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Entstehung der Familiennamen

Die Namen stellen beinahe immer die älteste Überlieferung einer Familiengeschichte dar. Die Wurzeln der deutschen Familiennamen reichen oft bis ins Mittelalter zurück und entstanden damit in einer Zeit, in der die meisten Menschen weder Lesen noch Schreiben konnten. Bis zum Ende des 11. Jahrhunderts gaben sich die Menschen lediglich einen Rufnamen. Da damals auf dem Land nur wenige Menschen in kleinen und verstreuten Siedlungen lebten, war dieser eine Rufname auch völlig ausreichend, um den Träger des Namens eindeutig zu bestimmen.

Erst mit anwachsender Bevölkerungszahl, dem zunehmenden Handel, erhöhter Mobilität, der Entstehung größerer Ortschaften und Städte und nicht zuletzt durch die aufkommende Verwaltung von Staat und Kirche, wurde ein differenzierteres Namensystem nötig, um eine genaue Personenidentifizierung überhaupt möglich zu machen.

Daher fügte man seit dem 12. Jahrhundert zu dem bestehenden Rufnamen einen Beinamen hinzu, welcher als Grundlage für den späteren Familiennamen angesehen werden kann. Aus alten Schriftquellen ist bekannt, dass im süddeutschen Raum etwa bereits ab dem Jahr 1000 vereinzelt zweinamige Einträge auftreten. Knapp 200 Jahre später lassen sich dann nur noch zweinamige Eintragungen finden.

Familiennamen entstanden schließlich, wenn ein Beiname einer Person auf deren Nachkommen übertragen (vererbt) wurde. Dies war besonders für Verwaltungszwecke - zum Beispiel Erbschaftsangelegenheiten - wichtig, da Familiennamen nun verwandtschaftliche Beziehungen deutlich machten. Beachtet werden muss jedoch, dass sich anfangs die Familiennamen noch ändern konnten, beispielsweise wenn sich der Beruf oder Wohnort des Namensträgers änderte oder gar wenn dieser mit seinem Namen nicht mehr einverstanden war.

Erst im 15. Jahrhundert wird die kontinuierliche Verwendung des gleichen Familiennamens deutlich. Ab dem 17. Jahrhundert wurde schließlich die Namensgebung gesetzlich geregelt. Seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900, ist eine Änderung der Namensschreibung nur noch auf dem Rechtswege unter bestimmten Umständen möglich. Die große Masse deutscher Familiennamen entstand übrigens in der Zeit vom 14. bis 16. Jahrhundert.

Familiennamen entstanden auf verschiedene Weise:

aus Rufnamen

aus Berufsbezeichnungen

aus Herkunftsorten

aus Wohnstättenbezeichnungen

Schreibweisen der Namen

Die Familiennamen wurden nebenbei bemerkt nicht immer in gleicher Form geschrieben, sondern erfuhren dialektgeprägte Veränderungen. Auch war es üblich, den Namen der Ehefrau mit einem geschlechtsbestimmenden Suffix zu versehen (im Hoch- und Oberdeutschen "-in" oder "inn"). Es folgen einige Beispiele für die unterschiedlichen Namens-Schreibweisen die wir in unserer Datenbank gefunden haben:

unterschiedliche Schreibweisen der Familiennamen
BreidenbachBredenbach
CramerCremer, Krämer, Krahmer
FreesenFreisen
HägerHöger, Heger
HöttgerHöttcher
KargerCarger
KniefelKniffel, Kniewel
LohoffLauhof, Lauhoff
MüllerMülz
NolteNolten
RöllekenRoelchen, Roliken
RosenkranzRosencranz, Rosenkrantz
SchäferScheffers
SchmiedSchmiedt, Schmitt, Schmidt
SchuhmacherSchumacher, Shoemacher
SierenSyren
StahldreherStuhldreher, Stoldreger
SurlandSuerland, Sauerland
Von RüdenReaden, Ruden, Rueden, van Rhueden, van Rueden, van Ruehden, Vanrueden, von Readen, von Rhuden, von Ruden, von Rueden, Vonruden
WiegersWichars
WüllnerWulner

Die Schreibweise des Familiennamens "von Rüden" ist im Laufe der Zeit bisweilen eine verschiedene gewesen, wie diese bei anderen Familiennamen, ja selbst bei adeligen Geschlechtern vorkam.

Da in den Dörfern Oesdorf, Meerhof und Blankenrode der Name von Rüden so zahlreich vorkam und verschieden geschrieben wurde, verfügte Landrat von Saviny-Büren zur Herbeiführung einer einheitlichen Schreibweise an die Amtmänner, Vorsteher und Standesämter, dass fortan der Name "Vonrüden": also in einem Worte, geschrieben werde.

Wilhelm von Rüden in Oesdorf Nr. 20 legte hiergegen Verwahrung beim Amtsgericht Fürstenberg ein, beantragte Richtigstellung des Standesamtsregisters, wurde aber zuerst abgewiesen.

Im Jahre 1920 legte er dem Amtsgericht den von Wilhelm von Rüden in Saarbrücken ausgearbeiteten Stammbaum vor; der Amtsrichter Bartmann prüfte alles eingehend und zog zum Vergleich auch die Kirchenbücher von Oesdorf heran.

Am 14.12.1920 erging folgende Verfügung des Amtsgerichtes in Fürstenberg i. W. Nr. III 2-20:

Auf Anordnung des Amtsgerichtes Fürstenberg wird berichtigend vermerkt, dass die Schreibweise des Familiennamens nicht "Vonrüden", sondern "von Rüden" ist.

Noch komplizierter wird die Sache für den Ahnenforscher, wenn seine Vorfahren z.B. in einen englischsprachigen Raum ausgewandert sind. Neben der automatischen Umwandlung der Umlaute (ä, ö, ü) in ae, oe und ue stösst man dann auch noch auf den Versuch den deutschen Namen in die Landessprache zu übersetzen.

Ein weiteres Problem bei den Familiennamen ergibt sich aus der Zeit der Verschiebung der Ostgebiete. Hier wurde den betroffenen Personen scheinbar willkürlich ein deutscher Name zugeteilt, der nicht selten dann irgendwann wieder in den ursprünglichen Namen zurückgesetzt wurde.

Hierzu ist uns folgender Fall bekanntgegeben worden (Fam. Dunzyinski wurde zu Fam. Lange und dann wieder zu Fam. Dunzyinski)