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Was ist eine Handfeste?

Wenn man die alten Schriften studiert, wird zwar immer wieder von Verleihung der Stadtrechte, oder Gründung eines Dorfes geschrieben, aber außerdem erscheint auch sehr oft der Begriff der "Handfeste". - Was ist nun aber eine "Handfeste"?

Der Name stammt aus der Zeit, als Verträge noch mit einem Handschlag besiegelt wurden. Im Allgemeinen galten dabei – man denke an den Pferdehandel – mündliche Absprachen. Bei so großen Begebenheiten aber, wie der Gründung einer Stadt oder eines Dorfes, konnte man "mündlich" gar nicht alles aufzählen, und vor allem dann auch nicht im Kopf behalten, was da abgemacht wurde.

Also schrieb man doch einen Vertrag, der, außer mit einem Handschlag der daran Beteiligten, auch durch Unterschriften und den dazu gehörenden amtlichen Siegeln Gültigkeit erhielt. So war es dann auch möglich einmal nachzulesen, was man derzeit ausgehandelt hatte und wozu man berechtigt war oder sich verpflichtet hatte.

Die erste wichtige Handfeste des Ordens in Preußen – die als Grundlage oder Vorbild für weitere Handfesten bei Stadtgründungen als Urkunde diente - war die Kulmer Handfeste vom 28. Dezember 1233

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Geschichte der Stadt Rüden und auf die weiterführenden Erklärungen im Kapitel Was ist eine Urkunde?

Der Deutsche Ritterorden in Preußen verwendete die Bezeichnung für Siedlungsurkunden. Die Lokatoren erhielten für jede neu zu gründende Siedlung eine Handfeste. Darin waren die Rechte der Lokatoren für die Gründung der Städte und Dörfer geregelt, meist die Verleihung des mit "Freihufen" verbundenen Schulzenamtes und bestimmte Einnahmen (z. B. ein Drittel der Einnahmen aus der niederen Gerichtsbarkeit – Gerichtsbarkeit ohne die ausschließlich dem Orden vorbehaltene Blut- und Halsgerichtsamkeit), sowie die Hofgrößen, "Freiheiten" und "Gerechtsame" (insbesondere Mühlen-, Fischerei- und Bierbraugerechtsamkeit und andere Privilegien) der anzuwerbenden Siedler aus den altdeutschen Gebieten und die von den Neusiedlern an den Orden als Grundherrn als Geld- und Naturalsteuer zu entrichtende Abgaben und Dienste.