wird.
In einer Lehnsurkunde von 1596 heißt es nämlich, dass Philipps Gaugreben minderjähriger Sohn belehnt sei mit dem "halben Hof zu Miste" bei Rüden gelegen, wie den alinger (d. i. ganzen) Hof die von Grafschaft etwa zu Lehen getragen, und nunmehr solche Halbscheid durch Catharina von Grafschaft zu Behuf ermelteter Gaugreben und Catharina von Imbsen sel. Kinder cedirt ist. Näheres geben die Lehnbriefe an, und zwar
- über den ganzen Hof:
- 1483 belehnt Erzbischof Hermann die Brüder Johann und Goddert von Grafschaft, als rechte Erben des Gert Kargen, mit dem Hofe zu M. nebst Zubehör und dem Burglehn zu Rüden, wie es Gert zu Lehn getragen.
- Von der Familie von Schaden wurde 1543, 1547, 1561 beliehen Tonnis, der die älteste Tochter Goddartz von Grafschaft geheiratet, sein Bruder Joist, Dietrich und seine Brüder Christoph und Jost Schade;
- 1573 Christoph Schade als Bevollmächtigter der Margarethe Schade, Tonnis Tochter.
- 1590 wird Henrich v. Loen für sich und seine Mitlehnsgenossen mit dem Hofe zu Miste und seinem Zubehör vor Rüden gelegen, auch einem Burglehen zu Rüden, beliehen, in Maßen etwan Tönnis Schade und seine Tochter Margaretha zu Lehn empfangen.
- In demselben Jahr beklagt sich die Witwe v. Schorlemer, Catharina v. Grafschaft, dass der Ratsbürger Henrich v. Loen, dem Margaretha Schadens zu Mülsborn ihren Anteil verkauft habe, die besten Stücke zu sich genommen und sie belästige usw.
- Heinrich von Loen Witwe heiratete den Christoph Brandis. Henrichs Sohn war Kaspar v. Loen, und Christoph's Brandis, Wilhelm Ferdinand Brandis und eine an Anton Schlaun verheiratete Tochter. 1652 wird Christoph Brandis für sich und seine Mitlehnsgenossen beliehen, wie es der Bürgermeister Henrich v. Loen besessen.
- Dessen Sohn Wilhelm Ferdinand verzichtete zu Gunsten des Johann v. Loen, Kaspars v. Loen Sohn, am 19. Januar 1667 auf das Lehen und wurde auch 1668 beliehen. Damit hören die Nachrichten auf.
- Der halbe Hof.
- 1596 beklagt sich Witwe Caspar v. Schorlemer, Catharina, geborene v. Grafschaft, dass ihr Stiefsohn Rembert von Schorlemer ihr die Lehnsbriefe vorenthalte.
- 1596 werden die minderjährigen Kinder des Philipp Gaugrebe und der Katharina von Imbsen mit dem halben Hofe zu Meste, wie solcher von Catharina von Grafschaft denselben cedirt
cedirt = Abgeleitet von "cedere" = abtreten, aufgeben, vermachen, überschreiben ist, beliehen.
- 1614 Philipp Hildebrand Gogreve beliehen und 1652 Joh. Hildebrand Grogreve.
- 1596 beklagt sich Witwe Caspar v. Schorlemer, Catharina, geborene v. Grafschaft, dass ihr Stiefsohn Rembert von Schorlemer ihr die Lehnsbriefe vorenthalte.
Weitere Nachrichten fehlen. Beide Teile des Lehen sind auch unter die "verdunkelten" registriert.
Wir lassen zunächst diejenigen Meester und Mister Lehen folgen, deren genaue Scheidung und Teilung ebenfalls unklar ist. Es sind diejenigen Lehngüter, die von dem alten Geschlecht der von den Möhlen herrührten und zur Rodenberg'schen Lehnkammer gehörten. Hierher gehört:
20. Ein Hof zu Meeste.
Wir finden am Ende des 15. Jahrhunderts die letzten Sprossen des alten Stammes im Besitz dieses Gutes, von denen es, im Verbleichen des alten Glanzes, an bürgerliche Familien vererbte. In der bezeichneten Zeit lebten drei Geschwister von der Möhlen: Hermann, Gertrud und Stine.
Ersterer hatte zur Gemahlin Grete Konkel; Gertrud war an Heinrich Satenger verheiratet. Zu demselben Stamme gehörte Elfe von der Möhlen, welche damals mit dem Bürger Johann Rasche vermählt war. Die Lehnbriefe geben die Geschichte dieses von der Möhlen'schen Gutes zu Meeste:
- 1462 - bekennt Heinrich Sathenger
In diesem und dem Briefe von 1485 steht ganz deutlich Batthenger, wie Erzbischof Dietrich den Hermann von der Moelen mit dem Hof zu Meiste, vor Rüden gelegen, belehnt hatte und alsdann Hermann und seine Hausfrau Grete Konkel mit dem Hofe Bewedompt hatte zu ihrer Leibzucht, die denselben darauf ihm zum Behuf Gertruden und Stynen; des Hermanns Schwester, vor dem Gericht zu Rüden aufgetragen, mit dem Hofe zu Meiste, mit 4 Malter Korns und allen Zubehör belehnt zu sein.
- 1465 - Henrich Satenger bekennt vom Erbbischof Rudolph mit dem Hofe zu Meisten zu Behuf Gertruden von der Molen, seiner Hausfrau, und Stine, ihrer Schwester, belehnt zu sein.
- 1483 - Erzbischof Hermann belehnt den Bürger zu Rüden, Johann Rasche, in sein und seiner Hausfrau, Elfen von der Möhlen, Behuf mit einem Hof zu Meist bei Rüden gelegen, wie ihn in Behuf Wilm Gertruden von der Möhlen und Stine, ihre Schwester, zu Lehn getragen.
- 1511 - wird Johann in der hellen, Bürger zu Rüden, mit dem Hof zu Meest bei Rüden, wie Joh. Rasch ihn zu Lehen getragen, beliehen.
- 1541 und 1548 - beliehen Hermann in der Hellen, wie Johann in der Hellen belehnt gewesen.
- 1561 und 1573 - beliehen Gerdt Syberlings, Vetter Hermanns in der Hellen.
- 1590 - beliehen Christoph Weidemann wie Hermann in der Hellen.
- 1614 - beliehen George Rolle, wie Christoph Weidemann. Des Christoph Weidemann Ehefrau war Anna Hedinghaus; er hatte eine an Peter Roing verheiratete Tochter; Georg Rölle heiratete die Witwe Anna Hedinghaus, die ihm ebenfalls eine Tochter gebar, die sich an Johann Hervedes verehelichte. Der älteste Sohn desselben Joh. Hervedes, genannt Rollen, bat 1652 um Belehnung, was auch geschah.
- 1673 - in dem für Rüden so verderblichen Jahre, unterlag auch Johann Hervedes. Die Witwe desselben heiratete darauf den Diedrich Tor Becke oder von der Becke, der zwei Söhne, Johann Heinrich und Hermann, hatte (ob von der Witwe Hervedes oder einer zweiten Frau Maria Biermann, ist nicht klar). Johann Hervedes hatte einen Sohn, Conrad Hervedes, hinterlassen, der 1692 ohne Erben starb, und eine Tochter, Maria Margaretha Hervedes, die an Andreas Luigs verheiratet war und ihm den Johann Diedrich Luigs gebar.
- 1692 - beliehen Conrad Hervedes. In demselben Jahr cedirte er mit seiner Frau, Elisabeth Boddenfell, dem Dietrich von der Beck und dessen Frau, Maria Biermann, eine holzgräfliche Berechtigkeit. Dietrich suchte deshalb 1692 eine Belehnung nach des Hofes zu Meeste. Ob er sie erhalten, existiert nicht, so wie hier überhaupt die Nachrichten aufhören.
Es finden sich auch noch einige wenige, äußerst mangelhafte und schwer zu vereinigende Nachrichten vor über ein Lehen, das "der halbe Hof" oder die "halbe Hufe zu Miste" genannt wird und von derselben Familie, wie der zu Meste, besessen wurde. Es scheint ein Abspliss desselben oder eines anderen Mister Hofes gewesen zu sein und von einem Besitzer Kubelen auf die Hervede's, Melenicke und Weimann (Weidemann?) vererbt und in der Familie der Hellen, Rolle usw. übergegangen zu sein.
- 1541 wird Henrich Hervedes, als Erbgenahm Heinrichs Kubelen, mit dem halben Hofe zu Myste beliehen;
- 1549 aber Henrich Melnicke zu Behuf seiner Hausfrau Ailheitten (?) Lubell, wie Henrich Hervedes;
- 1561 Johann Weimann, wie Henrich Hervedes für sich und Johann Melnicke, als Vormünder, zu Lehn getragen;
- Dasselbe geschah 1513 (mit eine halben Hufe zu Miste).
- 1590 wurde Johann Khnull mit einer halben Hufe zu Miste, wie vorher Johann Weimann; ebenso 1614 - Aber 1652 wird Johann Hervedes gen. Noldt beliehen mit einer halben Huve, die Hermann in der Hellen, und dann Georg Noldt innegehabt. Diese halbe Huve scheint von der vorigen verschieden, und das Gegenstück derselben gewesen zu sein.
- 1724 sucht Anna Margaretha Hervedes für ihren Sohn Johann Dietrich Luigs die Belehnung nach 1764 wurde wieder dieselbe Caducitätsklage wegen nicht erfolgter Erneuerung angestellt.
Weitere Nachrichten fehlen. Wir fügen noch die ganz vereinzelte Notiz hinzu, dass 1618 der Priester Joh. Vetterius um Lehnserneuerung eines vor der Stadt Rüden gelegenen Gütchens bittet, das zu dem Beneficium St. Mariae Virginis in Büern gehöre, welche Nachricht, das sie sich bei denselben Akten befindet, auf die erste Hälfte der besprochenen Huve zu Miste sich beziehen dürfte.
21. Ein Hof zu Miste mit einem Burglehn
Ein Lehngut der v. Rüdenberg und gleichfalls herrührend von der Familie von der Möhlen, kam durch Kauf an die Familie Orth ab Hagen und machte einen Teil der großen Lehngüter derselben aus und ist als solcher schon unter Nr. 15 abgehandelt worden, wo selbst auch gezeigt wurde, dass das Gut später in zwei Teile zerfiel, von denen einer der Familie Schlaun, der andere der Familie Grote und Bismark gehörte.
Diesen Hof, mit dem das sog. Burglehn zu Rüden zugleich verliehen wurde, halten wir für den ursprünglichen Stamm-Hof zu Meeste, der mit dem vorgenannten und zunächst folgenden ehedem ein Ganzes bildete. Übrigens wurde das (später verdunkelte) Burglehn früher besonders verliehen und wurde erst von den von der Möhlen zusammen besessen. Wir verfolgen die Geschichte des Burglehens und des Hofes soweit hinauf, als es möglich ist.
- 1324
XIII Kal. Aug. macht Erzbischof Henrich den Simon Herrn von Lippe und seine Erben zu Burgmannen des Schlosses Hovestadt und zu Rüden und gibt ihnen deswegen 60 Soist'sche Mark Geldes jährlich als Burglehn von der Stadt Geseke, nämlich 30 wegen des Schlosses Hovestadt, und 30 wegen des Schlosses Rüden, so zu empfangen, dass, wenn der Erzbischof oder seine Nachfolger sothane 60 Mark mit 600 derselben einlösen würde, Simon oder seine Erben alsdann schuldig und gehalten sein sollten, in Jahreszeit aus ihrem eigenen und zu beiden Schlössern wohlgelegenen Gütern so viel zu Lehn zu tragen und wieder zu empfangen, als 600 Mark wert seien.
- Aus einem am 15. September 1354 zwischen Leonhard, Herrn von Lippe, Simons Sohne und Erzbischof Wilhelm über die zwei Burglehen zu Rüden und Hovestadt abgeschlossenen Vergleiche, der in Seibertz' Urkb. Bd. II S. 439 abgedruckt ist, geht hervor, dass der Erzbischof sich nicht für verpflichtet hielt, jene Einkünfte zu zahlen (aus der Beede zu Geseke: "de peticione" in Gesyke) und dass sich beide dahin vereinigten, dass Bernhard auf seine Ansprüche verzichtete, dagegen aber unter ähnlicher Bedingung, wie sein Vater, zum Burgmann von Hovestadt bestellt wird. Von dem Burglehn in Rüden ist nicht ferner die Rede. Über diesen selben Vergleich stellt unter demselben Datum auch Wilhelm eine Urkunde aus, die sich bei den Lehnsakten befindet.
- 1366 am h. Walburgis-Tage
trägt Herbert von Westerbroich, Knappe, sein Burglehen zu Rüden und den Zehnten zu Dedinghausen nebst allen Zubehör dem Erzbischof auf und bittet, damit den Hinrike von dem Rüdenberge, Knappen, Goswins Sohn, dem er seine Tochter geben wolle, zu belehnen. (Original auf Pergament mit wohl erhaltenem Siegel).
- 1452 auf des h. Kreuztage
Ludolf von der Burgh bekennet, von Erzbischof Dietrich mit einem Burglehen zu Rüden, wie sein Vater Friedrich von der Borgh, item mit dem Hofe zu Volcksgeckhausen, wie Wilhelm von Volckhinchausen, belehnt zu sein.
- 1470 auf Sonntag vor Exaltat
Erzbischof Ruprecht belehnt Lüdeke von der Mohlen, Ernfridz von der Mohlen Sohn, mit einem Burglehen zu Rüden, wie es sein Vater gehabt.
- 1482 auf St. Agathen-Tag
Erzbischof Hermann belehnt Godert von Bernimkhuysen und Hinrich von Langenstroit mit dem Burglehn zu Rüden und von Hoeuesstat mit Zubehör, wie ihr Vater es zu Lehn getragen.
- 1502 auf Sontag vor St. Michels-Tag
Erzbischof Hermann belehnt Johann von der Molen, Lodeke's sel. Sohn.
- 1549, 18. Juli
Erzbischof Adolf belehnt Bernhard vom Hagen, Kanzler, für sich und seine Schwester Billen v. Hagen mit einem Burglehen zu Rüden, maßen es Lüddecken von der Mollen und Johann sein Sohn zu Lehn empfangen, und der Kanzler Bernhard es an sich gekauft und zu Lehn empfangen haben.
- 1590
Erzbischof Ernst belehnt den Joh. Kremer genannt Hartmann zu Behuf etwan Bilien von Hagen nachgelassenen Erben, als Johann Schlaun's und dessen Hausfrau Maria Orth Kinder, auch Berndt Orths seligen Kinder gedachten Belien Sohns und Tochter Kinder mit dem Hofe zu Miste und dem Burglehen zu Rüden, herkommend von denen von Mollen, in Maßen es von denen von Rodenberg zu Afterlehen empfangen, dem Stift eröffnet, mit dessen Bewilligung Bernhard von Hagen es an sich gekauft und zu Lehen getragen habe.
- 1608
bittet Bürgermeister zu Salzkotten Johann Thor Westen, nach seines Schwagers, Johann Kramer, Tode, namens seiner Hausfrau um Belehnung mit Mollen Burglehn;
- 1608
bittet auch Dietrich Grote um Belehnung mit dem Hofe zu Miste und dem Burglehen zu Rüden.
- 1614
wurde Conrad Schlaun, 1652 Heinrich Schlaun beliehen;
- 1604
Otto Severin Cuiller für sich und Ulrich Tabberth und Erpp. Broichhusen beliehen, wie Hemming Schlaun;
- 1683
Joh. Phil. Schlaun beliehen, wie zuletzt Otto Severin Cuiller,
- 1692
Werner Johann Wickede als Kurator der Minorennen Schlaun,
- 1717
Bernd Adrian Wulf,
- 1724
Werner Joseph Wulf beliehen.
- 1764
wird wider die Prätentoren Erben Schlaun pto. Hof Miste usw. die Caducitätsklage angestellt.
So wie wir im vorigen §. zunächst die Geschichte des sog. Rüdener Burglehens im Auge hatten, eines Meester Hofes aber erst 1590 Erwähnung fanden, so werden wir in der jetzt folgenden Darstellung auf den ursprünglichen Meester Haupt- oder Oberhof (Curtis) zurückzukommen suchen, von dem die beiden vorhergehenden und beiden folgenden Höfe bloß "mansi" (d. i. Unterhöfe oder Absplisse) waren. Es geschieht nämlich schon im 15. Jahrhundert eines Hofes zu Miste mit seinem Zubehör, gelegen vor der Stadt Rüden, Erwähnung.
Nach den ältesten uns vorliegenden Lehnbriefen war nämlich die Familie Weykelmann und zugleich die Familie Reveling, die von Brandis unter die adligen Geschlechter Rüdens gezählt wird, beliehen, was auf einer Verschwägerung beruht, indem nämlich Ewald Reveling eine Witwe Weikelmann (ohne Zweifel des Johann) geheiratet hat. Deshalb wurde zuerst Johann Weykelmann, dann Engelbert Reveling, dann ein Hermann auf dem Hoevel vom Erzstift mit diesem Hof beliehen, wie ihn Ewald Reveling zu Lehen getragen, und er (Hermann) ihn durch seine Frau Else Weykelmann, des Ewald Reveling adoptierte Stieftochter (Seibertz, Statutarrecht S. 395), ererbt hatte.
Nach ihm wurde Bernhard Kremer genannt Hartmann mit dem halben Hofe beliehen, wodurch schon die Teilung angedeutet wird. Wenn auch noch 1460 des ganzen Hofes Erwähnung geschieht, so scheint doch die Teilung eine ältere gewesen zu sein, die durch die angegebene Verbindung der Familie Reveling und Weykelmann aufgehoben wurde. Dies folgt daraus, dass 1362, 1394 Johann Reveling bloß mit einem "Mansus" in Meste und 1407 Johann Weykelmann mit dem halben Hofe beliehen wurde. Die Vereinigung fällt also zwischen 1407 und 1460 und war 1541 schon wieder aufgehoben.
Der oben genannte Bernhard Kremer scheint den halben Hof durch Erbschaft bekommen zu haben. Denn wenn auf unserem Hofe 1488 Hermann auf dem Hövel lebt, 1519 aber Hartmann von dem Hövel, und um 1520 Hermann Hartmann, so möchte man diese Personen für identisch halten Diese Vermutung wird nachträglich bestätigt durch den Umstand, dass in einer bei Seibertz (Statutarrecht usw. S. 395) gedruckten Urkunde von 1489 Hermanns up dem Hovele Kinder heißen: Johann, Einwald, Anne (wahrscheinlich Bernhard Kramers Frau), und dass in einer den in Rede stehenden Hof betreffenden Streitsache von 1528 die Brüder Johann, Ewald und Jürgen Hartmann, des Hermann Hartmann Söhne, genannt werden. und die Annahme des Zunamens Hartmann deutet, wie in Westfalen bei Bauernhöfen es gewöhnlich ist, an, dass Bernhard Kramer mit einer Hartmann den halben Hof erheiratet hat. Über die andere Hälfte des nunmehr geteilten Hofes gibt uns ein Lehnbrief von 1541 die bestimmteste Auskunft. Damals wurde nämlich Heinrich Hotteken mit einem halben Hofe zu Meeste beliehen, davon die andere Hälfte Bernd Kremer genannt Hartmann zu Lehen empfangen habe und gemeldeter Hotteke mit Emelen, seiner Hausfrau, an sich geerbt. Emelen dürfte also auch nicht eine Erbtochter des früheren Besitzers gewesen sein. Die Trennung der beiden Höfe blieb bestehen, die eine Hälfte des Bernhard Kramer hieß "Laershoff", die andere "Buckshoff", von späteren Besitzern. Die Belege für das Gesagte sind in den Lehnbriefen. Nämlich:
- 1460
Johann Weykelmann bekennt vom Erzbischof Dietrich mit dem "Hoff zu Meeste mit syne Zobehor, gelegen vur der Stadt Rüden" belehnt zu sein.
- 1470
Engelbert Neueling bekennt vom Erzbischof Roprecht mit dem "Hove zu Meste" belehnt zu sein, wie solcher Johann Weykelmann zu Lehen getragen.
- 1488
Erzbischof Hermann belehnt den Hermann "of dem Hoeuell" mit dem "Hove zo Meiste", wie solchen Ewalt Robeling zu Lehn getragen und nun Else Weickelmann, des Hermanns Hausfrau, zugefallen.
- 1511, 1519
wird derselbe beliehen.
- 1541 Erzbischof Hermann belehnt den Bernhard Kremer genannt Hartmann, Bürger zu Rüden, mit einem "halven Houe zu Meeste und zubehor vor venser Stadt Rüden" gelegen, wie ihn Ewalt Rebelingh und Hermann von dem Hövel besessen. Derselbe wurde 1548 beliehen.
- 1541
Erzbischof Hermann belehnt den Heinrich Hotteke, Bürger zu Rüden, mit einem "haluen Houe zu Meste gelegen, davon die andere Helffte Bernd Kremer genannt Hartmann zu Lehn empfangen" und Hotte mit Emelen, seiner Hausfrau, an sich geerbt.
Wir verfolgen die Geschichte der Lehen zuerst nach aufwärts. Brandis (Nachrichten über die edlen Geschlechter der Stadt, unter: von der Mohlen) sagt:
"Anno 1407 hat Ehrenfried von der Mohllen belehnet Johann Wekelmann mit einem halben Hove zu Miste"
Hieraus folgt, dass der selbige Afterlehen der Familie von der Möllen war, ebenso wie die beiden zuerst abgehandelten Höfe zu Meeste von dieser Familie herkamen. Es fragt sich nun, waren die Meester Höfe ein ursprüngliches Besitztum der Familie von der Möhlen? Wir müssen dies verneinen. Denn kurz vor 1407 noch wurde Johann Reveling mit dem "Mansus" in Meeste vom Erzbischof von Köln beliehen. Die Belege stehen bei Seibertz (Urkb. I. S. 613 und 614).
Joh. Neudynck 1383 recepit I. mansum in villa Meyste (Miste) et I. mansum in Myste (Meeste) in dicta parochia Aldenrüden. 1394 Conradus Neuelnich filius Joannis inf. Arnsb. Nominauit bona dicta - Joh. Neuelunge de Ruden inf. Arnsb. 1421 nom 1 mans. In Myste, alter. Dimid. In Meeste.
Die erste Teilung des in Rede stehenden Hofes fällt also zwischen 1394 und 1407, während welcher Zeit Lehnsherren waren die von der Möllen und das Erzstift. Wir gehen weiter hinauf. Brandis (an anderen Orten unter "Hettertart") sagt:
Jnvenio, quod An. 1362 Engelbertus Hetterath damulus castellanus in Ruden, uti fert tenor literae, porrexit in pheudo Joanni Nevelungh duos mansos, quorum unus situs es in campis villae Mysten, alius vero in Meeste cum pertinentibuis nemoralibus, hisce mansis attinentibus, id est Eich- oder Echtwerth.
Hieraus geht hervor, dass noch 1362 Lehnsherr des besagten Meester Hofes die so sehr reich begüterte Rüdener Ritterfamilie Hettertart war, die um jenes Jahr ausstarb und deren Lehngüter an Köln übergingen, welches schon vorher Oberlehnsherr gewesen.
Da hier noch von dem ganzen Hofe die Rede ist, so folgt daraus,
- dass die von der Möllen erst später die Lehnshand über einen Teil der Meester Güter bekamen,
- dass die Hettertarte aber wirklich Lehen zu verleihen hatte, dass dieses namentlich mit einem, von den genannten Höfen, verschiedenen "mansus" in Miste, Greye genannt, der Fall war, mit dem ebenfalls ein Eichwort in der Meester Mark verbunden war,
- dass dieser Hof eigentlich ein Lehen der Grafen von Arnsberg war und ein Afterlehen der Hettertarte, dass solches aber nach dem Aussterben des Mannesstammes dieser Ritter dem Erzstift heimgefallen und von diesem seitdem verliehen wurde, dafür sprechen folgende urkundliche Zeugnisse bei Seibertz (Urkb. I. S. 614, 633):
Richardus Langenbecke de Warstein inf. Bunne 1374 nom. mans. dict. Greye in Mest prope Ruden et 1 Echtwart in Mestermarken quod feudum dependebat ab olim Conr. Hettertart, qui superiorum dominum feudi nonhabuit quan dominum comitem de Arnsberg et decessit absque herede masculo
Seite 633 findet sich derselbe Passus. Dann heißt es weiter:
1426 Joh. Pape de Warstein inf. colon. nom. curtem to Meiste, quam dominus Rich. Langebeke pastor in Warstein as vsos suos retignabat feud. homag.
Das Wort "Curtis" ist hier offenbar im uneigentlichen Sinne gebraucht, da der Zusammenhang mit Vorhergehenden ergibt, dass es nur eine "mansus" in Meste ist. Dass dieses Besitztum lange bei der Familie Pape in Warstein verblieben, scheint daraus zu folgen, das nach 1756 Bertram Pape, Probst zu St. Walburgis in Soest an den Landkomtur Revelung von der Recke zu Mülheim 24 Morgen Land, Wiese und Echtwort in Rüdener Mark verkauften. Näheres liegt übrigens gar nicht vor. An Baulichkeiten ist damals bei diesem Hofe nicht mehr zu denken, und es mögen die Ländereien mit den übrigen, welche Mülheim bei Rüden besaß, vereinigt sein.
Außer diesem alten Abspliss des Meester Haupthofes werden noch einige andere in dem angeführten Dokument (Seibertz I. 613, 615) erwähnt. So wurde 1374 Henrich Helgt aus Rüden mit eine Huve Landes (manses terrae arabilis) in Meiste in der Pfarrei Altenrüden beliehen, die, als dessen Sohn, Hermann Helgt, darauf verzichtet, 1385 Albert Hartdardes, Bürger zu Geseke, erhielt.
Alle nunmehr angegebenen ganze und halbe Höfe haben wir also anzusehen, als zu einem Meester Haupthofe gehörig, mit dem die Hattertarte von den Grafen von Arnsberg ursprünglich beliehen wurden. Des Haupthofes - Curtis - zu Meeste, geschieht in dieser Weise ausdrückliche Erwähnung in dem alten Lehnsregister des Grafen Wilhelm von Arnsberg vom 10. Juni 1313, worin es ausdrücklich heißt, dass Arnold Hattertart mit einer Huve zu Altenrüden und dem Haupthofe zu Meeste beliehen worden sei:
Arnoldus Hetertat 1 hob. In Altenruden, item curtem in Miste tenet. (siehe Seibertz Urkb. II. S. 123)
Die Meester Güter kamen dann, wenn auch nicht alle, so doch - wie unsere Darstellung zeigt - die meisten in den Besitz der Ritter von der Möhlen. Es folgt jetzt die Geschichte der beiden getrennten Höfe zu Meeste selbst. Nämlich:
22. Der Laershof
In der Familie Kramer genannt Hartmann erbte sich der im vorigen §. Angegebene Hof zu Meeste fort. Nach Bernhard wurden dessen Söhne Stephan (1533 und 1581), Johann Bürgermeister (1573 und 1590), des ersteren Sohn Heinrich, Bürgermeister zu Grevenstein (1635) bis ihn dessen Bruder Hermann Kramer (beliehen 1614) das Gut an seinen Vetter Jobst Schulte (Bürger zu Grevenstein, beliehen 1637) und Caspar Schelle, westf. Landtrompeter, vererbte, die es 1648 an Jobst Laer verkauften.
Jobst Laer war Bürger zu Meschede, Kämmerer und Bürgermeister daselbst ( 1676; sein Bruder war Dr. jur.) und wurde 1651 und 1652 mit dem, nach ihm benannten, Hofe beliehen. Sein Sohn, Johann Jobst Laer (ludi magister in Belike) wurde 1677, 1692 und 1724, sein Enkel 1726, und sein Urenkel Jodocus Laer 1766 beliehen (welcher als Korporal in Münsterischen Diensten unbeerbt gestorben sein soll.)
Der Besitz des Hofes war aber auf des Jobst Laer Tochtermann, Hense und hiernach auf dessen Enkel Jodocus Bernhard Hense (Bernhards Sohn) übergegangen, von dem Jodocus Laer das Lehen vergeblich reklamierte. Der bei der Belehnung des Letzteren 1766 im Besitz gebliebene Hense hinterließ eine Tochter, Josephine, welche an Anton Bitter (geb. 1728 1798) verheiratet war und diesem das Lehen zubrachte.
Die Eltern des Anton (nämlich Franz Bitter und Elisabeth Kersting) hatten noch einen Bruder Friedrich Bitter (Gemahlin Theresia Wrede), dessen Sohn Franz Anton Bitter als Erbe des Anton 1799 beliehen wurde. Die Witwe desselben, Theresia Pilstiker, ließ das Gut 1814 allodifizieren, nach deren Tode 1818 es an ihre Verwandten überging.
23. Buckshoff (jetzt zu Miste.)
So wie Heinrich Hottekin beliehen worden, so wurde sein Sohn Tönnis Hottekin 1548, 1561, 1573 und seine Erben 1590 beliehen. Schon durch die Tochter des Tönnis, Dorothea, die an einen Buck (Bueck) verheiratet war, ging das Lehen an die Familie Buck über und wurde deshalb Buckshoff genannt.
Der Dorothea Sohn aber war Cyriakus Buckh, der 1614 mit dem halben Hofe zu Miste belehnt wurde. Von da an ging das Lehen in dieser Familie von Vater auf Sohn über bis auf den heutigen Tag. Cyriakus Sohn Johann wurde 1652, 1692, dessen Sohn Johann Diedrich 1717 beliehen. Dessen Sohn Johann Sylvester Buck (vermählt mit Anna Angela Ramme) trug 1785 auf Belehnung an, nachdem in einer Prozess-Sache des Pastors und Vikars zu Miste dieser sich wegen einer Schuldforderung des Gutes angemaßt, und dasselbe nach dem Tode des Dietrich Buck wüst gelegen hatte.
Im Jahre 1809 suchte Gertrud Bock, Tochter des Sylvesters, Belehnung nach, die auch 1825 erfolgte. Sie war in erster Ehe mit Friedrich Hesse und in zweiter mit Matthias Fisch verheiratet. Sie trug 1826 auf Allodifizierung an, die durch die Urkunde des Lehnshofes vom 14. November 1826 gestattet wurde.
Die sonst noch über diesen Hof vorliegenden sehr unvollständigen und auch nicht sehr wichtigen Papiere handeln über Rechtsstreitigkeiten, Forderungen und Ansprüche Anderer auf den Hof.
So hatte Hermann Hartmann, Vater des Johann Ewalt und Jürgen, einst dem Hermann Rerdick, als vermeintlichen Erben, einen versiegelten Zettel, auf den Halbenhof zu Meeste sprechend, zugestellt. Letzterer hatte den Heinrich Hotteken des Hofes entsetzt, wodurch 1528 ein Streit zwischen diesem und Dietrich Smailhover, Erben des Rerdick, sowie zwischen Heinrich Hotteken und den Gebrüder Hartmann entstand. Der Richter erkannte den halben Hof dem Dietrich Smailhovet und dessen Erben zu. Ob er zum Besitz gelangt, ist nicht zu ersehen; aus dem Obigen scheint das Gegenteil zu folgen.
Jedoch scheint mit jenem Streit ein ganz vereinzelt vorliegender Lehnbrief von 1543 zusammen zu hängen, worin Conrad Essling mit dem halben Hofe zu Miste vor Rüden beliehen wird, als welchen Johann Schungel, Landdroste, dem Dietrich Essling, Bürgermeister zu Soest, Vater des Conrad, abgelassen, nachdem der Herrmann Reerding, der ihn vom Stift zum Lehn getragen, gestorben sei, dessen andere Hälfte die Hartmanns hätten. Auch später waren die Bucks nicht im ungestörten und alleinigen Besitze.
Aus einer Erklärung des Sylvester Buck von 1764 geht hervor, dass er den halben Hof alle 12 Jahre von der Kirche zu Miste und von der Vikarie St. Georgii zu Rüden gewonnen und Pacht geben müsse. Diese Verpflichtung hatte ihren Grund in einer früheren Abtrennung des Hälfte des Buck'schen Hofes.
Als Vasall derselben erscheint 1660 Henrich Cüper. Von diesen wurde Bertram Schilling wegen einer Schuldforderung in dessen Lehnsanteil am Buck'schen Hofe "utiliter und antichretice" imitiert, welcher dieses Recht der Kirche St. Ursulae zu Miste cedirte. Auch ist noch zu erwähnen, dass 1690 Franz Dietrich von Loen seinen, von seinem Vater Johann Gottfried Loen, erhaltenen Anteil an dem Buck'schen Hofe zu Miste dem Joachim Werner Wickede, Bürgermeister zu Rüden, verkaufte.
Woher dieser Anteil, kann nicht bestimmt angegeben werden. Jedoch erwähnen wir, dass Henning von Loen Gemahlin eine Catharina Buck war. Aber in einem Rechtsstreit 1767/77 zwischen dem Fiskal-Anwalt, sowie Colon Bock und dem Pastor Stoll zu Miste, sowie der Kirche daselbst (welche letztere auch die andere Hälfte des Hofes erwerben wollte) wurde entschieden, dass die Kirche nur auf "fructus feudales" beschränkt und das lehn dem Vasallen Buck abgetreten werden müsse. Eben so wenig sei von Loen befugt gewesen, das Lehen ohne Konsens an Wickede und dieses "ad manum mortuam" (die Kirche) zu veräußern. So wurde Sylvester Buck in seinem Lehen geschützt.
Wir fahren fort in der so verwickelten und schwierigen Geschichte der Meester und Mister Lehngüter und lassen zunächst zwei kleine Lehngüter des Hauses Padberg folgen, die schon in den Lehnspapieren zu den verdunkelten gerechnet werden, bloß aus einigem Land und Wald bestanden, und ebenfalls als Splitter des Mester Haupthofes angesehen werden können. Es sind:
24. Das Strapperz-Lehen vor Rüden.
1558 belehnt Johann Herr zu Padberg den heiligen Herrn St. Nicolaus zu Rüden in der Obernkirche mit eine Huve Landes gelegen zu Miste mit allem Zubehör, auch mit einem Echtwerk in der Mister Mark. Nachdem die Padbergischen Lehen dem Erzstift anheim gefallen und Bolbrecht Stappert, neben und zu Behuf des heiligen Herrn St. Nicolaus zu Rüden gebeten, ihn und den h. Nicolaus zu belehnen, belieh 1590 Erzbischof Ernst, als Oberlehnsherr, den Bolbracht und St. Nicolaus mit einer Huve Landes gelegen zu Meste, und einem Echtwerke in Mester Marke aus besonderer Gnade. Dasselbe geschah 1614.
Bolbracht starb 1626 und seine Tochter Barbara war die Mutter des späteren Vasallen Johann Köller, der 1562 und 1692 beliehen wurde. Er musste an die Kirche St. Nicolaus bedeutende Pächte prästieren, um deren Ermäßigung der 1724 bat. Da er hierauf das Lehn resutierte, so präsentierte 1725 der Pastor zu Rüden Johann Bausen und der Provisor der Kirche St. Nicolaus, Phil. Thom. Hofius den Joh. Jodocus Pohle als Lehnsträger.
25. Das Erbengut in der Mister Feldmark.
1590. Erzbischof Ernst belehnt den Johann Kloidt mit dem von Allard Schnell nachgelassenen und vor der Stadt Rüden in der Feldmark zu Miste und Meiste gelegenen Neuhaus'schen Padberg-Gute, noch mit 2 Echtwerken Holzes daselbst in Mister Mark gelegen, in Maßen es von Jacob Kloidt, Pastor zu Siedinghausen, jetzigen Lehnträgers Vetter, zu rechten Mannslehn empfangen.
Ferner wollen wir wenigstens ein ganz verdunkeltes Rüdenbergisches Lehen erwähnen, das
26. den halben Zehnten zu Hemer und einen halben Hof zu Miste
befasste. Zu welchem Ganzen diese Absplisse gehörten, lässt sich bei dem Mangel der Nachrichten nicht bestimmen. Vielleicht gehörte der halbe Hof zu denjenigen Meister Gütern, die von den von Rüdenberg lehnrührig, Bernhard von Hagen an sich kaufte; wenigstens kam Franz Joseph von Spiegel, ein Miterbe des Bernhard, noch 1727 als Vasall eines Teiles von dem Zehnten zu Hemmerde vor.
Der einzig vorliegende Lehnbrief von 1548 besagt, dass Erzbischof Adolf, nachdem dem Stift die Lehn war der Rüdenberger Güter, so früher die von Rüdenberg zu Lehn empfangen und verafterlehnten, heimgefallen, den Ludwig Rikemeker belehnt habe mit dem halben Zehnten zu Hedemer und dem halben Hofe zu Miste mit seiner Zubehör, genannt der Richter(?) Hof.
Die Geschichte der folgenden drei Höfe des Dorfes Miste ist klarer und nicht mit denen zu Meeste vermengt. Es sind:
27. Ernstes Hof zu Miste,
Paderborn'sches Lehen (Büersche Lehnkammer)
Nach den Lehnsbriefen war mit diesem Hof die Holzgrafschaft verbunden, die nach der Erklärung des Vasallen von 1766 in einer Holzgerechtigkeit an dem Wege von Rüden nach Kallenhardt, da wo vor Zeiten Tannenbäume, welche bei dem großen Rüden'schen Brande abgehauen seien, gestanden hätten, bestehen müsse.
Dieser Hof gehörte also wohl zu jener uralten "Curtis", deren Inhaber schon in einer Urkunde von 1191 (Seibertz Urkb. I. S. 132) "Oseke Claudus qui Holtgreve fuit" genannt wird. Der Hof kam offenbar in den Besitz der Dynasten von Büern, deren Erben die Jesuiten in Büern waren. Der Rektor des dortigen Jesuitenkollegs erscheint daher als Lehnherr. Die Lehnshoheit ging darauf an Paderborn und dann an Preußen über. Dasselbe gilt von den folgenden Höfen.
- 1743
belehnt Johann Dierkes Soc. Jesu coll. zu Buren Rector im Namen des Patris Francisci Retz Soc. Jeu praepositi generalis den Johann Wilhelm Severin zu Geseke mit dem Lehngute vor Rüden gelegen, genannt Ernstes Hof zu Miste, samt allen dessen alten und neuen Pertinentien zu einem rechten Mannslehen.
- 1776
Wilhelm Anton Bischof zu Paderborn belehnt den Georg Severin zu Geseke mit dem von seiner Büer'schen Lehnkammer dependierenden Gute vor Rüden gelegen, genannt Ernsteshof zu Miste
. - 1784
Bischof Friedrich Wilhelm belehnt denselben.
- 1789
Bischof Franz Egon belehnt den Johannes Severin.
- 1793
resutiert dieser mit Konsens das Lehn auf Everhard Wicharth aus Miste, der 1793 "ex nova gratia" beliehen würde. Seine Witwe, Marie Katharine Bollert, übertrug 1801 ihrem Stiefsohn Franz Hennebohl zu Langenstraße ihr sämtliches Vermögen, der auch 1808 die Belehnung nachsuchte.
- 1811
wollte ihm die Administration des Hauses Büren das Gut in Zeitpacht belassen.
- 1812
erklärte die Großherzogliche Hessische Regierung zu Arnsberg, dass sie auf das schon 1802 eingezogene Severins-Gut keine lehnsherrlichen Ansprüche mache und dass das Haus Büern in Beziehung der gutsherrlichen Abgaben nicht behindert werden solle.
28. Hartmannshof zu Miste,
Paderborn'sches Lehen (Büern'sche Lehnkammer)
Die ältesten der Lehnbriefe zeigen, dass die schon mehrfach erwähnte Familie Hartmann das Lehen besaß. Dieses wurde schon frühzeitig gar sehr zersplittert. Bemerkenswert ist:
- dass der Rektor des Büern'schen Jesuitenkollegs und dann der Bischof von Paderborn Lehnherren waren,
- dass mit diesem Hofe ebenfalls das Holzgrafenrecht verbunden war, woraus sicher zu schließen, dass dieser Hof mit dem Ernsteshof ein Abspliss des ursprünglichen Mister Haupthofes war.
- 1721
schon waren die Länder nach Absterben der letzten Hartmanns (Johann und Conrad), in die zweite, dritte usw. Hand geraten und die zersplitterten Parzellen nicht mehr nachzuweisen.
- 1763
belehnt Jacob Zurmühlen, rect. Societ. Jesu Colleg. in Büren im Namen des patris Laurentii Ricci praepositi generalis, den Vikar Caspar Theodor Hentzmann zu Rüden "mit unserem Mannslehn Gute, so vormals von uns und unseren Vorfahren, den Hartmann, zu Lehen untergehabt."
- 1776
Wilhelm Anton Bischof zu Paderborn belehnt den Beda Guntermann zu Rüden mit dem von Bürischer Lehnkammer dependierenden halben Hartmannshof zu Miste, so vormals der Hartmann und Vikar Hentzmann zu Lehn getragen.
- 1807
übertragen Beda Guntermann und sein einziger Sohn Franz zu Rüden das aus 11 Grundstücken bestehende Lehngut dem Bürger Franz Krafft daselbst. Dieser brachte die zersplitterten Parzellen wieder zusammen, bat 1811 um Konsens und später um Belehnung. Zur Vermeidung von Weiterungen wurde ihm 1812 eröffnet, dass das Lehen allodifiziert werden könne. Bei der Abschätzung des Gutes wurde bemerkt, dass das damit verbundene Holzgrafenrecht seit 100 Jahren keinen Wert mehr gehabt habe und jetzt nicht mehr existiere.
- 1812
ist das Gut gegen eine gewisse Summe aus besonderer Gnade dem Franz Guntermann zu eigen erklärt.
29. Sandershof zu Miste.,
Paderborn'sches Lehen (Büern'sche Lehnkammer),
deshalb ebenfalls als Abspliss mit den beiden vorhergehenden zu einem ursprünglichen Ganzen gehörig.
Im grundherrlichen Eigentum des Hofes ist das Armenhospital, später die Armenkommission in Rüden, zu deren Mitbehuf im Laufe der Zeiten verschiedene Vasallen die Belehnung erhielten.
- 1752 - erschien Dr. Franz Anton Bergh als Vasall des Hospitals in der Lehnskurie zu Paderborn und präsentierte Lehnbriefe von 1712 und 1731, am 1. Juli 1756 aber den Lehnbrief von 1752 und schwor den Lehnseid.
- 1763 - erklärt der Richter Fr. Bergh, dass er nach dem Tode seines Vaters "pro novo vasallo" benannt sei und bat um Belehnung.
- 1776 - belehnt Wilhelm Anton Bischof von Paderborn den Franz Bergh mit dem von der Bürischen Lehnkammer dependierenden Mannlehnsgut, dem vormals gen. Kükelheims Hof, nun Sandershof zu Miste mit allem Zubehör, im Stadtgericht Rüden gelegen, zum Mitbehuf von Bürgermeister, Rat und ganzer Gemeinheit der Stadt Rüden, als eben Provisoren und Inspektoren des Armen-Hospitals daselbst.
- 1784 und 1790 - Ebenso. Das Lehen war an die Königlich Preußische Domäne zu Paderborn gefallen, von der es 1807 an den Großherzoglich Hessischen Lehnhof fiel.
- 1809 - war Bernhard Graeß Lehnträger
- 1810 - belehnt Großherzog Ludwig die Armen-Kommission zu Rüden mit dem Sandershof, wie solcher das Armen-Hospital bisher besessen.
- 1822 und 1841 - wurde um Belehnung gebeten
- 1842 - wurde die Armen-Kommission zur Lehnserneuerung aufgefordert. Den Sanderhof besitzt Dickhoff; Lehnsträger Graeß.
- 1843 - ist der Lehnseid ausgeschworen und das "Laudemium" für die Kasse des Seminars zu Büren eingezahlt.
E. Die Oelinghäuser Lehngüter
30. Die Oelinghäuser Lehen
waren zur Padbergischen Lehnskurie gehörend. Unter Nr. 16 haben wir gesehen, dass der Hof zu Oelinghausen in der Art zugleich mit dem Pailsgute von den Edlen von Padberg verliehen wurde, dass wir letzteres Gut, als zu dem Oelinghäuser Hofe gehörig betrachten können. Auch die Oelinghäuser Wiesen waren Padberger Lehen und die von Loen waren damit beliehen, wie mit dem Pailsgute. Was
- den Hof zu Oelinghausen
betrifft, so ist bloß in einem vorliegenden Lehnsbriefe, dem ältesten, von demselben allein, d. i. ohne das Pailsgute, die Rede, woraus die früher besitzende Familie erkannt wird. Nämlich 1566 belehnte Philipp von Padberg den Adrian von Ense mit dem Hofe zu Oelinghausen, maßen sein Vater Henrich von Ense und er selbst denselben von Johann von Padberg zu Lehen getragen.
- 1½ Morgen Wiesenwachs oberhalb Oelinghausen.
- 1565
belehnen Philipp und Friedrich, Brüder vom Altenhaus Padberg, den Bürgermeister Heinrich von Loen und für dessen Manneserben, mit einer ganzen Wiese von Oelinghausen, gelegen vor Rüden, wie solche Peter Hoinkhausen untergehabt.
- 1590
Erzbischof Ernst belehnt denselben.
- 1614
Derselbe belehnt den Sohn des 1612 verstorbenen Helmich, den Johann von Loen.
- 1651
cedirt Johann von Loen die Wiese seinem Vetter Brandis, welcher 1652 belehnt wird.
F. Die Alten-Rüdener Lehngüter
31. Der Zehnte zu Alten-Rüden
Kölnisches Lehen,
verdunkelt.
Gegen 1390 hatten Conrad und Henrich von dem Rüdenberge den Zehnten in Alten-Rüden an Wilhelm, Hermann, Johann und Theodor Freseken verkauft, wie aus Seibertz Urkb. II S. 542 hervorgeht. Die uns vorliegenden Lehnspapiere geben nur ungenügende Auskunft. Johann Wrede und Heneke Schade bitten um Belehnung, indem sie bemerken:
Ihr Vorvater Volpert Schade hätte einst seiner Hausfrau Gertrud von Hatzfeld neben anderen Gütern einen gewissen Anteil an dem Zehnten zu Altenrüden im Stadtfelde zu Rüden gelegen und an den Schmalen zehnten über das Dorf Altenrüden und noch zwei Höfen, daselbst gelegen, mit Zubehör, kraft versiegelter Bewilligung des Erzbischofs Dietrichs als Lehnsherrn 1450 gegeben, dergestalt , dass gedachte Hausfrau solche Güter besitzen und gebrauchen solle; jedoch solle des Volpert Erben vorbehalten sein, die Güter wieder an sich zu lösen, was auch erfolgt sei. Nach Ableben beider Eheleute sei des Volperts Bruder Sohn, auch Volpert Schade genannt, vom Erzbischof Dietrich belehnt worden, so wie dessen Sohn Jorgen Schade vom Erzbischof Robrecht. Darauf sei ein Streit entstanden zwischen Jorg Schade und dem Erbfolger der Gertrudes, welcher 1508 dahin verglichen sei, dass Jorg Schade erst nach Ableben der Eheleute Gerts von Ense jene Güter einlösen könne und möge. Ihnen stehe es zu, dieselben einzulösen und bäten zur gütlichen Ausgleichung um Kommissarien.
Es scheint also, dass die Erben jener Gertrudes die von Ense seien. Dies möchten vorliegende Lehnbriefe bestätigen:
- 1513 - reversiert Gerhard von Ense genannt Schnydewint mit dem Zehnten zu Altenrüden, wie Wichart von Ense, sein Vater, damit belehnt gewesen, belehnt worden zu sein.
- 1548 - reversiert Dietrich von Plettenberg genannt von der Mölen usw., desgleichen 1561 derselbe mit obigem Zehnten, sowie Myzert von Ense, belehnt zu sein.
- 1677 - wird belehnt Heinrich von Hollinghausen zu Holdinghausen für sich und im Namen seiner Miterben, Dietrich von Plettenberg, mit obigen Zehnten.
- 1578 - Niklas Ramme, Richter zu Rüden, berichtet, dass weiland Dietrich von Plettenberg und sein Vater selig den Zehnten zu Altenrüden an Curt de Wrede und seinen Vater und Bruder versetzt, dass aber solchen Dietrich wieder an sich gebracht und ausgetan habe, und solle hiebevor im Namen Heinrichs von Enze nachgelassenen Hausfrau Elisabeth, welcher der Zehnte zur Leibzucht vermacht, derselbe ungefähr 82 Jahren ausgetan sein.
Weiter liegt gar nichts vor über diesen Zehnten. Eine Vergleichung mit der oben unter Nr. 1. Gegebenen Geschichte der Zehnten zu Rüden, die auch die Vererbung von denen von Ense auf die von Plettenberg und Hollinghausen aufklärt, lässt aber wohl keinen Zweifel, dass dieser Zehnte nur ein Teil des großen Rüdener Zehnten gewesen sei.
32. Das Gobbelkahlen Gut zu Altenrüden,
Kölnisches Lehen,
verdunkelt.
- 1374 - wurde in Pfaltzelt Johann Sure mit einer Huve Landes in der Pfarrei Altenrüden beliehen
. - 1417 - wurde Brunstein Kale, Sohn des Gobel in Kalen von Rüden, zu Arnsberg mit den Gütern des Menekin Wufarz bei Rüden beliehen, wie sie sein Vater von der Kölnischen Kirche zu Lehen trug.
Joh. Sure inf. Pfaltzelt vt supra (1374) nom. 1. Mans. Terre arab. In dicta par. Ruden.- Brunstege Kale fil. Gobel. Kale de Rud in f. Arnsb. 1417, nom. bona quond. Menekini Wullartz prope Rud. Sicut ead. Pater suus ab eccles. Colon. In feud. Habuit. - siehe Seibertz Urkb. I. S. 613, 614.
- 1480 - Johann Ruberg bekennt mit einer Hufe Landes, genannt Gobbel Kalen Gut, welches vordem des Suren gewesen, in dem Alten-Rüdener Felde gelegen, belehnt zu sein.
- 1511 - wurde Joh. Ruberg in derselben Weise beliehen und 1519 dessen Sohn Martin.
- 1649 - belehnt Erzbischof Adolf den Jürgen Riggerfindts, Stiefvater von Volbert Ruberg, welcher der Sohn des Martin Ruberg ist, zum Behuf seines Stiefsohnes Volbert mit dem Gobel-Kalen-Gut, so in Vorzeiten der Suyren gewesen; Volprecht Ruberg wurde auch 1561 und 1572 beliehen.
- 1596 - Erzbischof Ernst belehnt Heinrich von der Reck, wie es Volprecht Ruberg zu Lehen getragen.
- 1614 - Erzbischof Ferdinand belehnt Helmich Lamb, zu Behuf seiner Ehefrau Elisabeth von der Reck und deren Schwestern, wie ihr Bruder Henrich es gehabt.
- 1652 - Erzbischof Heinrich belehnt den Heinrich Kramer.
- 1657 - verkauft Henrich Kramer und seine Ehefrau Margaretha Schnet dem Hermann Schultz, Rentmeister zu Mülheim und dessen Ehefrau Maria Agnes Schulz 1 Morgen Erblehnlandes in der Ostgotten, ferner das Ghobelen Kahlengut, in 3 Morgen Wiesen und 2 Morgen Landes bestehend.
- 1676 - wurde her. Schultes beliehen, und 1692 sein Sohn C. Chr.; des letzteren Bruder Franz Wilhelm Schultes lic. jur. bittet in demselben Jahre um Belehnung
Er ist Stammvater der Familie Schultes in Arnsberg. Ferdinand Anton und Joh. Theodor waren seine Söhne erster Ehe, und Joh. Adolf Alhard Wilhelm zweiter Ehe. Ferdinand Carl, Joh. Theodors Sohn, ist der einzige männliche Spross der Kinder erster Ehe. Die weiblichen Deszendenten leben noch in Arnsberg. Joh. Adolph hatte zwar mehrere Söhne (als Franz Conrad Anton + 1811 als Richter zu Balve), aber auch von ihm sind nur noch weibliche Deszendenten (Apotheker Brisken)
- 1707 - verkaufte dieser das, nur noch aus 3 Morgen Wiese und 2 Morgen Landes bestehende, Gut an Conrad Heine, der auch 1724 beliehen wird.
- 1764 - wurde gegen ihn oder seine Erben die Caducitätsklage angestellt, wegen nicht erfolgter Lehnserneuerung. Der damalige Inhaber Alexander Kersting gibt vor, das Gut als ein Erbgut mit Konsens des Domkapitels gekauft zu haben, entschuldigt sich mit Unwissenheit usw. Die Sache ist bis 1778 betrieben, aber wahrscheinlich nicht fortgesetzt.
33. Eine halbe Hufe Landes zu Alten-Rüden.,
Padberg'schen Lehen,
verdunkelt.
- 1518 - belehnt Johann vom Altenhause zu Padberg den Tilman Hartmanns, Bürgermeister zu Rüden, mit halben Hofe zu Alten-Rüden, als 6 Morgen Landes und ein Echtwort gelegen in Rüder Mark, welches Hofes Friederich Tilemans die "Wedder Gedde" hat und das ein verfallen Gut ist; (im Verfolg des nicht ferner zu entziffernden Briefes ist von Johann und Heinrich, Jörgens Söhnen die Rede, die also wohl früher das Gut besessen haben).
- 1558 - Johann vom Alten Hause zu Padberg belehnt "zum Behuf seligen Volpert Hartmanns Sohn Kinder zu Soest den Johann Lam zu Rüden mit dem halben Hofe zu Alten-Rüden, als 6 Morgen Landes und ein Achtworde Holtes in Rüder Mark gelegen", welches Hofes Friedrich Tilemans die "Wedder Gedde" hat usw.
- 1566 - Friedrich von dem Alten Hause Padberg belehnt den Johann Lam zu Mitbehuf Volperts Hartmanns Sohnes Kinder zu Soest, mit dem halben Hofe, welches Hofes Fr. Tilemans die Weddergedde hat.
- 1590 - Erzbischof Ernst belehnt, nachdem die Padberger Lehngüter heimgefallen, den Tonnis Perneckell für sich und seine Mitlehnserben usw., welches Hofes Friedrich Tillmanns die Weddergedde hat.
- 1614 - wird beliehen Joh. Ratz als Ehevogt Catharina Hartmanns,
- 1652 - der Vormund des Johann Jobst Raditz: Schon 1618 hatten die Vormünder der 7 Kinder des Joh. Rhades, nämlich Joh. Melmeken zu Rüden und Heinrich Rhades zu Warstein, Belehnung nachgesucht. 1652 bat auch der Vormund, die Gebühren zu moderieren, weil der Vater von den Schweden jämmerlich ermordet sei.
- 1690 - Raab Gaudenz von Weichs bittet um Genehmigung des Kaufs zwischen ihm und Johann Jobst Radis zu Warstein wegen des Lehns zu Alten-Rüden.
34. Der Schultenhof zu Alten-Rüden,
Rüdenbergische Lehnkammer.
Lehnsträger ist die Stadt Rüden, in deren Namen Bürgermeister oder sonst ein Bürger der Stadt die Belehnung empfängt. Der letzte Lehnsherr war Goswin von Oedenberg, nach welchem das Lehen dem Erzstift heimfiel. Der Hof selbst ist ein teil des alten Hauptgutes, das der Familie von der Möhlen gehörte.
- 1541 - belehnt Erzbischof Hermann auf dem zu Arnsberg, wegen der Rodenberger Güter, ausgeschriebenen Lehntage, den Johann von Loen, Bürgermeister der Stadt Rüden, an Mannesstatt und zu Behuf von Bürgern und Rat und ganzer Gemeinheit der Stadt Rüden mit dem ganzen zehntfreien Hofe samt Zubehör zu Alten-Rüden gelegen in aller Maßen denselben etwan Gerd Droste an Mannesstatt deren von Rüden von etwan Goswin von dem Rodenberg zu Lehn empfangen und getragen habe.
- 1548 - belehnt Erzbischof Adolf, 1561 Erzbischof Joh. Gebhard denselben
- 1573 belehnt Erzbischof Salentin als dem Stift die Lehn war der Rodenberg Lehngüter, so wie vom Stift zu Lehn getragen und andere zu Afterlehen angesetzt, heimgefallen, als Oberlehnsherr den Johann Lam zu Behuf der Stadt Rüden mit dem zehntfreien Hofe zu Alten-Rüden, in Maßen Gert Droste und Johann von Loen der ältere zu Lehn getragen.
- 1590 - Erzbischof Ernst belehnt den Henning von Loen usw.
- 1614 - Erzbischof Ferdinand belehnt den Christoph Brandis usw.
- 1652 - Erzbischof Max Heinrich belehnt den zeitlichen Bürgermeister Conrad Röings usw.
- 1680 - Derselbe belehnt den Bürgermeister Werner Joachim Wickede usw.
- 1692 - Erzbischof Josef Clemens belehnt denselben usw.
- 1717 - Derselbe belehnt Bernhard Adrian Wolff.
- 1724 - Erzbischof Clemens August belehnt den als Bürger von Rüden aufgenommenen Westfälischen Rat Joh. Heinrich Biegeleben, welcher 1724 den Bürgereid geleistet.
- 1737 - wurde der Sekretär Ph. Th. Hofius, 1785 der Bürgermeister Ant. Jos. Graes, 1806 I. Förstige und A. Mönnig, 1823 Baltasar Petrasch beliehen.
- 1833 - war Anton Hötte im Besitz des Schulten Hofes.
- 1843, 15. März - wurde dem Petrasch Bescheinigung über erfüllte Lehnspflicht erteilt.
35. Dienstmannslehen zu Alten-Rüden
Dieses Lehen ist ein Lehnstück des Dienstmannsgutes an Dienstmanns Statt gelegen zu Altenrüden, zu Suttrop, Warstein und auf dem Schneidewerke zu Warstein, dessen Geschichte in unserer "Geschichte der Stadt Warstein S. 106 und 232" mitgeteilt ist. Es war ursprünglich ein Arnsberg'sches Lehen, mit dem zuerst der Ministerial Friedrich von Suttrop, dann aber Joh. von Hückelheim beliehen war. Die letzte Erbtochter, Margaretha von Hückelheim, brachte die Hückelheim'schen Güter, unter anderem Laer, an Hennecke von Beringhausen zu Gevelinghausen.
Das besagte Dienstmannslehen blieb bei dem Stamme der Beringhausen bis es nach Joh. v. Beringhausen Tode, durch dessen Schwester Anna, vermählt mit Martin von Erwitte, an den Gemahl von Martins Tochter, Marie von Erwitte, kam. Dieser war Joh. von Ovelacker, durch dessen Tochter es, nebst allen Gevelinghauser Gütern, an die Familie von Siegen überging. Bei dieser blieben die Güter mehrere Generationen hindurch bis der letzte des Stammes, der erblindete Engelbert Jos. Joh. von Siegen, 1796 sämtliche Güter an August von Wendt cedirte, in dessen Besitz die Güter bis zu der 1844 erfolgten Allodifikation verblieben.
Worin das Dienstmannsgut zu Alten-Rüden aber eigentlich bestanden habe, darüber war man schon 1670 nicht recht im Klaren. Nämlich: 1670, 21. November berichtet Nicolaus Lindencamp zu Arnsberg, dass Conrad Mathiß von Schorlemer 1655, dessen Ehefrau Doroth. von Ovelacker 1659 kinderlos gestorben sei, dass das Dienstmannsgut zu Alten-Rüden, obwohl dieser Name in loco nicht zu erkundigen gewesen, aber so viel erfahren habe, dass daselbst ein Gut, Brinkmannsgut jetzt genannt, vorhanden sei, welches von den Ovelacker herrühre, an die Komturei Mülheim vor Jahren versetzt worden und jährlich 12 M. Korn tue.
Auszüge aus den betreffenden Lehnsbriefen sind in des Verfassers "Geschichte der Stadt Warstein S. 232" schon mitgeteilt, worauf hier verwiesen wird.
G. Die Knevelinghäuser Lehngüter
36. Der Zehnte zu Knebelinghausen
Dieser Zehnte erscheint seit den ältesten Zeiten im Besitze der alten, weit verbreiteten und reichbegüterten Familie von Meschede. Der einzige Wechsel, der denselben betraf, war in den Teilungen der Mescheder Güter zwischen den zunächst verwandten Familien von Wolmeringhausen, von Bodenhausen, von Holdinghausen (auch von Twiste von Hanxleben), begründet. So wie die Erbnachfolger derselben, die von Bochholz, die Mescheder Güter überhaupt wieder zusammenbrachten, so waren sie auch bis zu der 1844 erfolgten Allodifikation es Zehnten selbst Träger dieses Lehns.
Was den Lehnherrn betrifft, so war dieser nach der ältesten Urkunde über das Lehn von 1300 zwar der Graf von Arnsberg 1300, 23. Februar belehnt Ludovicus nobilia comes de Arnßperg den Friedrich de Hörde militem, unter anderen mit der decima in Knevelinghausen, juxta Miste quam tenet Godefridus de Meschede miles in pignoris nomine á Domino de Störmede. Urk. In einer gedruckten Streitsache in Sachen Hörder wider Korf von 1776, Nr. 2; jedoch aus der gleichzeitigen Notiz bei Seibertz (Urkb. II. S. 112 Nr. 121) geht hervor, dass der damalige Lehnsträger selbst betreffs dieses Punktes zweifelhaft
Decima de Cnevelinchusen prope Myste quam tenet Godefridus miles XL marcis vel LX marcis; de his tamen duabus decimus dubitat Albertus de Stormede á quo teneat, sed a Comite Arnesbergensi dicit se tenere v. II. C. 1281-1313 war. Die späteren Lehnbriefe zeigen aber ganz klar, dass damals der besagte Zehnten ein Rüdenbergisches Lehen war, das zuletzt Conrad von Rodenberg an Geddert von Meschede verlieh.
Darauf wurde es mit allen Rüdenbergischen Lehngütern kölnisches Lehen. Der älteste Lehnsträger war also Albert von Störmede, der den zehnten an Gotfried von Meschede verpfändete. Durch Erbgang kam der Zehnte mit allen Störmeder Gütern an die von Hörde, und schon 1300 wurde Friedrich von Hörde damit beliehen, während ihn Gotfried von Meschede noch als Pfand innehatte. Wahrscheinlich ist er nicht wieder eingelöst und so bei der Familie von Meschede verblieben. Denn wenn auch mehr als 2 Jahrhunderte hindurch die Nachrichten uns abgehen, so zeigt doch schon der älteste vorliegende Lehnbrief von 1542, dass die Familie von Meschede unbestritten Lehnträger war. Zur Geschichte des Zehnten dienen folgende Auszüge aus den Lehnspapieren:
- 1542 belehnt Erzbischof Hermann, nachdem die Rodenberger Lehngüter heimgefallen, als Oberlehnsherr den Gerd von Meschede im Mitbehuf seines Vetters Godhard von Meschede aus neuer Gnade "mit dem alingen Zehnden zu Kneuelingshuißen so Er uns angezeigt zu rechten Mennlehen in allermaissen etwan Goddert von Meschede denselben von etwan Conraide von deme Rodenbergh zu Lehen empfangen und getragen".
- Ebenso 1548-1561 wird beliehen Christoph von Meschede, zu Behuf seiner, Wilhelms von Bodenhausen und Godderts von Volberythußen.
- Ebenso 1573-1590 beliehen Philipp von Meschede (war Droste zu Anröchte und Kurfürstlich Kölnischer Rat) in Mitbehuf seines Bruders Christoph und seines Vetters, Volpert Otto Henrichen, hinterlassenen Kinder, wie sein Vater Gerhard von Meschede, ausschließlich des Teiles, Otto von Volmeringhausen, zu Lehen getragen.
- 1614 beliehen Mordian von Meschede in Mitbehuf seiner Vettern von Meschede, auch Josias von Walmerkhausen und Volmeringhausen. Letzterer verkauft 1618 einen Teil des Zehnten an Johann Hönen zu Rüden.
- 1651 wurde Jobst Philipp von Meschede,
- 1676 Wilhelm Rütger von Meschede in Mitbehuf seiner Vettern Johann Dietr. Und Emmerich Leo von Holdinghausen, auch Dietr. Adam von Hanxleben beliehen, wie Wilhelm Rutgers Vater. (Elisabeth von Wolmerkhausen, verwitwete von Hanxleben)
- 1692 wird Wilhelm Rütger von Meschede in Mitbehuf seines Vetters Dietr. Adam von Hanxleben,
- 1705 Ferdinand von Meschede, des vorigen Sohn,
- 1724 derselbe und sein Bruder Dietr. Adam beliehen, ebenso
- 1762-1765. Dietrich Adam von Meschede macht seine Gemahlin zur Universalerbin und setzt über den dritten Teil seines Vermögens die drei Kinder seiner an Freiherr von Buchholz verheirateten Tochter (Dietr. Werner, Franz Wilhelm, u. Marianne Franz. Theodor von Bochholz) zu Erben ein.
- 1769 Franz von Meschede verzichtet zugunsten des Präsidenten von Bochholz auf alle von Dietr. Adam von Meschede zu Lehn besessene Güter.
- 1785 Der Paderborner Regierungs-Präsident Theodor Werner von Bochholz, Enkel des Dietr. Adam von Meschede, bittet um Belehnung, ebenso 1806 Graf von Bochholz zu Alme. Aus einer von demselben übergebenen Replik geht hervor, dass die von Volmeringhausen den Zehnten zu Knevelinghausen besessen und derselbe, beim Aussterben des Mannstammes, auf die beiden Töchter, wovon eine an von Twiste, die andere an von Hanxleben verheiratet gewesen, verfallen sei. Die Witwe von Twiste verkaufte 1679 ihren Teil an die von Holdinghausen, und es ist wahrscheinlich, dass solches auch von Hanxleben'scher Seite geschehen ist.
- 1822. Graf Wilhelm von Bochholz bittet um Belehnung, die 1823 erfolgt.
- 1830. Graf Wilhelm von Bochholz verzichtet zu Gunsten seines Sohnes, Graf Dietrich von Bochholz, auf alle Lehngüter; letzterer wird 1831 belehnt. Die Allodifikation-Urkunde ist vom 11. Juli 1844.
Dem Decimator liegt die Kirchenbaulast ob. Der Zehnte ist lange Zeit hindurchverpachtet und dadurch zum Teil verdunkelt worden.
37. Die übrigen Knebelinghäuser Lehen.
Aus den Lehnsakten ergeben sich zunächst nur 6 kleinere Lehen, die sämtlich zur Lehnskammer des Abdinghof in Paderborn gehören. Sie sind so rubriziert:
- Der Hof zu Knebelinghausen,
- Ein Haus nebst Hofesaat daselbst
- Eine halbe Rottstätte daselbst,
- Mehrere Länder, Wiesen, Holzwachs, die Sunder genannt,
- Sieben Morgen Land und Garten zu Knebelinghausen,
- 19½ Morgen Land, sowie Holz in der Sunder.
Diese sämtlichen Lehngüter des Abdinghof lassen sich leicht als Splitter eines ursprünglich großen Lehngutes, schon aus den Andeutungen in den vorliegenden Lehnbriefen selbst, erkennen.
Nämlich das unter 1. genannte Lehen (Lehnsträger seit 1600 die Familie Ramm zu Miste) bestand als solches nur aus 10 Morgen Landes, weniger einer Rodung. Die genannte Familie erwarb durch Kauf zu dem Lehen eine Rottstätte und 9½ Morgen Ackers nebst ½ zugehörigen Echtwerke der Rüdener Mister Mark. Das Erkaufte war vom Abdinghof als besonderes Lehen bis dahin einem Lüdeke Zimmermann verliehen gewesen, der es der oben genannten verschwägerten Familie verkaufte und so wieder eine Vereinigung zu Wege brachte.
Als Gegenteil nun des Lehens von L. Zimmermann bezeichnen die Urkunden das unter 3. aufgeführte Lehen. Es bestand aus ½ Rottstätte und 9½ Morgen Acker, samt ½ zugehörigen Echtwerk in der Rüder Mister Mark.
Also der zuletzt bezeichnete Teil vom Lehen 1. und von 3. gehörten ursprünglich als ein Ganzes zusammen und machte als 1 Rottstätte, etwa 20 Morgen Landes und 1 Echtwort aus; es war eben nur eine Rottstätte, ein "mansus".
Das Lehen 2. aber wird Hof, später Haus genannt. Es gehörten dazu eine Hofesaat, Wiesen und Ländereien. Als frühere Lehnsträger werden Joh. Kramer und Joh. Schulte genannt. Das Lehen 6. aber hatte ebenfalls früher Joh. Schulte innegehabt. Dieses Lehen gilt umso mehr als Abspliss von Nr. 2 als die Lehnbriefe besagen, dass Joh. Kramer damals den Gegenteil inne gehabt. Nach Joh. Schulte wurde mit 6. Franz von Meschede beliehen.
Endlich Nr. 5 ist umso unverkennbarer ebenfalls ein Teil von Nr. 2, und ein Gegenteil zu Nr. 6, als die Lehnbriefe aussagen, dass Joh. Kramer und Franz von Meschede Teile davon besaßen. Nr. 4 aber ist nur ein Teil des Nr. 6, vorkommenden Sunders.
Alle 6 Teile waren wohl ursprünglich ein Schulzenhof des Klosters Abdinghof, wie der Name Schulte auch näher andeutet. Es folgen noch einige Mitteilungen aus Lehnsbriefen, zuerst aus Lehnbriefen über:
- Teil:
- 1602 - Abt Leonardt im Kloster St. Petri et Pauli apostolorum, Abdinghof genannt, binnen Paderborn ordinis St. Benedicti, der h. Theologie Licentiat, belehnt den Borchard Rammen zu Miste mit 10 Morgen Landes, minus einer Roden, wie es hiervor von den Gebrüder Ewald, Adam und Heinemann Happin erbkaufweise an sich gebracht, mit aller In- und Zubehör.
- 1610 - Abt Albertus belehnt denselben
- 1615 - Derselbe belehnt Lüdeken Timmermanns zu Miste mit einer halben dem Kloster zustehenden Rottstede usw.
- 1621 - Abt Wilhelm belehnt denselben und 1627 mit dem Lehngute, das vor ihm Lüdeken Timmermanns zu Miste, sein Schwager, unter hatte.
- 1660 - Abt Leonhardt belehnt Anton Rhamb, der Rechte Licent., in Mitbehuf seines Bruders Sohnes Henrich Rham mit 10 Morgen Landes, minus eine Rode, wie des Anton Vater, Borchardt Rhamb, zu Lehn getragen und mit ½ Rottstedde, wie er dies Lehngut von Ludeke Zimmermann an sich gekauft. Das Lehen vererbte sich in der Familie Ramm bis auf die Jetztzeit.
Des eben genannten Heinrichs Söhne sind: Tonnis, Hermann, (1679 †1714), Adam (†1738) und (wahrscheinlich) Jobst. Hermann hatte aus seinen 3 Ehen verschiedene Kinder, unter den Sylvester (1715 †1740), Hermann u.a. - Adam hatte zum Schwiegersohn den Heinrich Happe. Endlich Jobst (†1723) war der Vater von Philipp, von Hermann Philipp und Johann Heinrich.
Der erste genannt Fischer, zu Wickede starb kinderlos vor 1738; Johann Heinrich Rhamb genannt Schulenberg (von Schulenbergshofe in Berge) †1743. Hermann Philipp aber (1723 †1839) hatte zu Söhnen: Joh. Everhard (Assessor des Kurfürstlichen Gerichts zu Rüden): 1740 †1788 und Hermann Anton (1743. 1746, Gemahlin: Anna Maria Berghoff.) Des Letzteren Söhne sind: Johann Heinrich (1798) und Everhard Bede Ram genannt Nurre zu Weine (geb. 1760 †1821, Gemahlin Catharina Hüpping). Dessen Sohn Joh. Georg Joseph (geb. 1709) wurde 1823 beliehen. 1824 übertrug er das Lehen an Beda Ebbers in Miste. Dieser, als Zessionar, trug 1825 auf Allodifikation an, die 1826 erfolgt ist.
- 1602 - Abt Leonardt im Kloster St. Petri et Pauli apostolorum, Abdinghof genannt, binnen Paderborn ordinis St. Benedicti, der h. Theologie Licentiat, belehnt den Borchard Rammen zu Miste mit 10 Morgen Landes, minus einer Roden, wie es hiervor von den Gebrüder Ewald, Adam und Heinemann Happin erbkaufweise an sich gebracht, mit aller In- und Zubehör.
- Teil: (Haus nebst Hofesaat)
- 1708 - belehnt Abt Georgius den Adam Niemann zu Knebelinghausen "ex nova gratia" mit einem Hof nebst allem Zubehör, Hofesaat, Wiesen usw. in Maßen früher Johann Kramer, Johann Schulte und von Lohne zu Lehen gehabt. Die Witwe des Adam Niermann heiratete den Martin Prinz, der ( 1728) den Joh. Adam Prinz hinterließ ( 1754), worauf sein Halbbruder Sylvester (1754) Belehnung empfing.
- 1787, 1798, 1803 - wurde Adam Prinz, Sohn des Sylvester, beliehen. Sein Sohn war Joh. Heinr. Kaspar (die Mutter Anna Margar. Luigs.)
- 1811 und 1821 - trug er auf Belehnung an.
- 1837 - wurde das Lehen allodifiziert.
- 1708 - belehnt Abt Georgius den Adam Niemann zu Knebelinghausen "ex nova gratia" mit einem Hof nebst allem Zubehör, Hofesaat, Wiesen usw. in Maßen früher Johann Kramer, Johann Schulte und von Lohne zu Lehen gehabt. Die Witwe des Adam Niermann heiratete den Martin Prinz, der ( 1728) den Joh. Adam Prinz hinterließ ( 1754), worauf sein Halbbruder Sylvester (1754) Belehnung empfing.
- Teil:
- 1690 - Abt Pantaleon belehnt den Christoph Luigs "juniorem ex nova gratia" mit dem Gute, welches durch Absterben Johann Levenühtz ohne hinterlassene Mannserben eröffnet worden, als mit einer halben Rottstätte und ungefähr zehnthalben Ackers, samt ½ Echtwerk usw., davon den Gegenteil Lüdeke Timmermanns vormals, jetzt aber Hermann Rhamb zu Lehen trägt.
- 1728 - wurde Ricus Luigs
- 1763 - Jürgen Luigs
- 1798, 1803 und 1812 - Anton Luigs beliehen. Anton (†1825), verheiratet mit Elisabeth Happe, hatte den Sohn Henrich Christoph Luigs ( 1841); dessen Sohn Joh. Henr. Theodor wurde 1843 beliehen.
- 1690 - Abt Pantaleon belehnt den Christoph Luigs "juniorem ex nova gratia" mit dem Gute, welches durch Absterben Johann Levenühtz ohne hinterlassene Mannserben eröffnet worden, als mit einer halben Rottstätte und ungefähr zehnthalben Ackers, samt ½ Echtwerk usw., davon den Gegenteil Lüdeke Timmermanns vormals, jetzt aber Hermann Rhamb zu Lehen trägt.
- Teil:
- Beliehen war Adam Happe zu Knevelinghausen.
- 1681, dessen Sohn Sylvester Happe;
- 1764, 1821, dessen Sohn Conrad ( 1838); dessen Sohn Joh. Casp. Joseph ( 1839), dessen Sohn Franz Joseph Happe wurde 1843 beliehen.
- Sylvester hatte noch zwei Brüder: Henrich Vikar in Hünkhausen und Caspar. Die Lehnbriefe sind von 1681-1803 von den Äbten, 1812 vom Großherzog von Hessen, und dann vom König von Preußen.
- Beliehen war Adam Happe zu Knevelinghausen.
- Teil:
- Im Jahre 1597 verkauften Agnese Keyenbergh, Witwe des Johann von der Lippe, Elise ihre Tochter und deren Mann, Stephan Judde, (ihr Sohn Johann war schon gestorben) ihr Abdinghofer Lehnland zu Knebelinghausen an Jürgen Busch.
- Der Abt Jodocus belehnt 1598 den Jorgen Busch mit etlichen Ländereien usw., davon Johann Kremer genannt Hardman, Bürgermeister zu Rüden etlichen Teil, und Franz von Meschede einen Teil an sich gebracht und damit belehnt worden.
- 1598 wurde derselbe,
- 1608 sein Sohn Henrich Busch,
- 1621 mit Belieben Henrichen Busch, seines Bruders, des Jörgen Busch,
- 1660 Henrich Busch, Johann sein Sohn und Enken Jörgen Busch beliehen,
- 1665 derselbe mit einem Echtwerk,
- 1693 wurde Jacob Weiden, Sohn der Mutter des verschollenen Heinrich zweiter Ehe,
- 1705 Henrich Busch zur Büern (Vetter des verschollenen Heinrich)
- 1714 Joh. Jürgen Busch, Bürger zu Münster
- 1728, 1733 dessen Sohn Johann David Busch,
- 1738, 1746 Anton Busch, Bürger zu Büern, da Johann Anton, des Johann David Bruder, das Lehn resutiert
- 1763 Johann Henrich, des Anton Sohn
- 1781, 1809 Johann Gerhard zu Rheine, beliehen.
Derselbe wurde 1812 vom Großherzog Ludwig beliehen und erhielt 1821 Mutschein. Nach dem Tode seines Sohnes Max Busch hat dessen Bruder Bernhard Busch laut Urkunde vom 26. November 1842 das Lehen der Pfarrei Miste geschenkt. Über die Realifikation wird noch verhandelt. Der Pächter hieß Court Rüther, dessen Vorfahren ebenfalls Pächter gewesen.
- Im Jahre 1597 verkauften Agnese Keyenbergh, Witwe des Johann von der Lippe, Elise ihre Tochter und deren Mann, Stephan Judde, (ihr Sohn Johann war schon gestorben) ihr Abdinghofer Lehnland zu Knebelinghausen an Jürgen Busch.
- Teil:
- 1504 - Abt Jodocus belehnt den Franz von Meschede jetzt allererst aus lauteren Gunsten mit einer Rottstette und ungefähr 19 Morgen Ackers, samt einem Echtwerk usw., als Welches Lehnguts weiland Johann Schulte und jetzt Johann Kramer, anders genannt Hardtmann, Bürgermeister zu Rüden, den Gegenteil hat.
- 1694 - Abt Gregor belehnt Joh. Meinolf Scheiffers aus Knebelinghausen mit 19½ Morgen Landes, wovon Burchhart Rahmb das übrige (10 Morgen) zu Lehn trägt und 1595 von den Vettern Ewald, Adam und Heinemann Happen erkauft hat, ferner mit eine Hufe Landes und einem Busch Holzes in der Sunder, samt freien Echtwerk, wie dasselbe 1608 von Johann Butenuth zu Rüden an Johann Frischen (Scheiffers Vorfahren) transportiert ist und beide Lehen 1638 heimgefallen sind. (in dem Jahre 1594 wurde Johann Meinolff Scheiffer oder Schefer mit 9½ Morgen Landes vor Knebelinghausen beliehen, wie sein Vater und vorhin die Düsenberge zu Lehen gehabt.) Meinolfs Witwe heiratete den Wilh. Henr. Happe. Des Meinolfs Söhne sind Sylvester, Franz Heinrich (1728, 1743, 1763 beliehen) und Franz Hermann. Des Franz Heinrich Scheiffer sive Frischen
Er war †1765. Seine Witwe heiratete den Conrad Erich aus Siddinghausen. Sohn Johann Georg wurde beliehen (1765, 1787, 1798), Clemens Joseph Scheifers [1801, 1803, 1812 (vom Großherzog von Hessen), 1821, 1844]. Im letzteren Jahr erfolgte die Allodifikation.
- 1504 - Abt Jodocus belehnt den Franz von Meschede jetzt allererst aus lauteren Gunsten mit einer Rottstette und ungefähr 19 Morgen Ackers, samt einem Echtwerk usw., als Welches Lehnguts weiland Johann Schulte und jetzt Johann Kramer, anders genannt Hardtmann, Bürgermeister zu Rüden, den Gegenteil hat.
III. Geschichte des Dorfes Kellinghausen
Wir lassen hier die Geschichte des im Kirchspiel Altenrüden gelegenen Dorfes Kellinghausen folgen, weil dasselbe zum großen Teil der Stadt Rüden gehörte und als ein bedeutendes Lehen sich am besten in die Geschichte der Rüdener Lehen anschließt, obgleich es nicht zu den Rüdener Stadtdörfern gehört. Das Dorf ist entstanden durch Zersplitterung eines alten Haupthofes (curia), die früher bald Keldinghusen, bald Kedlinghusen genannt wird. Ob von diesem Hofe ein gleichnamiges Rittergeschlecht entsprossen gewesen, ist, der scheinbar dafür sprechenden urkundlichen Nachrichten ungeachtet, sehr zweifelhaft.
Denn die Urkunden von 1196, 1204, 1232, 1246, 1313, 1335 (bei Seibertz Urkb. I. S. 148, 232, 303; II. 123 und 154) zeigen, dass ein Ort Kedlinghusen nicht weit von Upsprung und Bredelar muss gelegen haben, an den die Edlen von Padberg Ansprüche hatten und von dem die Gebrüder Ritter Godoscalcus de Kellinchusen (auch miles Godoscalcus nomine de Keldinchusen, auch bloß Godescalcus de Keldinchusen genannt) und Helmwicus (auch Helmicus de Keld. in Dorston, Helwicus de Keld. famulus) abstammt.
Es liegt nämlich durchaus kein Grund vor, hierbei an unser Dorf Kellinghausen zu denken, vielmehr dürfte es Keddinghausen in der Herrschaft Büern sein, da auch Dorlar dahin gehörte. Eher möchte man den Henricus de Kedlinghusen, der in der Myster Urkunde von 1191 vorkommt, hierher ziehen, der übrigens keineswegs "miles" oder "famulus" genannt wird.
Aber auch dieser kann ebenso gut aus Keddinghausen, ebenfalls nahe bei Rüden, entsprossen sein. Wenn endlich Brandis unter den Rüdener Adligen die von Kedlinghausen genannt Vahlenpage aufführt, so braucht diese Familie umso weniger die Stammfamilie von Kellinghausen zu sein, da er nur 1553 den Carolus de Keldinghusen anführt, zu welcher Zeit die Ritter von Langenstraße jenes Dorf besaßen, und da die Rittermäßigkeit der Vahlepagen keineswegs feststeht. - Vielmehr waren nach den sichersten Nachrichten die Ritter von Langenstraße die ersten und ursprünglichen Besitzer von Kellinghausen, dessen Haupthof später zersplittert wurde.
Röingh gibt unter den Gerechtigkeiten der Stadt Rüden, nachdem er der Einkünfte Erwähnung getan, die die Stadt aus einzelnen Höfen zu Drewer, Menzel, Nettelstedde, Höynkhausen und Hemmerde zu erheben hatte, besonders an, dass fast das halbe Dorf Kellinghausen mit den Gütern - größtenteils von den Rittern und Burgmännern herrührend, davon die von Schorlemer, vorhin von Beringhausen den Gegenteil haben, - der Stadt gehörig ist.
Zu Röingh's Zeiten also bestand das Dorf Kellinghausen aus zwei Teilen, von denen der eine der Stadt Rüden, der andere den Rittern von Beringhausen (Schorlemer) zustand. Über den Anteil der von Beringhausen haben wir keine andere Nachrichten gefunden. Wohl aber erzählt Brandis, dass Conrad von Langestroth 1404 dem Grafen von Rittberg verkauft habe das Castrum in Oster-Eyden mit Zubehör. Lehnsherren des alten Haupthofes waren ursprünglich die Grafen von Arnsberg; Lehnsträger die Dynasten von Büern, die wiederum ihre Aftervasallen, die Ritter von Langenstraße, damit beliehen.
So belehnte 1338 Graf Gottfried IV. von Arnsberg den Edlen von Büren mit dem Haupthofe zu Kellinghausen in der Pfarrei Langenstraße (curia in Keldinghusen in parochia Langenstrot, Aber Kellinghausen gehört zur Pfarre Altenrüden. War Langenstraße damals nur noch Filiale von Altenrüden, so dass sich Kellinghausen zu dem nahen Langenstraße hielt? Seibertz Urkb. II. S. 273. Ebenda S. 543 wird derselben Belehnung mit der curia Keld. in paroch Langenstrod gedacht und außerdem mit zwei curtibus in Heldinchusen; wenn hier nicht ein anderes Keldinghausen gemeint ist - da das erstere den erklärenden Zusatz in par. L. bei sich hat - so bedeutet hier "curtes" einen Rebensatz).
- 1455, am Sonntag Judica, - bekennt Bernd von Büren, dass, so wie Cord von Langenstedt, dem Gott Gnade, Heylen in dem Ringe mit ihren Kindern verschrieben habe die Höfe zu Kellinkhusen, so von ihm (Bernd) zu Lehen geht, Heyle die Hufe mit seinem (Bernds) Willen und Wissen hat und behalten soll usw. Heyle in dem Ringe scheint Cords Gattin gewesen zu sein.
- 1471, am Tage Matey Apostel, - bekennt Bernd von Büren, dass er belehnt habe und belehne den Cord von Langenstrat, seligen Cords Sohn, von Langenstrat, mit den Höfen zu Kellinghuß mit allem Zubehör wie vormals Cord von Langestrat sein Vater damit belehnt gewesen usw. Zeuge war Gerdt de Karge.
- 1503, Dienstag nach Matheus. - Conradus von Langestradt, seligen Heylen in dem Ringe Sohne, bekennt, dass er habe verkauft und verkaufe, den Bürgermeistern, Rate und ganzer Gemeinheit der Stadt Rüden seine Höfe to Kellinghausen mit aller Gerechtigkeit, so wie die angefallen sind und herkommen von den von Langestradt, und worauf er Versiegelung und Briefe habe, für eine wohlbezahlte Summe Geldes; dass er verzichte auf alle Rechte usw. usw. Der Richter zu Rüden, Johann Rüberge, versiegelt den Kaufbrief. Zeugen waren: Helmich Revelmik, Folpert Dobbert und Henrich van den Rodenberge.
- 1503, Dienstag nach Matthäus. - Berndt Herr tho Büren und tho dem Ringelensteyne bekennet, dass Conraden von Langenstrodt verkauft habe die Höfe zu Kellinghof, als er sie hat von Corde von Langestrat, Hinricke und Johanne seinen Söhnen seliger Gedächtnis mit seinem Willen dem Bürgermeister und Rat der Stadt Rüden. Berndt belehnt zu Behuf der von Rüden den Ehrsamen Herbolde van Loen Bürgermeister mit den besagten Höfen, in Gegenwart des Godert von Graßschopp, Diderich Westphalen usw.
- 1521 - Berndt von Büern belehnt mit den Höfen zu Kell. Den Bürger Jorgen Harttmann zu Behuf und zum Besten der Stadt Rüden usw.
- 1550 - Johann Edelherr zu Büren belehnt den Jörgen Harttmann von wegen Bürgermeister und Rat zu Rüden.
- 1576 - Derselbe belehnt den Christoph Hartmann.
- 1611 - Johannes Hartmann zu Rüden bekennt von der Edelfrau Witwe Elisabeth von Büren, als Vormund ihres Sohnes Moritz, in Behuf der Stadt Rüden, beliehen zu sein.
- 1656, 11. Januar. - Bürgermeister und Rat bitten um Terminverlegung der Belehnung, weil sich der regierende Bürgermeister Brandis wegen des kalten und harten Winters, so wie wegen hohen Alters, auch sonst am Fuß zugestoßenen Bresten und accedents der Reise nicht unterwerfen könne.
- 1656, 26. Februar - Conrad Röingh bekennt von Moritz zu Büren belehnt zu sein.
- 1663, 20. September - Bürgermeister und Rat bitten um Terminverlegung der Belehnung, weil alle Leute Tag und Nacht arbeiten müssten, um "bei diesem bisherigen unbeständigen Gewitter" von der Ernte noch etwas zu retten.
- 1663, 6. Oktober - Conrad Röingh bekennt von Wilhelm Edelherrn zu Büren, sowie wie von patre Alberto Spiech, nomine S.J., belehnt zu sein. Von jetzt an war die Lehnshand mit den Büern'schen Gütern an die dortigen Jesuiten übergegangen.
- 1696 - Dorothea Margaretha, Frei- und Edelfrau zu Büren und Ringelstein von Schenkink, geborene von der Maltzburg zu Hohenborn und Sybelhausen, Wittib und Vormund ihres Sohnes Ferdinand Otto, belehnt in Vormundschaft desselben zu Mitbehuf des patris Clementis Habbel superioris als nomine societatis Jesu mitinteressiert, den Conrad Röing, Bürgermeister zu Rüden, mit dem Lehngute, denen Höfen zu Kellinghausen in Behuf Bürgermeister, Rat und Gemeinheit der Stadt Rüden usw.
- 1699 - Joannes Mense soc. Jesu, der Residenz zu Büren und Ringelstein superior, belehnt den Bürgermeister zu Rüden, Werner Joachim Wickede.
- 1707 - Derselbe belehnt denselben.
- 1717 - Hermannus Wesseling s. J. zu Büern superior belehnt den Bürger und Senator Bernhardt Adrian Wolff.
- 1727 - Christophorus Tönnemann s. J. zu Büren superior belehnt den Bürgermeister zu Büern Hermann Diedr. Vasbach.
- 1731 - Hermann Wesseling s. J. praepos. provinc. Belehnt denselben Bürgermeister
- 1750 - Franz Caspar Röing, Bürgermeister, bekennt, von patre Sixto Hesselmeier s. J. collegii zu Büren Rektor, belehnt zu sein.
- 1752 - Sixtus Hesselmeier belehnt den Fr. Capar Roingh, Dr. jur. et Bürgermeister zu Rüden.
- Die Lehnshand ging nach Aufhebung der Jesuiten (1773) zu Büren an die Bischöfe zu Paderborn über.
- 1776 - Wilhelm Anton Bischof zu Paderborn belehnt den Franz Caspar Roingh, der Rechten Dr. und Bürgermeister, zu Rüden.
- 1784 - Friedrich Wilhelm Bischof zu Paderborn belehnt denselben.
- 1812 - Großherzog Ludwig von Hessen belehnt die Stadt Rüden mit den Höfen zu Kellinghausen.
- 1843 - Vasallus Petrasch erhält Bescheinigung über erfüllte Lehnspflicht.
In der Teilung des gemeinschaftlichen Vermögens zwischen Rüden, Altenrüden, Miste und Kneblinghausen von 1828 waren die Höfe zu Kellinghausen der Kommune Miste zugefallen. Der Lehnshof protestierte 1840 dagegen. In Folge dessen suchte 1841 die Stadt Rüden für sich Belehnung nach. - Es liegen mehrere Designationen vor über die Pächte, welche die einzelnen Höfe zu Kellinghausen an die Stadt abzutragen hatten. Sie haben für uns nur insofern Interesse, als daraus hervorgeht, dass der einst an die Stadt Rüden verkaufte Anteil an dem alten Haupthofe der Ritter von Langenstraße zu Kellinghausen, später in sechs Höfe daselbst zerfallen war. Sie sind jetzt in das Hypothekenbuch der Gemeinde Hemmern eingetragen und heißen also:
- Der Willekenhof, den Franz Schmücker besitzt
- Kraftshof, besitzt Christoph Kierse
- Schumachershof, besitzt Georg resp. Caspar Kersting
- Ströershof, besitzt Aller. Resp. Levin Ising und Maria Cathar. geborene Schmücker
- Hahnenhof, besitzt Joseph Brand
- Ruhrsenhof, besitzt Franz Osterloh, modo Caspar Schulte
Die Höfe sind zehntfrei.
H. Notiz über den gegenwärtigen Befund der Rüdener Zehnten und Lehen
An Zehnten ist noch, nach einer Mitteilung des Magistrats, bekannt:
- der sog. Mülheimer Zehnten, der durch die General-Kommission in eine Frucht- oder Geldabgabe verwandelt ist,
- ein Zehnten in der städtischen Feldmark, der dem Fr. von Fürstenberg zu Körtlinghausen gehört,
- ein Zehnten, der zu 1/3 demselben Fr. von Fürstenberg und zu 2/3 der Pfarre ad St. Joannem zusteht.
Von den Lehen sind bekannt:
- das der Stadt zugehörige, aus 1/3 des Oehlinghof bestehende und schon allodifizierte Lehen
- der sog. Schultenhof zu Altenrüden, der gemeinde gleichen Namens, und
- das der sog. zehntfreien Höfe zu Kneblinghausen, der Gemeinde Miste, bei Teilung der Gemeinschaft der Stadt mit den anderen Dörfern zugeteilt.
Die Allodifikation dieser beiden Lehen ist schon eingeleitet.
Der Zehnte in den Feldmarken von Miste und Kneblinghausen ist gegenwärtig Gegenstand mehrerer Rechtsstreite, da er teils vom Grafen Bochholz, teils vom Grafen Fürstenberg beansprucht wird. Der frühere Mülheimer Zehnten in den Feldmarken Altenrüden und Rüden ist in eine freie Rente verwandelt; ein anderer Zehnten, der früher von Körtlinghausen getragen wurde, und von v. Weichs an Fr. von Fürstenberg zu Körtlinghausen verkauft ist, wird vornehmlich in der städtischen Feldmark "in natura" erhoben.